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Montag, 14. November 2016

Vor 40 Jahren: der Karlsruher Münzskandal

Geldfälschen ist eine uralte Profession, aber technisch durchaus anspruchsvoll. Mit dem Aufkommen des Papiergeldes schien es leichter zu werden und der "falsche Fuffziger" war in aller Munde. Aber inzwischen hat die Geldbehörde Bundesbank die Latte höher gelegt und das Papier mit allerlei Wasserzeichen und sogar Hologrammen versehen, an denen die schweren Jungs sich auch mit Farbkopierern die Zähne ausbeißen.

Mancher geht deshalb reumütig wieder zum Münzgeld zurück, wo man mit Rohlingen aus Kupferblech, handziseliertem Prägestempel sowie Hammer und Amboss - also einer gewöhnlichen "Bauhaus"-Ausstattung - Falschmünzerei im eigenen Schuppen betreiben kann. Aber diese Arbeit ist kaum lohnenswert, denn der Geldwert der Pfennige beziehungsweise Cents ist eben niedrig und an 2-Euro-Münzen traut sich kaum einer heran.

Doch in dieser Denkweise liegt ein Fehler verborgen. Vor gut 40 Jahren ist es drei Karlsruhern gelungen, durch Prägen weniger  Münzen an ein kleines Vermögen zu kommen. Unter anderem deshalb, weil sie das Problem von der "Quelle" aus angegangen haben. Natürlich sind auch sie letztlich gescheitert. Aber die Geschichte ihres schlitzohrigen Vorgehens ist wert nacherzählt zu werden. Wobei auf das Nachmachen aber tunlichst verzichtet werden sollte.

"An der Quelle saß der Knabe..."

In unserer Geschichte ist die Quelle die altehrwürdige Karlsruher Münzstätte und der Knabe ist der Herr Direktor O.. Die Staatliche Münze Karlsruhe ist ein ansehnlicher Bau des bekannten Architekten Friedrich Weinbrenner und wurde vom Badischen Großherzog im Jahr 1827 mit der Prägung der ersten Zehnguldenmünze ihrer Bestimmung übergeben. Seitdem werden dort jährlich bis zu 250 Millionen Münzen aller Art hergestellt.


Die Karlsruher Münze

Die beiden anderen Darsteller in unserem 3-Personen-Stück sind der Stellvertretende Direktor H. und, der zwar untergeordnete, aber dennoch sehr wichtige Prägevorarbeiter F. Von den dreien war nur der Direktor O. ein "Karrierebeamter", der es vom Fachschulingenieur schnell zum Leiter der Staatlichen Münze brachte. Die beiden anderen hatten eine eher gebrochene Berufslaufbahn, wie es in der Nachkriegszeit nicht unüblich war. So war der Stellvertreter H. in der Slowakei Aushilfslehrer und diente danach eine Zeitlang als Koch bei der US-Army, bevor er in der Münze vom einfachen Arbeiter bis zum Regierungsamtmann hochstieg. Der Facharbeiter F. war gelernter Zimmermann und kletterte in der Münze rasch vom Hilfsarbeiter zum Vorarbeiter der Medaillenabteilung empor.

Das Delikt

Die Falschmünzerei in der Staatlichen Münze Karlsruhe nahm ihren Anfang in den 1970er Jahren und ging vom Chef, also dem Direktor O. aus. Dieser hatte gerüchteweise gehört, dass die Politiker sich mit dem Gedanken trugen, die beiden Münzstätten Karlsruhe und Stuttgart zusammenzulegen. Direktor O. fiel darob in panische Angst, denn bei dieser Fusion mit der größeren Münze in der Landeshauptstadt drohte ihm der Verlust seiner schönen Karlsruher Position. Schließlich kam ihm ein Gedanke, wie er das Unheil wenden konnte: er plante  die jährliche "Tagung der deutschen Münzstättenleiter" zu besuchen, um dort (auf seine Art)  Lobbyarbeit für das Weiterbestehen der Karlsruher Münze zu betreiben. Die Konferenz wurde üblicherweise auch von wichtigen Beamten des Bundesfinanzministerium und der Bundesbank besucht, an welche sich Direktor O. wandte, indem er den Referatsleitern und Abteilungsleitern dieser Oberbehörden ein "kleines Präsent" zusteckte. Dies war in der Regel ein Satz seltener Münzen aus seiner eigenen Prägeanstalt.

Eigentlich hätte er diese Münzen ohne den speziellen Auftrag des Bonner Finanzministerium gar nicht herstellen dürfen, aber Direktor O. erteilte sich diesen Auftrag quasi selbst. Seinem Stellvertreter H. kam die Aufgabe zu, den Tresor, wo die alten Prägestempel lagerten, zu öffnen und der Vorarbeiter F. erledigte schließlich die Stanzarbeit. Die Auswahl der Nachprägungungen war wohl überlegt. In der Regel stanzten sie die unter Sammlern sehr begehrte 50-Pfennig-Münze mit der Aufschrift "Bank Deutscher Länder" und die 2-Pfennig-Münze von 1967 mit dem Eisenkern. Der Sammlerpreis für diese Objekte lag damals bereits bei 1.000 bis 2.000 DM. Direktor O. ließ auch großzügig seine beiden Gehilfen an dem "Geschäft" teilhaben. Sein Vertreter H. finanzierte mit diesen Einkünften die standesgemäße Heirat seiner Tochter und der Vorarbeiter F. den Bau seines Hauses in Karlsruhe-Spöck. Später fand man heraus, dass die drei Falschmünzer in drei Jahren etwa 6.000 bis 10.000  50-Pfennig-Münzen und ca. 1.000  2-Pfennig-Münzen hergestellt und in den Sammlerkreislauf gebracht hatten.



Betroffene Münzen
(oben: 50-Pfennig-Stück; unten: 2-Pfennig-Stück)

Das plötzliche vermehrte Auftreten wertvoller Münzen aus der Nachkriegszeit wurde von den Sammlern sehr wohl registriert. Es war der Münzexperte K., Herausgeber der Fachzeitschrift "Der Münzensammler und der Münzmarkt", welcher aktiv wurde. Im November 1974 sandte er einen Satz Münzen des Jahrgangs 1967 (G) zur Echtheitsprüfung an die zuständige Bundesbank in Frankfurt. Bereits zwei Wochen später bestätigten ihm die Fachleute der Bank, das es sich um "echte Münzen" handelt, die jedoch "nachträglich hergestellt" wurden, u. zw. mit einer "Werkzeugkombination", wie sie 1967 noch nicht verfügbar war. (Der Karlsruher Prägevorarbeiter F. hatte da wohl nicht sorgfältig genug gearbeitet). Anfang 1975 nahmen die staatsanwaltlichen Ermittlungen ihren Lauf.

