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Sonntag, 28. März 2010

Utz Claassen macht den Oskar

Utz Claassen ist eine Art Paradiesvogel innerhalb der deutschen Managerkaste. Dazu trägt nicht nur sein kernig-putziger Vorname bei, sondern auch der Umstand, dass er für Talkshows aller Art stets bereitwillig zur Verfügung steht. Ein Promi also, den auch die Boulevardmedien kennen und lieben. Vier Jahre lang, von 2003 bis 2007 dirigierte er als Vorstandsvorsitzender das Karlsruher Energieversorgungsunternehmen EnBW und behauptete - weitgehend als Einziger - dieses Unternehmen als "Sanierungsfall" übernommen und durch sein Engagement vor Schlimmeren bewahrt zu haben. Da war es schon verwunderlich, dass er, noch vor Auslaufen seines Fünfjahresvertrags den Bettel hinwarf und die EnBW vorzeitig verliess. Böse Zungen behaupten allerdings, dass er mit diesem Schritt nur seinem eigenen Rauswurf zuvor gekommen sei.

Danach verbrachte Claassen eine geraume Zeit in den USA, wo er für einen Finanzdienstleister mit dem aufschlussreichen Namen "Cerberus" arbeitete. Sein Status bei dieser "Heuschrecke" blieb weitgehend geheim, weswegen es zu mehreren Prozessen mit seinem früheren Arbeitgeber EnBW kam, die bis zum Bundesgerichtshof führten. Zwischendurch liess sich Claassen unter dem Label "UC Utz Claassen" Markenrechte für diverse Produkte eintragen, darunter Uhren, Schmuck, Klebstoff - und Pferdepeitschen.

Ende vergangenen Jahres überraschte Utz die Öffentlichkeit mit der Ankündigung, dass er ab 1. Januar 2010 die Position des Vorstandsvorsitzenden bei der Erlanger Firma Solar Millenium AG (SM-AG) einnehmen werde, bei einem Unternehmen, das sich der Nutzung der Sonnenenergie verschrieben hat. Das tat er denn auch - aber schon nach zweieinhalb Monaten war Schluss. Claassen schickte Mitte März ein Fax an seinen Aufsichtsratsvorsitzenden und teilte ihm den sofortigen Austritt aus der Firma mit. Den Dienstwagen und die Firmenkreditkarte liess er per Kurier nach Erlangen bringen. Wow!

Mit dieser Entscheidung war Claassen ein ähnlicher Coup gelungen wie vor Jahren Oskar Lafontaine, der im März 1999 Knall auf Fall den Posten des Bundesfinanzministers hinschmiss. Und wie bei Oskar rätselt man auch bei Utz über die Gründe, wobei bisher nur bekannt ist, dass Claassen sich auf eine Ausstiegsklausel in seinem Anstellungsvertrag berufen konnte, also zumindest formell das Recht zur Kündigung hatte.


Utz Claassen pfeift auf Solar Millenium

In Wirtschaftskreisen war man von Anfang an verwundert, dass sich Claassen als ehemaliger Konzernlenker mit der Firma Solar Millenium einliess, die man allenfalls als "mittelständisch" bezeichnen kann (um das Wort "Klitsche" zu vermeiden). Nach eigenen Angaben beschäftigte SM-AG im Jahr 2008 lediglich 103 Mitarbeiter und erzielte bei einem Umsatz von 12,3 Millionen Euro den bescheidenen Gewinn von 300.000 Euro. Kein Vergleich mit EnBW, die im gleichen Jahr mit 20.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 16.3 Milliarden und einen Gewinn von 2 Milliarden machten.

Das Geschäftsmodell der SM-AG ist die Planung, der Bau und der Betrieb von Solarkraftwerken im südspanischen Andalusien. Die Technologie beruht auf parabelförmig gekrümmten Spiegeln, welche die einfallenden Sonnenstrahlen bündeln und damit ölgefüllte Linearkollektoren erhitzen. Die so gewonnene Wärme wird in einer Dampfturbine zur Stromerzeugung genutzt. Da Solar Millenium die notwendigen Investitionen aus eigener Kraft nicht stemmen kann, offeriert es im Rahmen geschlossener Fonds Aktien und stellt eine Rendite von 8 % (!) in Aussicht. Vom spanischen Staat wird über eine Art Energieeinspeisegesetz die Abnahme des Stroms und seine Subvention erwartet. SM-AG ist also ein sogenanntes "start-up-Unternehmen", bei dem es zum Geschäftsmodell gehört, dass die Projekte weit grösser sind als das Unternehmen selbst. Dementsprechend volatil ist der Aktienkurs; beim Abgang von Claassen fiel er von 44 auf 21. Im nächsten Jahr will Solar Millenium satte 350 Millionen Euro an Publikumsgeldern einsammeln, was nicht leicht sein dürfte.




Aufbau und Betrieb von Solarfeldern in Andalusien

An der Börse wird gemunkelt, dass Claassen erst beim Blick in die Geschäftsbücher die Risiken dieser Firma voll bewusst wurden. Wenn er die Schädigung seines Rufs durch einen schnellen Rücktritt in Kauf nahm, so kann das eigentlich nur bedeuten, dass er darum fürchtete, seinem Ruf noch mehr zu schaden, wenn er bei Solar Millenium geblieben wäre. Hinzu kommt, dass die "Wirtschaftswoche" seit einiger Zeit über "Unregelmässigkeiten bei der Bilanzierung" berichtet und dem Unternehmen "kreative Buchführung" unterstellt. Auch diese Medienberichte führten zu Dellen im Aktienkurs und verschreckten die Anleger.

Nun, Utz braucht das nicht mehr zu kümmern. Bei den oben genannten Prozessen und dem anschliessenden Vergleich mit der EnBW hat er von seinem früheren Arbeitgeber eine Abfindung von 2.5 Millionen Euro herausgeholt.

Damit lässt sich im heimatlichen Hannover eine Zeitlang gut leben.

Dienstag, 21. April 2009

Utz Claassen und kein Ende

(Wortmeldung bei der Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 23. April 2009 in der Stadthalle Karlsruhe. Text leicht redigiert.)

Sehr geehrte Damen und Herren.

Mein Name ist Dr. Willy Marth; ich bin Physiker und Betriebswirt.

Die Aufsichtsräte der EnBW haben bei der Gehaltsbemessung für den vormaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Utz Claassen wenig Geschick bewiesen -aber was nun in den Medien über dessen sog. Übergangsgeld bekannt wird, das schlägt dem Fass den Boden aus.

Es veranlasst mich, die Entlastung des Aufsichtsrats nach Tagesordnung Punkt 4 abzulehnen.

Zur Begründung möchte ich mit einer kurzen Rückblende beginnen:

Dr. Claassen wurde vom damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Wolfgang Schürle in der norddeutschen Tiefebene entdeckt und im Mai 2003 als Vorstandsvorsitzender der EnBW angeworben.

Obschon bis dato ein absoluter Nobody im EVU-Geschäft, führte sich Claassen von anfang an lautstark ein. Zur Überraschung der meisten von uns erkannte er die EnBW als "Sanierungsfall".
Er entliess demzufolge mehr als die Hälfte der Mitarbeiter, ganze Führungsebenen wurden gekippt, den weiterhin Tätigen kürzte er 20 Prozent ihres Gehalts, den Rentnern wurde das Weihnachtsgeld sogar ganz gestrichen. Seinen Vorgänger Gerhard Goll bezichtigte er der Bilanzfälschung und verweigerte ihm jahrelang die Entlastung bei den Hauptversammmlungen.

Den Betriebsleiter von Neckarwestheim, Eberhard Grauf und dessen Chef Zaiss entliess er nach einer Diskussion über Sicherheitsfragen stante pede weil diese Claassens dilettantische Losung "null Fehler, null Toleranz" anzuzweifeln wagten.