Der Prozess

Die "Drei von der Münze" waren durchaus geständig, insbesondere nachdem man sie einige Wochen im Untersuchungsgefängnis hatte schmoren lassen. Für die Strafkammer des Karlsruher Landgerichts schien der Prozess eine einfache Sache zu sein. Sie konnte sich bei der Anklage direkt auf einen Paragraphen des Strafgesetzbuches beziehen,  den §146 StGB. Sein Wortlaut stand früher noch auf jedem Geldschein, nämlich: "Wer Geld nachmacht, oder nachgemachtes Geld in den Verkehr bringt, wird...bestraft". Die Staatsanwaltschaft plädierte also auf Falschmünzerei und in den Verkehr bringen von Falschgeld.

Zur großen Überraschung fiel sie jedoch mit beiden Anschuldigungen durch. Die gewitzten Verteidiger argumentierten nämlich, dass in einer Staatlichen Münze niemals Falschgeld geprägt werden könne - selbst wenn es keinen Auftrag des Bundesfinanzministerium gäbe. Außerdem seien die dort geprägten Münzen (wegen ihres hohen Sammlerwertes) nicht in den öffentlichen Geldverkehr gebracht worden, sondern nur in den Sammlerkreislauf, wo sie gewissermaßen gehortet wurden. Im Übrigen, behaupteten die Angeklagten, hätten sie für jede nachgeprägte Münze eine andere (neue, also praktisch wertlose) Münze "verwalzt", und somit unbrauchbar gemacht. Letzteres konnte ihnen nicht widerlegt werden.

Die Anklage fiel vollends in sich zusammen, als der angerufene Bundesgerichtshof (BGH) diese Rechtsauffassung bestätigte. Plötzlich stand die Strafkammer ohne anwendbares Gesetz da und nach dem alten römischen Rechtsgrundsatz "nulla poena sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz), hätte sie die drei Übeltäter freisprechen müssen. Aber das wäre gegen die Ehre der Karlsruher Elitejuristen (mit oder ohne doctor iuris utriusque) gegangen. Über zwei Jahre hinweg wurde die Causa zwischen drei Kammern des Landgerichts und zwei Mal zur Revision an den BGH geschickt. Schließlich fand man doch noch einige Paragraphen um die Drei zu verurteilen. Direktor O. wurde wegen Unterschlagung belangt, sein Vertreter H. wegen Diebstahls, Betrugs und Beihilfe zur Unterschlagung und Vorarbeiter F. wegen Diebstahls und versuchten Betrugs in zwei Fällen. Schadensersatzklagen wurden vom Gericht immer mal wieder ins Gespräch gebracht, aber dagegen wehrten sich die Sammler mit allen Kräften. Sie fanden sich nicht geschädigt; kein Wunder war der Sammlerwert ihrer Münzen doch inzwischen  auf 10.000 DM gestiegen und die Sammler wollten ihre Objekte auf keinen Fall mehr herausgeben.

Die Sanktionen

Die Strafen waren maßvoll. Die drei Übeltäter wurden zu Gefängnisstrafen von unter einem Jahr verurteilt. Da sie nicht vorbestraft waren, wurde diese sogar zur Bewährung erlassen. Den schönen Job in der Münze waren sie allerdings los. Einige hohe Beamte im Bundesfinanzministerium und bei der Bundesbank wurden  zwar wegen Mithilfe angezeigt, aber es fand kein Verfahren und damit auch keine Verurteilung statt. Wer denkt da nicht an George Orwells Fabel von der "Farm der Tiere": Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher. Der Paragraph 146 im Strafgesetzbuch wurde verschärft. In Zukunft müssen "Innentäter" für ähnliche Delikte mit Gefängnisstrafen von fünf bis zehn Jahren rechnen.

Bei der Münzstätte geht es jetzt viel rigider zu. Neu entwickelte Geldzählmaschinen erlauben nicht nur die Münzen sondern auch die Rohlinge zu zählen, welche früher nur (ungenau) gewogen wurden. Die Tresore dürfen nur von zwei Mitarbeitern gleichzeitig geöffnet und geschlossen werden. Beim Ein- und Ausgang werden alle Beschäftigte mit Spezialdetektoren kontrolliert. Außerdem wurde für die Mitarbeiter Plastikgeld eingeführt. Dies ist die betriebseigene "Währung" für die Angestellten zum Zahlen in der Kantine. Echtgeld darf nicht mitgeführt werden.

Schließlich wurde 1998, im Vorfeld der Euro-Einführung, auch die frühe Befürchtung des ex-Direktor O. zur bitteren Realität:
die beiden Münzstätten Karlsruhe und Stuttgart wurden zur baden-württembergischen Münze zusammengelegt.

Freitag, 14. August 2015

Das Bundesverfassungsgericht - "eine Laienspielschar?"

Heute würde es niemand mehr wagen - schon gar  kein Politiker - die Richter des Bundesverfassungsgericht als "Laienspielschar vom Karlsruher Schlossplatz" zu bezeichnen. Damals, in den fünfziger Jahren, waren derlei despektierliche Redeweisen unter den Politikern der provisorischen Bundeshauptstadt Bonn aber durchaus gang und gäbe. Inzwischen hat das oberste deutsche Gericht mächtig an Status gewonnen. Wenn es seine weitreichenden Urteile verkündet, sitzen im Auditorium in der Regel leibhaftige Minister und nicken brav mit den Köpfen - auch wenn sie den Spruch der hohen Richter ganz und gar nicht goutieren.

Das Ambiente

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Es sah (erstmalig in Deutschland) die Einrichtung eines Verfassungsgerichts vor. Als Standort wurde Karlsruhe gewählt, was kein Zufall war. Baden hatte vorher seine staatliche Selbstständigkeit verloren und war in dem Südweststaat Baden-Württemberg aufgegangen, was von den Einwohnern Badens als "schwerwiegende Verletzung des föderalen deutschen Staatsaufbaus" angesehen wurde. Für die Stadt Karlsruhe war der Titel "Residenz des Rechts" eine gewisse Entschädigung für den Verlust der Hauptstadtfunktion.

Dessen ungeachtet gibt es so etwas wie eine Karlsruher "Urangst", jemand könnte der Stadt das Verfassungsgericht wegnehmen. Tatsächlich wurde bei der Wiedervereinigung kurz erwogen, das Gericht nach Leipzig oder Potsdam zu verlegen. Es kam nicht dazu. Die Richter schätzen das unaufgeregte Karlsruher Lebensgefühl sowie die badische Liberalität. Und die Distanz zum allzeit hektischen Berliner Politikbetrieb.

Im Jahr 1951 nahm das Bundesverfassungsgericht (BVG) seine Arbeit auf. Zunächst war das BVG im Palais des ehemaligen Prinzen Max von Baden untergebracht. Im Jahr 1969 bezog es das von dem Architekten Paul Baumgarten entworfene Gebäudeensemble am Karlsruher Schloss, welches in der Tradition der deutschen Bauhaus-Architektur steht. Transparenz und Offenheit prägen sein Erscheinungsbild, das im Wesentlichen aus sechs würfelartigen Baugruppen besteht. Das denkmalgeschützte Gebäude wurde in den Jahren 2011 - 14 grundlegend saniert.



Das Bundesverfassungsgericht, eingebettet zwischen Schlossplatz (oben) und Botanischen Garten (unten) mit den sechs Gebäudeteilen. (Foto: BNN)

Die transparente Bauweise des BVG signalisiert dem Bürger, dass sich das Gericht in ihren Dienst stellen will. Anders als frühere "Justizpaläste", etwa das Reichsgericht in Leipzig, das mit Portikus und Kuppel ein Beispiel für wilhelminische "Staatsarchitektur" war und das heute als Bundesverwaltungsgericht dient. Freilich ist der Zutritt zum BVG nicht schrankenlos. Eine Hundertschaft der Bundespolizei bewacht das Gebäude subtil aber effizient. Demgegenüber ist der ebenfalls in Karlsruhe beheimatete Bundesgerichtshof (wegen Überfällen in der RAF-Zeit) streng verbarrikadiert und die Generalstaatsanwaltschaft befindet sich sogar in einer Art Festungsbau.

Die Richter

Das Bundesverfassungsgericht ist ein Zwillingsgericht. Es besteht aus zwei Senaten. die mit jeweils acht Richtern und Richterinnen besetzt sind. Die Hälfte dieser Richter wählt der Bundestag, die andere Hälfte der Bundesrat. Wer 40 Jahre alt ist und das 2. Juristische Staatsexamen bestanden hat, kann zum BVG berufen werden. Die Amtszeit beträgt (einmalig) 12 Jahre. Jeder Senat bildet mindestens 3 drei Kammern, mit jeweils drei Mitgliedern. Sie bearbeiten Verfassungsbeschwerden von nicht grundsätzlicher Bedeutung. Das BVG hat insgesamt 260 Beschäftigte und einen Jahresetat von 29 Millionen Euro.

Professor Andreas Voßkuhle ist derzeit Präsident des Bundesverfassungsgericht. Er kommt von der Universität Freiburg, wo er einige Jahre Rektor war. Sein Stellvertreter ist Ferdinand Kirchhof, dessen wissenschaftlicher Heimathafen die Universität Tübingen ist. Kirchhof ist der Bruder des einstigen Verfassungsrichter und Steuerexperten Paul Kirchhof. Seit 2011 agiert Peter Müller als Verfassungsrichter am BVG und ist dort zuständig für das hochkomplexe NPD-Verbotsverfahren. Müller war 12 Jahre lang Ministerpräsident des Saarlandes und vorher Richter am Landgericht Saarbrücken.

Jeder Richter hat vier Assistenten bzw. Assistentinnen, die ihnen zuarbeiten. Es sind junge, hochqualifizierte Juristen, manche bereits mit Richtererfahrung, welche die Literatur auswerten und die Fälle für ihren jeweiligen Richter vorbereiten. Sie werden als der heimliche "dritte Senat" bezeichnet. Logischerweise sind diese auf wenige Jahre befristeten Stellen bei juristischen Berufsanfängern sehr begehrt.


Die Richtertracht des BVG

In der Öffentlichkeit sind die Richter und Richterinnen durch die scharlachroten Roben mit weißem Jabot bekannt. Die Roben sind der traditionellen Richtertracht der Stadt Florenz aus dem 16. Jahrhundert nachempfunden; sie hat ein Karlsruher Kostümbildner entworfen.

Die Verfahren

Das Bundesverfassungsgericht ist Hüter des Grundgesetzes. Es umfasst derzeit 141 Artikel, beginnend mit dem Artikel 1, die Würde des Menschen ist unantastbar (whatever that is), über den Artikel 16a, Politisch Verfolgte genießen Asyl, bis zum Artikel 141, der die Religionsfreiheit sicherstellt. Die häufigste Verfahrensart ist die Verfassungsbeschwerde. Jedermann kann behaupten durch Gerichtsurteile oder behördliche Verfügungen in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein und demzufolge Verfassungsbeschwerde vor dem BGV erheben. Hierfür werden keine Gebühren verlangt. Im Normenkontrollverfahren prüft das BVG, ob Gesetze des Bundes oder der Länder mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Erste Senat ist als sog. Grundrechte-Senat für die Verfassungsbeschwerden zuständig, der Zweite Senat, als sog. Staatsgerichtshof für die Bund-Länder-Streitigkeiten. Die mündlichen Verhandlungen und Urteilsverkündigungen sind öffentlich.

Von 1951 bis 2014 wurden insgesamt 214.462 Verfahren beim BVG anhängig. Davon sind 7.826 im Senat und 180.044 in den Kammern abgehandelt worden. Bei 2.704 Anträgen wurde auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entschieden. Der freie und kostenlose Zugang zum Verfassungsgericht birgt auch Schattenseiten. Unter den Kunden des BVG gibt es einige "Dauerkläger", die bereits 300 bis 400 Verfassungsbeschwerden (erfolglos) erhoben haben. Ein Anwalt ist für solche Klagen nicht erforderlich und die durchschnittlichen Kosten von 5.000 Euro trägt die Staatskasse.

Bei der Vollstreckung der Urteile gab es vor allem in den Anfangsjahren einige Schwierigkeiten. Im Bewusstsein, sich nicht um "die Laienspielschar am Karlsruher Schlossplatz" kümmern zu müssen, negierten manche Parlamente einfach die Urteile des BGV. Das geschah zum Beispiel bei der Entscheidung zur Gleichstellung von nichtehelichen Kindern in den sechziger Jahren. Der Gesetzgeber ließ die Frist, die ihm das Bundesverfassungsgericht zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Rechtslage gesetzt hatte, tatenlos verstreichen. Daraufhin drohte das Gericht, alle Gesetze, die diese Fälle betreffen, für verfassungswidrig zu erklären. Das hat den Gesetzgeber motiviert, dann doch sehr schnell verfassungskonforme Regelungen zu verabschieden.

Ansonsten fühlen sich die Richter des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gut aufgehoben. Wer in diesen warmen Sommertagen das Café Max beim Prinz-Max-Palais besucht wird nicht selten dem einen oder anderen begegnen.