Daneben entdeckte Claassen noch reichlich Defizite ausserhalb seines EnBW-Bereichs. Den armen Fussballklub KSC zwang er einen soeben geheuerten Trainer umgehend wieder zu entlassen - und kostenträchtig abzufinden.

Den Bürgermeister der Stadt Karlsruhe bedrohte er öffentlich wegen einer Kleinigkeit sogar mit einer Abmahnung!

Ebenfalls öffentlich bezeichnete er den baden-württembergischen Wirtschaftsminister Gerhard Pfister als "in seinem Amt überfordert."

Das war dann der Zeitpunkt, als ein anderer Minister, Andreas Renner, in einer Presseerklärung feststellte: "Claassen ramponiert das Image der EnBW... Claassen ist der Rambo unter den deutschen Managern." Ein Rambo! Wow! Vielleicht sollte man hinzufügen: ein Rambo in Nadelstreifen.

Mittlerweile wurde auch bekannt, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Schürle, (im Hauptberuf Landrat des Alb-Donau-Kreises) bei den Gehaltsverhandlungen von Claassen offensichtlich voll über den Tisch gezogen wurde. Fürstliche 4,2 Millionen Euro pro Jahr durfte dieser bei EnBW einsacken; bei seiner früheren Kleinfirma für Laborwaagen werden es allenfalls wenige hunderttausend gewesen sein.

Nein, Dr. Schürle, nicht nur Landrat sondern auch Schöngeist (als Herausgeber des "Schwabenspiegels) war seinem Angestellten offensichtlich nicht gewachsen - zu Lasten von uns Aktionären und der Stromkunden. Gerhard Goll, Claassens Vorgänger, machte den Job übrigens noch für schlappe 1 Million Euro per anno.

Im Jahr 2007 ging die Ära Claassen vorzeitig zu Ende. Der Ausichtsrat liess seinen Vorstandsvorsitzenden eine Zeitlang bei der anstehenden Vertragsverlängerung zappeln, Claassen wurde nervös und zog die Reissleine. Er verzichtete in einer öffentlichen Erklärung auf Vertragsverlängerung und ging sogar vorzeitig. Er hatte also de facto selbst gekündigt.

Meine Damen und Herren, versetzen Sie sich mal selbst in eine ähnliche Situation:
Sie üben einen befristeten Arbeitsvertrag aus, verzichten auf Verlängerung und gehen sogar vorzeitig. Würde Ihnen Ihr Chef noch jahrelang "Übergangsgeld" genehmigen? Nein, zum Teufel, er würde Ihnen allenfalls in den Hintern treten.

Nicht so bei den Nadelstreifenträgern der EnBW. Dr. Claus Dieter Hoffmann, der Schürle im Aufsichtsrat nachfolgte, zeigte sich gewissermassen als Gentleman. Er gewährte Claassen sogar noch ein Übergangsgeld.

Nein, nicht drei Monate lang für den Umzug, sondern über volle 19 Jahre, von dessen 44. Lebensjahr bis zum 63., also bis zum Eintritt in die Rente. (Über die Rentenhöhe danach ist noch nichts bekannt; sie wird vermutlich ähnlich üppig sein.)

Das Übergangsgeld beträgt opulente 398.000 Euro. Fürs blanke Nichtstun! Zum Vergleich: unsere Bundeskanzlerin, Frau Merkel, erhält pro anno lediglich 270.000 Euro und dafür hat sie einen knochenharten Job zu leisten.

So schlimm das klingen mag, diese Geldzumessung war nicht die einzige Fehlleistung unseres derzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden. Er hat darüberhinaus den Abfindungsvertrag so schwammig formuliert, dass Claassen behaupten konnte, er müsse sich zwischenzeitliche Einkünfte nicht anrechnen lassen, sofern er nur auf "Honorarbasis" arbeite.

Das tut er derzeit bei der Heuschrecke, pardon, bei der Finanzbeteiligungsfirma "Cerberus" in den USA. Die EnBW ist anderer Meinung weswegen man sich demnächst beim Landgericht Karlsruhe treffen wird. Claassen wird wieder mit seinem kampferprobten Anwaltstrio aufkreuzen, das ihn schon bei der Fussballticket-Affäre herausgepaukt hat.