Mittwoch, 23. Januar 2013

Schavan

Frau Schavan hat ihre Doktorarbeit vor 33 Jahren an der Uni Düsseldorf als 25-Jährige eingereicht.
Die Arbeit wurde mit der Note 2 (magna cum laude) bewertet. 
Hätte sie damals ihren Doktorvater erschlagen, weil er ihr nicht die Note 1 (summa cum laude) gegeben hat, so wäre sie heute nicht mehr zu belangen, weil das Delikt Totschlag nach 20 Jahren verjährt ist. (§78 Strafgesetzbuch).
Demgegenüber verjähren Delikte bei einer Doktorarbeit, und seien sie noch so klein, nie!
Erscheint mir absurd.
Ihnen auch?  

Sonntag, 19. Februar 2012

Auch Bundesrichter wollen befördert werden

Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gibt es Zoff. Einige Richter streiten sich mit ihrem Ober-Chef und das schon seit fast einem Jahr. Jetzt ist es öffentlich geworden und in den Zeitungen steht zu lesen, was Monate vorher nur unter Kundigen gemurmelt worden ist. Dabei haben - von aussen betrachtet - die Richter am BGH keinen üblen Job. Der Bundesgerichtshof ist nämlich im wesentlichen ein Revisionsgericht. Das bedeutet, dass er selbst keine Beweisaufnahmen machen muss. "Tatsache" ist, was von den unteren Gerichten, also den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten bereits an "Beweisen" eruiert worden ist.

Der BGH beschränkt sich im wesentlichen darauf, die juristische Beurteilung eines Falles nachzuprüfen. Wenn er feststellt, dass die Vorinstanz einen rechtlichen Fehler gemacht haben sollte, dann verweist er den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Ein praktisches Beispiel aus meiner simplen Sicht als Physiker, als juristischem Laien: Nehmen wir an, das Amtsgericht Karlsruhe verurteilt einen Ladendieb zum Tode durch Erhängen, dann wird dieses Urteil vom BGH aus zumindest zwei Gründen kassiert. Erstens, weil es doch etwas zu harsch ist und zweitens, weil die Sanktionierung Tod durch den Strang in Deutschland bereits seit einiger Zeit abgeschafft worden ist.



Der Bundesgerichtshof in winterlichen Ambiente

Bei dem oben genannten Streit geht es aber nicht um juristische Finessen, sondern um die organisatorische Einordnung einzelner Richter, genauer gesagt um ihre Beförderung beziehungsweise Abstufung. Im wesentlichen ist der BGH wie folgt organisiert: er besteht aus 12 Zivilsenaten und 5 Senaten für strafrechtliche Dinge. Jeder Senat hat vier Richter und einen Vorsitzenden (Zwei weitere Richter stehen "in Reserve"). Über den Senaten schwebt der Präsident. Seit dem Jahr 2008 ist es Professor Dr. Klaus Tolksdorf, der 8. Präsident in der 62-jährigen ruhmreichen Geschichte des BGH.

Präsident Tolksdorf scheint ein scharfes Regiment zu führen. Wer ihm nicht passt, den befördert auch nicht. Das ist im Prinzip sein gutes Recht und und so hat er - als die Neubesetzung des Vorsitzes im 2. Strafsenat anstand - Thomas Fischer, den kommissarischen Vorsitzenden dieses Senats und Bewerber für den Vorsitz, erst einmal auf die Seite gerückt und abgelehnt. Tolksdorf scheint Fischer für eine Art Querulanten zu halten und will ihn nicht befördern. Fischer wiederum, der ein juristisches Ass zu sein scheint und einen wichtigen Kommentar zum Strafrecht verfasst hat, lässt sich das nicht gefallen. Er ging wegen des schlechten Zeugnisses zum Verwaltungsgericht und bekam dort recht.

 Zwischenzeitlich geriet Tolksdorf in Nöte, weil der 2. Strafsenat keinen Vorsitzenden hatte, was nach Gesetz und Ordnung nicht sein darf. Schlitzohrig ernannte Tolksdorf daraufhin den Vorsitzenden des 4. Senats in Personalunion auch zum Chef des (verwaisten) 2. Senats. Jetzt brach das Theater aber erst richtig los und der vorher interne Streit wurde öffentlich. Bundesjustizministerium und Verwaltungsgerichte prüfen derzeit, ob so eine Doppelbesetzung überhaupt rechtens ist. Wenn nicht, dann könnten die zwischenzeitlich ergangenen Urteile der Strafsenate auch noch vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden. Die Verteidiger - als Elite der deutschen Rechtsanwälte - positionieren sich schon in diese Richtung.

Und wer bleibt bei diesem Streit auf der Strecke? Hoffentlich nicht die armen Angeklagten, die im Gefängnis auf ein baldiges Urteil warten.

Sonntag, 23. August 2009

Dr. Traube - Spionage gestern und heute

Nachschnüffeln, bespitzeln und spionieren scheinen immer mehr gängige Praxis zu werden. Die Presse berichtet darüber, dass die Deutsche Bank ihre eigenen Führungskräfte von einer Detektei überprüfen liess, dass Bahn und Telekom in hunderttausenden von Stammdaten der Mitarbeiter schnüffelten und, dass LIDL die Mitarbeiter per Videokamera überwachte. Kölner Piloten sollen sogar in ihrer eigenen Wohnung observiert worden sein. Auch der Staat will da nicht zurückstehen. Innenminister Schäuble kündigte schon mal an, die Festplatten verdächtiger Subjekte mit seinen behördlichen "Trojanern" durchsuchen zu lassen.

Und das Überraschende ist: kaum jemand ist von diesen Meldungen überrascht, kaum jemand - ausser die direkt Betroffenen - juckt es. Welch ein Unterschied zu dem allgemeinen Aufstand bei der Volkszählung 1983! Die Bundesregierung musste den Zensus bekanntlich abblasen, weil das Bundesverfassungsgericht das "Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung" verletzt sah. Heute fahren die Kameraautos von Google ungehindert durch die Strassen und über Google Earth kann man jedem in der westlichen Welt ungehindert auf sein Grundstück schauen.

Wie sehr sich das Bewusstsein beim Thema Unverletzlichkeit der Wohnung und persönliche Datensicherheit in den letzten dreissig Jahren gewandelt hat, wird besonders am "Fall Traube" deutlich. Zur Erinnerung: Dr. Klaus Traube war in den siebziger Jahren ein bekannter Atommanager, der u. a. Geschäftsführer der Firma Interatom für den Bau des Kernkraftwerks Kalkar war. Er hatte sich in terroristischen Kreisen bewegt - ohne selbst Terrorist zu sein - war ins Zielfeld des Verfassungsschutzes gekommen und wurde daraufhin von seinen Arbeitgeber Siemens entlassen.

Wenn man die schier unglaublichen Ereignisse der sogenannten "Traube-Affäre" Revue passieren lässt, dann sollte man sich zuerst folgendes vor Augen halten: es war während des Kalten Kriegs, als die terroristische Vereinigung um Baader und Meinhof, genannt die BM-Bande, bereits ihre Untaten verübt hatte und nur wenige Monate vor den Morden an dem Generalbundesanwalt Buback, dem Bankier Ponto und dem Arbeitgeberpräsident Schleyer. Polizei, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst waren in ständiger Alarmbereitschaft. Zu jener Zeit der sog. "Rote-Arme-Fraktion" (RAF), mitte 1975, war es deshalb nichts Ungewöhnliches, dass einige Beamte des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) eine Frankfurter Rechtsanwältin observierten, die als "notorisch links" galt, Kontakte zu Baader und anderen BM-Leuten hatte und vornehmlich Genossen des Terrorumfeldes verteidigte. Zum Klientel dieser Anwältin Inge Hornischer gehörte auch Wilfried Böse, der später als Geiselnehmer im afrikanischen Entebbe auftauchte und dort von den Israelis erschossen wurde. Damals schien Hornischer mit einem jüngeren Mann namens Hans-Joachim Klein liiert zu sein, der ebenfalls der terroristischen Szene zuzurechnen war.

Bei ihren Observationen stellten die Verfassungsschützer zu ihrer grossen Überraschung fest, dass der Atommanager Klaus Traube ebenfalls zum Freundeskreis der Anwältin gehörte. Hornischer, Klein und Traube machten gemeinsam Urlaub im (damals noch kommunistischen ) Jugoslawien und trafen sich mehrmals in Traubes Haus bei Köln. Bei einer dieser Gelegenheiten brachte Klein ein Gewehr mit und veranstaltete vor Traubes Haus ein wildes Scheibenschiessen. Die Beamten des BfV konnten sich keinen Reim darauf machen, wie Menschen von so unterschiedlichen Lebenszuschnitt befreundet sein konnten. Mehr als alles andere beunruhigte sie, dass Traube umfassende Anlagenkenntnisse bei Atomkraftwerken hatte und bei Kalkar auch für hunderte von Kilogramm Plutonium mitverantwortlich war.

Im Dezember 1975 überschlugen sich die Ereignisse. Terroristen überfielen die Wiener Opec-Konferenz, wobei es zu einer Schiesserei mit drei Toten kam. Als einer der Mittäter - nach dem Überfall von seinen Komplizen ausgeflogen - entpuppte sich Hans-Joachim Klein, der noch Monate zuvor im Haus von Traube ein Wochenende verbracht hatte. Traube behauptete dem BfV gegenüber, dass er von dem Opec-Überfall nichts gewusst habe, musste aber zugeben, dass er früher kurzzeitig Mitglied der kommunistischen Partei gewesen war und in den letzten Jahren drei Mal seinen Ausweis verlustig meldete. Aufgrund des Restverdachts beschlossen die Verfassungsschützer eine sogenannte Grosse Lauschoperation einzuleiten.

Spezialisten des BfV drangen, als Traube beim Schifahren in St. Moritz war, in dessen Haus ein und brachten an der Rückseite des Schreibtisches einen batteriebetriebenen Sender, eine sogenannte "Wanze" an. Gleichzeitig fotografierten sie die Wohnung und stellten zu ihrer Überraschung fest, dass sich im Obergeschoss ein Matratzenlager für ca. zehn Personen befand. Die Assoziation zum "Volksgefängnis" der Berliner Lorentz-Entführer drängte sich auf. Daraufhin wurde der Arbeitgeber Siemens benachrichtigt, der einigermassen entsetzt war und Traube auf der Stelle entliess. Der Öffentlichkeit gegenüber wurde von einer "schweren Erkrankung" Traubes gemunkelt.

Auch mir erschien diese Version glaubhaft, seinen Dauerstress mit dem Schnellbrüterprojekt SNR3oo/Kalkar konnte ich nachempfinden. Da ich Traube gut kannte, schrieb ich ihm zu jener Zeit einen kleinen Brief, in welchem ich mein Mitgefühl ausdrückte und die Erwartung, dass er bald wieder zurückkehren könne. Er antwortete freundlich, ging auf den Grund seiner Absenz aber nicht ein und schloss mit der Floskel "dass schon alles wieder gut gehen wird."

Von diesem Lauschangriff wäre wohl nichts bekannt geworden und Traube würde vermutlich heute noch in stiller Abgeschiedenheit seine Abfindung geniessen, wenn es nicht zu einem weiteren Vorfall gekommen wäre. Dem Journalisten und früheren Mitarbeiter des BfV, Hans Georg Faust, gelang es nämlich, die Akten zum Fall Traube zu stehlen und an den "Spiegel" weiterzuleiten. Dieses Nachrichtenmagazin brachte ein Jahr später, im März 1977, eine umfangreiche Titelgeschichte unter der Überschrift "Lauschangriff auf Bürger T." heraus. Die geschilderten Ereignisse wurden nicht bestritten, aber als Hauptübeltäter der ganzen Affäre wurden der damalige FDP-Bundesinnenminister Werner Maihofer und der BfV-Präsident Richard Maier dargestellt. Ihnen wurde nichts weniger als Verfassungsbruch vorgeworfen, nämlich der Verstoss gegen Artikel 13 des Grundgesetzes. Dieser besagt, dass die Wohnung unverletzlich ist und Durchsuchungen vom Richter angeordnet werden müssen. Bei "Gefahr im Verzug" können diese Anordnungen auch andere Organe treffen, wie der Staatsanwalt oder die Polizei - aber eben nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Eindringen in Traubes Wohnung, samt Setzen der Wanze, verstiess also formal gegen die Verfassung.

Der Innenminister geriet unter starken Beschuss und verwies darauf, dass seine Beamten wegen der fast täglichen RAF-Untaten unter Handlungszwang standen. Egal, unter dem publizistischen Trommelfeuer des Spiegels musste der liberale Maihofer (und mit ihm der BfV-Chef Maier) abdanken. Maihofer wurde durch seinen (linksliberalen) Staatssekretär Gerhart Baum ersetzt.

Längst im Ruhestand, wurde Baum vom Aufsichtsrat der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn mit der Aufarbeitung der kürzlichen Daten-und Spitzelskandale beauftragt. In der Spiegelnummer 24/2009 beklagt er sich in einem mehrseitigen Interview wortreich über die "totale Überwachung durch die moderne Kommunikationstechnologie". Und sagte weiter: "die Freiheitsrechte sind heute viel gefährdeter als damals - zur Zeit der RAF".