Herr Dr. Hoffmann wird vom "Manager-Magazin" als Mann mit einem strengen Freizeitkonzept zitiert: nach 6 Wochen Arbeit mache er jeweils 2 Wochen Urlaub. Das sei ihm gegönnt, aber
bei den Abgangsverhandlungen mit Claassen muss sich unser AR-Vorsitzender wohl in der Ruhephase befunden haben.

Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Nachschrift:

Um 9 Uhr abends stand die Entlastung des Aufsichtsrats an. Mit Aplomb warf ich mein Aktien-Unikat als "Nein"-Stimme in die Urne. Tausende folgten mir, volle 8.729 Neinstimmen kamen gegen Hoffmann & Co. zustande. Das ist die gute Nachricht.

Die schlechte Nachricht ist, dass 236.287.649 "Ja"-Stimmen dagegen standen. Die Grossaktionäre hatten sich mit 99,99 Prozent knapp durchgesetzt.

Wäre ich Japaner, ich müsste jetzt Harakiri begehen. Glücklicherweise bin ich aber Deutsch-Bayer.

Samstag, 1. November 2008

Wer´s glaubt, wird selig

Eigentlich wollte ich mir nur den Revisionsprozess gegen den ex-EnBW-Chef Utz Claassen anhören; aber ich war zu früh am Bundesgerichtshof (BGH). Die "Sträfler", wie von den Pförtnern die Strafsenate locker-badisch genannt werden, hatten ihre Türen noch nicht geöffnet. Also suchte ich mir eines der schon laufenden Zivilverfahren aus. "Axel Springer AG gegen Hannover", las ich da auf dem Aushang. Das klang interessant und so marschierte ich zum Saal 004.

Der geneigte Leser mag mit Hannover nur die niedersächsische Landeshauptstadt oder seinen (derzeit schwächelnden) Fussballverein in Verbindung bringen Aber das ist weit gefehlt; es ging um Höheres. Kein geringerer als Seine Hoheit Prinz Ernst August von Hannover und Seine liebreizende Frau Gemahlin Prinzessin Caroline von Monaco wurden hier von der BILD-Zeitung und einigen Illustrierten beklagt. Sie wollten sich nämlich partout nicht auf ihren Grundstück an der Côte d ´Azur ablichten lassen, obwohl die Reporter bei Ernst August eine lebensbedrohliche Entzündung der Bauchspeicheldrüse vermuteten und die BILD-Leser dies sicherlich gerne mit eigenen Augen auf einem Photo konstatiert hätten. Nun, um es kurz zu machen, das Urteil war enttäuschend. Der 6. Zivilsenat hatte den Nerv, auch den Majestäten ein Privatleben an ihrem Strand zuzubilligen und schmetterten deshalb das Revisionsbegehren von Springer und Co ab. Im Grunde war mir das aber auch egal, denn ich war frustriert darüber, dass die süsse Caroline und ihr Herr Gemahl nicht selbst zur Verhandlung gekommen waren, sondern sich von ein paar langweiligen Rechtsanwälten hatten vertreten lassen.

Inzwischen hatte der 1. Strafsenat seine Pforten geöffnet und es gelang mir gerade noch, hinter den reichlich erschienen Gerichtsreportern einen guten Sichtplatz zu ergattern. Der voll gefüllte Zuschauerraum liess erkennen, dass hier ein interessantes Thema verhandelt werden sollte. Auch bei diesem Verfahren war der Beklagte, Utz Claassen, nicht selbst erschienen, wohl aber seine drei hochkarätigen Verteidiger, deren Tricks und Kniffs ich schon 2007, beim 4-wöchigen Prozess am Karlsruher Landgericht (LG) bestaunen durfte. Dort war Claassen, zur Überraschung vieler, ein glatter Freispruch gelungen. Das Gericht unter seinem Vorsitzenden Hans Fischer hatte geurteilt, dass das Verschenken von Tickets für die Fussballweltmeisterschaft 2006 an sieben Politiker keine Bestechung bzw. "Vorteilsnahme" darstellte. Die Staatsanwältin mit dem schönen Namen Yasemin Tüz wollte das Urteil so nicht hinnehmen, sie legte Revision ein und deshalb traf man sich jetzt beim BGH.