Die nachgewachsene Generation der Spiegelleser rührt dies offensichtlich wenig. In der folgenden Zeitschriftennummer gab es keine einzige Leserbriefreaktion zu seinen Äusserungen.

Samstag, 1. November 2008

Wer´s glaubt, wird selig

Eigentlich wollte ich mir nur den Revisionsprozess gegen den ex-EnBW-Chef Utz Claassen anhören; aber ich war zu früh am Bundesgerichtshof (BGH). Die "Sträfler", wie von den Pförtnern die Strafsenate locker-badisch genannt werden, hatten ihre Türen noch nicht geöffnet. Also suchte ich mir eines der schon laufenden Zivilverfahren aus. "Axel Springer AG gegen Hannover", las ich da auf dem Aushang. Das klang interessant und so marschierte ich zum Saal 004.

Der geneigte Leser mag mit Hannover nur die niedersächsische Landeshauptstadt oder seinen (derzeit schwächelnden) Fussballverein in Verbindung bringen Aber das ist weit gefehlt; es ging um Höheres. Kein geringerer als Seine Hoheit Prinz Ernst August von Hannover und Seine liebreizende Frau Gemahlin Prinzessin Caroline von Monaco wurden hier von der BILD-Zeitung und einigen Illustrierten beklagt. Sie wollten sich nämlich partout nicht auf ihren Grundstück an der Côte d ´Azur ablichten lassen, obwohl die Reporter bei Ernst August eine lebensbedrohliche Entzündung der Bauchspeicheldrüse vermuteten und die BILD-Leser dies sicherlich gerne mit eigenen Augen auf einem Photo konstatiert hätten. Nun, um es kurz zu machen, das Urteil war enttäuschend. Der 6. Zivilsenat hatte den Nerv, auch den Majestäten ein Privatleben an ihrem Strand zuzubilligen und schmetterten deshalb das Revisionsbegehren von Springer und Co ab. Im Grunde war mir das aber auch egal, denn ich war frustriert darüber, dass die süsse Caroline und ihr Herr Gemahl nicht selbst zur Verhandlung gekommen waren, sondern sich von ein paar langweiligen Rechtsanwälten hatten vertreten lassen.

Inzwischen hatte der 1. Strafsenat seine Pforten geöffnet und es gelang mir gerade noch, hinter den reichlich erschienen Gerichtsreportern einen guten Sichtplatz zu ergattern. Der voll gefüllte Zuschauerraum liess erkennen, dass hier ein interessantes Thema verhandelt werden sollte. Auch bei diesem Verfahren war der Beklagte, Utz Claassen, nicht selbst erschienen, wohl aber seine drei hochkarätigen Verteidiger, deren Tricks und Kniffs ich schon 2007, beim 4-wöchigen Prozess am Karlsruher Landgericht (LG) bestaunen durfte. Dort war Claassen, zur Überraschung vieler, ein glatter Freispruch gelungen. Das Gericht unter seinem Vorsitzenden Hans Fischer hatte geurteilt, dass das Verschenken von Tickets für die Fussballweltmeisterschaft 2006 an sieben Politiker keine Bestechung bzw. "Vorteilsnahme" darstellte. Die Staatsanwältin mit dem schönen Namen Yasemin Tüz wollte das Urteil so nicht hinnehmen, sie legte Revision ein und deshalb traf man sich jetzt beim BGH.

Aber Revisionsprozesse sind schwer zu gewinnen. Bei ihnen wird nämlich nicht mehr das gesamte Verfahren der Vorinstanz aufgerollt, sondern die fünf Richter prüfen nur, ob das ergangene Urteil "rechtlich" in Ordnung ist; es gibt kein neues Beweisverfahren. So war es auch nicht verwunderlich, dass nach 2-stündigem Plädieren der Anwälte der Senat die Revision der Staatsanwaltschaft abwies. Claasen wurde vom Vorwurf der Korruption in der sogenannten Ticket-Affäre freigesprochen.

Aber es war ein Freispruch "zweiter Klasse", den es rechtlich allerdings nicht gibt. Es bleibt ein schaler Nachgeschmack, "a Gschmäckle", wie die Schwaben sagen. Die BGH-Richter liessen nämlich durchklingen, dass es bei einer anderen Beweisswürdigung des Landgerichts durchaus zu einer Verurteilung des ehemaligen Konzernchefs hätte kommen können. Der Senatsvorsitzende Armin Nack sagte sogar in aller Deutlichkeit: "Wir hätten vielleicht etwas anderes rausgekriegt, wenn wir die Hauptverhandlung geführt hätten." Die wohlwollende Haltung des Landgerichts, auch das machte Nack in seiner mündlichen Urteilsbegründung deutlich, war Claassens Glück. Denn zwingend war der Freispruch nicht. Hätte das Landgericht sich von der Strafbarkeit Claassens überzeugt gezeigt, so Nack, "dann hätte wohl eine Verurteilung Claassens Bestand gehabt."

Trotz der vielen "hätte", Absonderlichkeiten gab es in dieser Ticket-Affäre zuhauf. Warum, zum Beispiel, versorgte Utz das halbe baden-württembergische Kabinett mit Gutscheinen für Logenplätze samt Catering - aber nicht Helmut Rau, den Sportminister des Landes? Der Umweltministerin Tanja Gönner, welche für die Aufsicht an seinen - nicht immer perfekt laufenden - (Kern-)Kraftwerken zuständig ist, bescheinigte er auf der begleitenden Weihnachtskarte "eine stets exzellente Zusammenarbeit." Und auch der für die Genehmigung dieser Kraftwerke verantwortliche Wirtschaftminister Ernst Pfister wurde beschenkt, bekam dann aber - als dies öffentlich wurde - wohl "kalte Füsse" und gab nicht nur die Tickets zurück, sondern zahlte "freiwillig" auch noch eine Geldbusse von 2.500 Euro. Warum eigentlich, wenn er sich unschuldig fühlen durfte?

Ganz duster wird es, wenn man die Umstände um den Berliner Staatssekretär Matthias Machnig betrachtet. Von der grauen Masse der wohl über hundert Staatssekretäre in der Berliner Regierung wurde er als Einziger für WM-Karten ausgewählt. Rein zufällig fällt in sein Ressort die Beaufsichtigung der sehr wichtigen Reaktorsicherheitskommission sowie der Gesprächsführung über die Emissionswerte der Kraftwerke. Darüberhinaus ist er noch "beamteter" Staatssekretär, womit er besonders einschränkenden Regeln für die Geschenkannahme unterliegt. Richter Nack äusserte deshalb auch sein Unbehagen darüber, dass nach der Rechtslage Präsente an Referatsleiter, etwa im Rang von Ministerialräten, eher strafbar seien, als an Minister oder Staatssekretäre, obwohl diese höhere Entscheidungsbefugnisse hätten.