Aber Revisionsprozesse sind schwer zu gewinnen. Bei ihnen wird nämlich nicht mehr das gesamte Verfahren der Vorinstanz aufgerollt, sondern die fünf Richter prüfen nur, ob das ergangene Urteil "rechtlich" in Ordnung ist; es gibt kein neues Beweisverfahren. So war es auch nicht verwunderlich, dass nach 2-stündigem Plädieren der Anwälte der Senat die Revision der Staatsanwaltschaft abwies. Claasen wurde vom Vorwurf der Korruption in der sogenannten Ticket-Affäre freigesprochen.

Aber es war ein Freispruch "zweiter Klasse", den es rechtlich allerdings nicht gibt. Es bleibt ein schaler Nachgeschmack, "a Gschmäckle", wie die Schwaben sagen. Die BGH-Richter liessen nämlich durchklingen, dass es bei einer anderen Beweisswürdigung des Landgerichts durchaus zu einer Verurteilung des ehemaligen Konzernchefs hätte kommen können. Der Senatsvorsitzende Armin Nack sagte sogar in aller Deutlichkeit: "Wir hätten vielleicht etwas anderes rausgekriegt, wenn wir die Hauptverhandlung geführt hätten." Die wohlwollende Haltung des Landgerichts, auch das machte Nack in seiner mündlichen Urteilsbegründung deutlich, war Claassens Glück. Denn zwingend war der Freispruch nicht. Hätte das Landgericht sich von der Strafbarkeit Claassens überzeugt gezeigt, so Nack, "dann hätte wohl eine Verurteilung Claassens Bestand gehabt."

Trotz der vielen "hätte", Absonderlichkeiten gab es in dieser Ticket-Affäre zuhauf. Warum, zum Beispiel, versorgte Utz das halbe baden-württembergische Kabinett mit Gutscheinen für Logenplätze samt Catering - aber nicht Helmut Rau, den Sportminister des Landes? Der Umweltministerin Tanja Gönner, welche für die Aufsicht an seinen - nicht immer perfekt laufenden - (Kern-)Kraftwerken zuständig ist, bescheinigte er auf der begleitenden Weihnachtskarte "eine stets exzellente Zusammenarbeit." Und auch der für die Genehmigung dieser Kraftwerke verantwortliche Wirtschaftminister Ernst Pfister wurde beschenkt, bekam dann aber - als dies öffentlich wurde - wohl "kalte Füsse" und gab nicht nur die Tickets zurück, sondern zahlte "freiwillig" auch noch eine Geldbusse von 2.500 Euro. Warum eigentlich, wenn er sich unschuldig fühlen durfte?

Ganz duster wird es, wenn man die Umstände um den Berliner Staatssekretär Matthias Machnig betrachtet. Von der grauen Masse der wohl über hundert Staatssekretäre in der Berliner Regierung wurde er als Einziger für WM-Karten ausgewählt. Rein zufällig fällt in sein Ressort die Beaufsichtigung der sehr wichtigen Reaktorsicherheitskommission sowie der Gesprächsführung über die Emissionswerte der Kraftwerke. Darüberhinaus ist er noch "beamteter" Staatssekretär, womit er besonders einschränkenden Regeln für die Geschenkannahme unterliegt. Richter Nack äusserte deshalb auch sein Unbehagen darüber, dass nach der Rechtslage Präsente an Referatsleiter, etwa im Rang von Ministerialräten, eher strafbar seien, als an Minister oder Staatssekretäre, obwohl diese höhere Entscheidungsbefugnisse hätten.

Wie der Beamte Machnig an die WM-Karten kommen konnte, dafür hatte sich Claassen eine besondere "Erklärung" ausgedacht, die im Schwurgerichtssaal des Landgerichts allseitiges Schmunzeln auslöste. Angeblich sollte Machnig nur eine einfache Weihnachtskarte erhalten, aber den (drei!) Sekretärinnen von Claassen unterlief ein Missgeschick. Die Glückwunschkarten fielen nämlich versehentlich von Tisch und dabei löste sich irgendwo ein gelber Klebezettel und heftete sich rein zufällig an die Karte von Staatssekretär Machnig. Die gelben Zettel sollten kenntlich machen, wer von den Beglückwünschten zusätzlich Tickets erhalten sollte. Nun, wie es eben so ist in gut geführten Konzernsekretariaten, die drei Damen überprüften die Karten nach dem Absturz nicht mehr und so kam Herr Machnig zu seinem WM-Bonus. Zur Erinnerung: es gab nur 7 WM-Tickets und damit nur 7 Klebezettel. Diese Räuberpistole nahm das Landgericht Herrn Claassen ab. (Machnig zeigte sich übrigens, wie Pfister, schuldbewusst und zahlte auch 2.500 Euro Busse.)

Die Staatsanwaltschaft des Landgerichts vermutete schlicht, dass sich Claassen durch die gezielte Vergabe der WM-Tickets das Wohlwollen der Aufsichtsbehörden habe "erkaufen" wollen. Sie betrachtete auch den Umweg über das "Sponsoring" als "Klimapflege" und betrieb deshalb die Revision beim BGH. Damit ist sie nun endgültig gescheitert. Trotzdem: der Vorsitzende Richter Armin Nack kündigte an, dass sein Senat im schriftlichen Urteil die Abgrenzung zwischen Sponsoring und Korruption klarstellen werde. Was nicht gehe, so Nack, sei, dass man "den einen oder anderen besticht" und dann einfach sage, "wir nennen das Sponsoring".

Utz Claassen, derzeit 45 Jahre alt, kann sich beruhigt zurück lehnen. Der grosszügige Aufsichtsrat der EnBW hat ihm - bis zum Eintritt ins Rentenalter - jährlich 350.000 Euro für Nichtstun zugebilligt. Dieser Kostenblock erscheint jeden Monat (unspezifiziert) auf unserer Stromrechnung. Sein Managerkollege Josef Ackermann muss für wenig mehr, nämlich schlappe 500.000 Euro, bei der Deutschen Bank kräftig schaffen.


Falls die Androhung von Finanzminister Peer Steinbrück wahr werden sollte.

Dienstag, 8. Januar 2008

Füttern verboten!

Wer kennt ihn nicht, den ehedem allgewaltigen und wohlgerundeten Generaldirektor der Energiewerke Baden-Württemberg, Herrn Professor Dr. Utz Claassen. Seit einigen Monaten ist er freiwillig zum Frührentner geworden, weil der Aufsichtsrat nicht rechtzeitig seinen Vertrag verlängert hat. Sein (unheimlich starker) Abgang hat Utz zu einer jährlichen Dauerrente von 400.000 Euro verholfen - bis zum 63. Lebensjahr. Was sind wir doch für Schlaffis dagegen, mich eingeschlossen!

Im Jahr 2003 erschien Utz Claassen in Karlsruhe und wurde, angeblich auf Empfehlung des damals noch dahinregierenden BuKa Schröder, Vorstandsvorsitzender unseres regionalen Stromversorgers EnBW. Und sofort stellte er fest, dass das gute alte Badenwerk samt Zusatzgesellschaften ein Sanierungsfall war. Potzblitz! Das hatte bislang niemand in Karlsruhe und Umgebung erkannt. Wie es sich für einen gelernten Sanierer und Controller gehört, entliess er zuerst fast die Hälfte des Personals aus dem Konzern, erhöhte die Strompreise und - siehe da - der Gewinn blähte fortan die Kassen der Firma. Zur Freude der Aktionäre, wovon fast die Hälfte Franzosen sind. Diese liessen sich denn auch nicht lumpen, sondern ernannten Utz noch zusätzlich zum französischen Direktor und der Aufsichtsrat gewährte ihm das sagenhafte Gehalt von viereinhalb Millionen Euro pro Jahr. Sein Vorgänger Gerhard Goll hatte den Job noch für schlappe 1 Mio Euro gemacht.