Wie der Beamte Machnig an die WM-Karten kommen konnte, dafür hatte sich Claassen eine besondere "Erklärung" ausgedacht, die im Schwurgerichtssaal des Landgerichts allseitiges Schmunzeln auslöste. Angeblich sollte Machnig nur eine einfache Weihnachtskarte erhalten, aber den (drei!) Sekretärinnen von Claassen unterlief ein Missgeschick. Die Glückwunschkarten fielen nämlich versehentlich von Tisch und dabei löste sich irgendwo ein gelber Klebezettel und heftete sich rein zufällig an die Karte von Staatssekretär Machnig. Die gelben Zettel sollten kenntlich machen, wer von den Beglückwünschten zusätzlich Tickets erhalten sollte. Nun, wie es eben so ist in gut geführten Konzernsekretariaten, die drei Damen überprüften die Karten nach dem Absturz nicht mehr und so kam Herr Machnig zu seinem WM-Bonus. Zur Erinnerung: es gab nur 7 WM-Tickets und damit nur 7 Klebezettel. Diese Räuberpistole nahm das Landgericht Herrn Claassen ab. (Machnig zeigte sich übrigens, wie Pfister, schuldbewusst und zahlte auch 2.500 Euro Busse.)

Die Staatsanwaltschaft des Landgerichts vermutete schlicht, dass sich Claassen durch die gezielte Vergabe der WM-Tickets das Wohlwollen der Aufsichtsbehörden habe "erkaufen" wollen. Sie betrachtete auch den Umweg über das "Sponsoring" als "Klimapflege" und betrieb deshalb die Revision beim BGH. Damit ist sie nun endgültig gescheitert. Trotzdem: der Vorsitzende Richter Armin Nack kündigte an, dass sein Senat im schriftlichen Urteil die Abgrenzung zwischen Sponsoring und Korruption klarstellen werde. Was nicht gehe, so Nack, sei, dass man "den einen oder anderen besticht" und dann einfach sage, "wir nennen das Sponsoring".

Utz Claassen, derzeit 45 Jahre alt, kann sich beruhigt zurück lehnen. Der grosszügige Aufsichtsrat der EnBW hat ihm - bis zum Eintritt ins Rentenalter - jährlich 350.000 Euro für Nichtstun zugebilligt. Dieser Kostenblock erscheint jeden Monat (unspezifiziert) auf unserer Stromrechnung. Sein Managerkollege Josef Ackermann muss für wenig mehr, nämlich schlappe 500.000 Euro, bei der Deutschen Bank kräftig schaffen.


Falls die Androhung von Finanzminister Peer Steinbrück wahr werden sollte.

Mittwoch, 30. April 2008

Schwarzarbeiter müssen gewährleisten

Karlsruhe ist nicht reich an repräsentativen Gebäuden. Eines davon, im Stadtzentrum gelegen, ist das "Erbgrossherzogliche Palais", ein Schlossbau mit imperialer Oberlichtkuppel im Stile des Neubarock. Der badische Erbgrossherzog Friedrich liess das Palais 1897 errichten, aber nach der Flucht der adeligen Familie infolge der Novemberrevolution 1918 fiel es an das Land Baden zurück. Es diente fortan als Verwaltungsbau verschiedenen Zwecken, im Dritten Reich war darin der Reichsarbeitsdienst untergebracht. Seit 1950 bildet es das Hauptgebäude des Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH).

Dorthin führte mich vorige Woche mein (Rentner-)Spaziergang. Zuerst musste ich das wehrhafte Kontroll- und Wachgebäude überwinden, wo man ähnlich wie auf einem Flughafen, überprüft und durchmustert wird. Aber schliesslich durfte ich doch in das Palais eintreten, in dem sich die Diensträume des Gerichtspräsidenten und vieler Richter befinden. Im Erdgeschoss ist eine 2,40 m hohe, dreieckige Stele aus vergoldetem Messing als Mahnmal für die Opfer der NS-Justiz aufgestellt. Sie trägt die Inschrift "Im Gedenken an die Frauen und Männer, denen im Namen des deutschen Volkes Unrecht geschah. 1933 - 1945". Clever formuliert, wie mir scheint, denn von den urteilenden Richtern ist dabei nicht die Rede.

Beim Besteigen des ausladenden Teppenbaus kam ich an einem Saal vorbei, der am Eingang mit einem Schild versehen war: VII Zivilsenat Bauwerkvertrags -und Architekturrecht. Ein Fernsehteam der ARD brachte eine Kamera in Position, ein halbes Dutzend Menschen, vermutlich Zuhörer, wisperten leise und so suchte ich mir auch einen Platz und harrte der Dinge, die da kommen sollten. Es dauerte nicht lange und fünf Richter in leuchtend roten Roben zogen feierlich ein und besetzten die Richterbank. Ihnen gegenüber hatten schon kurz vorher zwei Anwälte in eben dieser Bekleidung ihr Pulte bezogen.

Und dann erfuhr ich den Anlass des Verfahrens. Ein Grundstückseigentümer hatte einen Vermessungsingenieur mit der geodätischen Vermessung seines Grundstücks beauftragt. Dem Ingenieur unterlief ein Fehler: nach der Bauausführung stellte man fest, dass Haus und Carport schief arrangiert waren. Schaden 30.000 Euro. Diesen wollte der Auftraggeber vom Auftragnehmer erstattet haben. Aber der Ingenieur weigerte sich. Er brachte vor, dass es sich um eine Schwarzarbeit gehandelt habe, weswegen er nicht zur Gewährleistung verpflichtet sei.

Da der Bundesgerichtshof ein Revisionsgericht ist, gibt es keine Beweisaufnahme mit Zeugen etc. Die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz werden einfach übernommen. Der BGH prüft in der Regel nur, ob das vorlaufende Landgericht oder Oberlandesgericht rechtlich korrekt geurteilt hat. Dementsprechend gehen die Anwälte - eine kleine, elitäre Gruppe von Juristen, welche von der Bundesjustizministerin eigens bestellt werden - juristisch und rhetorisch sofort in die Vollen. Es wimmelt nur so von Paragrafenzitaten und für den Laien ist das alles nur schwer verständlich. Aber ich hatte Glück. Zum einen war der geschilderte Sachverhalt recht einfach zu verstehen, zum anderen zentrierte sich die Argumentation der Rechtsanwälte auf die beiden Paragrafen 134 und 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Und diese hatte ich noch aus den Zeiten meines BWL-Studiums in dunkler Erinnerung.