Aber wir sollten VV Claassen nicht zu sehr beneiden, denn er hat zwei schwere Jahre hinter sich gebracht und möglicherweise stehen weitere bevor. Er wurde nämlich jüngst vor den Kadi, sprich: die 3. Grosse Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe unter dem Vorsitzenden Richter Hans Fischer zitiert. Und das auf Betreiben der Staatsanwaltschaft, deren Gerichtsvertreterin auf den schönen Namen Yasemin Tüz hört. Aber schildern wir die Dinge der Reihe nach.

Es begann in der hektischen Vorweihnachtszeit im Dezember 2005. Herr Claassen hatte 700 Bekannte selektiert, die er mit eigenhändig unterschriebenen Weihnachtskarten erfreuen wollte. (Ich, obschon jahrelang Stromkunde seiner Tochterfirma Yello, war nicht darunter.) Und da die Menschen geschenkegierig, aber eben nicht ranggleich sind,waren, in feiner Abstufung allerlei Geschenke vorbereitet. Schöne Bildbände, Kisten guter badischer und württemberger Weine - und, das Spitzenpräsent: Tickets für Logenplätze der mitte 2006 in Deutschland stattfindenden Fussballweltmeisterschaft. Ministerpräsident Oettinger erhielt solche Eintrittskarten, er schickte sie aber gleich wieder dankend zurück; vielleicht hatte er schon anderweitig welche erhalten, oder er roch den Braten.

Wer dankend annahm und sich ehrlich darüber freute, war Matthias Machnig aus Berlin. Sollten die Leser dieses Blogs noch nichts von ihm gehört haben, so ist das keine grosse Wissenslücke.

Machnig gehört der grauen Masse von circa hundert Staatssekretären an, die vorgeben, in Berlin zu unser aller Nutzen für die Bundesregierung zu werkeln. Als langjähriges SPD-Mitglied ist er im Umweltministerium gelandet, wo er unter Minister Gabriel seinen Dienst versieht. Aber nun kommts: Machnig ist kein politischer Staatssekretär, sondern ein beamteter und unterliegt damit den einschränkenden Beamtengesetzen. Als solcher hätte er allenfalls den berühmten Kugelschreiber oder einen Billigkalender annehmen dürfen - keinesfalls jedoch Tickets im Wert von etwa 2.500 Euro! Deswegen geriet er in die Fänge der Karlsruher Staatsanwaltschaft. Machnig, ein kluger Junge, sah seinen Fehler rasch ein und zahlte eine Art Geldstrafe von ebenfalls 2.500 Euro, womit er seinen schönen Job rettete.

Aber Yasemin und ihre Crew bohrte weiter. Sie fanden heraus, dass der Oberbeamte Machnig in Berlin einen Aufgabenbereich hatte, der ihn zu einem sehr wichtigen Mann für Utz Claassen machte. Machnig war nämlich zuständig für die Sicherheit und Genehmigung der deutschen Kernkraftwerke sowie für den Preis, welchen die Betreiber von Kohlekraftwerken bezahlen müssen, um die Luft verschmutzen zu dürfen. Emissionshandel nennt man dies im Ministerium Gabriel; die Bezeichnung Ablasshandel wäre dafür wohl besser angebracht. Und wenn man sich noch erinnert, dass auch die Kernkraftwerke der EnBW in Phillipsburg und Neckarwestheim nicht immer störungsfrei laufen, so kann sich jeder seinen Teil denken.

Jedenfalls setzte die Staatsanwaltschaft durch, dass Utz Claassen im November 2007 über zwei Wochen der Prozess gemacht wurde. Sie warf dem ex-EnBW-Chef "Vorteilsgewährung" gegenüber dem Beamten Machnig vor, was nach Paragraf 333 des Strafgesetzbuchs mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden kann. Vorteilsgewährung ist nach dem deutschen Strafrecht eine Vorstufe der Bestechung. Strafbar ist es schon, wenn jemand einem Beamten Geschenke macht; dieser muss gar keine Gegenleistung dafür erbringen. Der Gesetzgeber will damit die sogenannte "Klima - oder Landschaftspflege" verhindern, also das"Anfüttern"von beamteten Entscheidungsträgern mit der wahrscheinlichen Folge, dass es später doch noch zu illegalen Gegenleistungen kommt.

Utz Claassen rückte beim Prozess mit drei deutschlandweit bekannten, professoralen und adeligen, Strafverteidigern an, die durch weitere hochrangige Gutachterkollegen unterstützt wurden. (Würde mich wundern, wenn sie nicht allesamt irgendwo auf meiner Stromrechnung auftauchten.) Und die Juristen waren ihr Geld wert. Sie paukten den Rentner Claassen heraus.

Das Urteil war: Freispruch! Nicht aus Mangel an Beweisen, sondern einfach: Freispruch. Und Claassen setzte sogar noch eins drauf. Strotzend vor Selbstbewusstsein stand er auf der ersten Stufe vor dem Landgericht und kommentierte den zahlreichen Medienvertretern den Prozessausgang mit folgenden Worten: "Meine Damen und Herren, das ist ein Freispruch allererster Klasse." Überflieger Claassen, Abiturnote 0,7 (allerdings in Niedersachsen, nicht in Bayern) gibt sich eben nicht mit halben Sachen zufrieden.

Ich habe den Prozess von der Zuschauerbank verfolgt und mitgehört, soweit dies möglich war. (Es ist eine unglaubliche Missachtung des Souveräns und Steuerzahlers, dass in dem akustisch total misslungenen Schwurgerichtssaal die installierten Mikrofone und Lautsprecher ausgeschaltet waren und das Gericht nur im Flüsterton vernehmbar war.) Besonders gespannt war ich darauf, wie Claassen und seine Anwälte die Versendung der WM-Tickets an Machnig begründen würden. Das geschah folgendermassen: Claassen schilderte über 30 oder 40 Minuten hinweg die Prozedur, wie er in seinem Büro die 700 Weihnachtskarten unterschrieb. Für die wenigen Empfänger der WM-Tickets wurde ein gelber Klebezettel eingeklebt, um sie im angrenzenden Vorstandssekretariat mit den wirklichen Tickets auszutauschen. Und dann passierte das Desaster: auf dem Weg von Claassen zum angrenzenden Sekretariat fielen einige Unterschriftsmappen versehentlich herunter, versehentlich löste sich einer der gelben Klebezettel und klebte sich, justament und ebenfalls versehentlich, in die Weihnachtskarte des Beamten Machnig ein. Die Post wurde anschliessend nicht mehr auf ihre richtige Zuordnung hin kontrolliert, was vermutlich typisch für Vorstandssekretariate ist. Claassens frühere persönliche Referentin befand sich in Mutterschutz und konnte dazu nicht vernommen werden. Für einen Statistiker wäre es reizvoll, die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Vorfalls bzw. Störfalls zu errechnen.

Der Vorsitzende Fischer stellte bei der mündlichen Urteilsbegründung folgenden Leitsatz heraus: "In der Einladung eines Sponsors an hochrangige Amtsträger zu öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen ist grundsätzlich keine strafbare Handlung zu sehen."

Mit Verlaub und im Sinne einer jedem Staatsbürger zustehenden Urteilsschelte, da bin ich anderer Meinung , Herr Fischer. Sponsoring ist ein neues Finanzierungsinstrument, bei dem die Grenzlinie zwischen Legalität, Vorteilsgewährung und dreister Bestechung noch lange nicht gezogen ist und deshalb sollte das Sponsoring meiner Meinung nach endlich juristisch durchleuchtet werden.

Ich finde es deshalb gut, dass die Staatsanwältin Yasemin Tüz und ihre Anwaltsbehörde den Mut hatten, gegen dieses Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

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