Der Anwalt des Klägers, also des Häuslebauers, konzentrierte sich auf § 242, der kurz formuliert, aber sehr weitreichend ist. Er lautet folgendermassen: § 242 Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Es kann nicht sein, so war seine Argumentation, dass ein Handwerker Fehler macht und dann die Gewährleistung verweigert, indem er sich auf Schwarzarbeit herausredet.

Der Anwalt des Beklagten, also des Geometers, rückte den § 134 in den Vordergrund: §134 Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstösst. ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Er argumentierte, dasss das Rechtsgeschäft des Vermessungsauftrags ungültig sei, weil die finanzielle Abwicklung nicht legal vereinbart war. Die beiden Vorgerichte, das Landgericht Aachen und das Oberlandesgericht Köln, hatten übrigens die gleiche juristische Meinung und dem Vermessungsingenieur recht gegeben.

Aber der Bundesgerichtshof kippte diese Urteile und verwies den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurück. Der BGH hielt es für treuwidrig im Sinne des § 242, wenn ein Handwerker die Gewährleistung verweigert, indem er auf die "Ohne-Rechnung-Abrede" verweist, an deren Zustandekommen er ja selbst beteiligt war. Immerhin wies der Senatsvorsitzende noch darauf hin, dass das Urteil so ausgefallen sei, weil es sich in diesem Fall nicht um "echte Schwarzarbeiten" illegaler Unternehmer und Handwerker handelte, sondern um Steuerhinderziehungsversuche zugelassener Auftragnehmer, die üblicherweise auf den Gelben Seiten des Telefonbuchs gelistet sind. Ausserdem handle es sich um einen Bauauftrag; die Übertragung des Urteils auf Schwarzarbeit generell sei nicht möglich.

Was lernen wir blutige Laien daraus?
Erstens: Wer jetzt schnell seinen polnischen oder elsässischen Hobbyhandwerker herbeiholt, um die Bäder renovieren zu lassen und das unter "steuerschonenden Preisabsprachen", geht ein hohes Risiko ein. Er sollte sich nicht darauf verlassen, dass ihm der BGH im Falle von Murks zur Gewährleistung verhilft. Eher wird sich das Finanzamt in die weitere Abwicklung einschalten.
Und zweitens: Der Vermessungsingenieur, welcher beim LG und OLG seine Prozesse gewonnen hatte, aber beim BGH verlor, wird sich des ewig gültigen Spruchs erinnern:

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

Dienstag, 1. April 2008

Rotter Stammtisch Gespräche 1

Willy: Hallo Freunde, unser Rotter Stammtischlokal wird berühmt. Letzte Woche wurde der "Waldfrieden"sogar im Fernsehen abgelichtet.

Gerhard: Du meinst in "plusminus"; habe die Sendung auch gesehen. Da wurde wieder mal der Prozess unseres Wirts wegen der falschen Seezunge aufgewärmt.

Dieter: Erstaunlich, welche Kreise dieser Fall gezogen hat. Dabei ging es doch nur darum, dass unser Restaurant-Chef Werner Roth anstatt Seezunge - wie deklariert - Pangasius verkauft hat.

Hartmut: Und juristisch gesehen noch nicht einmal betrogen hat, denn die angebliche Seezunge war mit schlappen 9 Euro auf der Karte ausgezeichnet; eine wirkliche würde mindestens 20 bis 25 kosten.

Horst: Aber wir Deppen haben See- und Süsswasserfisch nicht auseinander halten können.

Paul: Richtig, die Seezunge ist ein Plattfisch und kommt im Salzwasser vor, während dieser komische Pangasius in Vietnam in Becken gezüchtet wird. Und zur Familie der Welse gehört.

Herbert: Ich bezweifle, dass viele von uns in der Lage sind, verschiedene Fischfilets auseinander zu halten. Ob Seelachs, Heilbutt, Kabeljau - die sehen doch alle der Seezunge und dem Pangasius verteufelt ähnlich.

Theo: Und wenn sie erst paniert sind, dann kann sie kein Mensch mehr unterscheiden. Darauf beruht doch letztlich der Erfolg der Fischstäbchen.

Hans-Jürgen: Mit dem Fleisch ist es da ganz anders. Jeder kann Rindfleisch von Lamm oder Hühnchen gut auseinander halten.

Günter: Aber man müsste es doch zumindest schmecken, wenn einem Süsswasserfisch anstatt Salzwasserfisch aufgetischt wird.

Willy: Kaum. Nach 30 Jahren KfK-Kantine, wer ist da schon noch im Besitze seiner Geschmacksnerven? Die wurden doch alle auf BAT-Niveau abgehobelt.

Helmut: Habe mir sagen lassen, dass selbst die Lebensmittelkontrolleure Probleme haben, die einzelnen Fischsorten auseinander zu halten. Im Zweifelsfall machen sie chemische Proteinanalysen. Deshalb gibt es auch so viele Schummeleien in den Fischlokalen.

Willi: Am besten kann man sich noch über den Preis orientieren. Eine Seezunge für 10 Euro kann nie und nimmer eine Seezunge sein.

Harry: Wie eine Rolex für 20 Euro eben nur eine chinesische Rolex ist.

Werner: Dann wundert mich aber, warum man unseren Wirt zu einer solch hohen Strafe verdonnert hat. 230.000 Euro sind ja kein Pappenstiel.

Gerhard: Der Staatsanwalt soll sogar satte 700.000 gefordert haben.

Willy: Das stimmt. Angeblich konnte man aus der Buchhaltung feststellen, dass 74.000 Portionen Pangasius verkauft worden sind. Multipliziert mit 9 Euro ergibt das etwa 700.000 Euro. Das Gericht war also vergleichsweise milde mit seinem Urteil.

Dieter: Verstehe ich trotzdem nicht. 700. 000 ist doch der ganze Umsatz. Der Reingewinn ist vielleicht ein Zehntel davon, also ca. 70.000, beziehungsweise 23.000, wenn man das Urteil zugrunde legt.

Hartmut: Habe mir sagen lassen, dass in solchen Fällen die ganze Summe, also der Umsatz eingezogen wird. Die Juristen nennen das "Verfall" und es soll sogar im Strafgesetzbuch stehen.

Paul: Im deutschen Strafgesetzbach. Mein gesunder Menschenverstand sträubt sich gegen ein solch hartes Urteil. Mit den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren kommt unser Wirt da locker auf 300.000 Euro Strafe. Wie soll er das in seinem restlichen Berufsleben wieder reinholen können?

Herbert: Da müsste er ja Tag und Nacht für den Staat arbeiten.

Helmut: Wäre er schön blöd. Aber was für einen Ausweg gibt es da noch?

Willy: Privatinsolvenz anmelden und das Geschäft an die Frau übertragen!

Horst: Und hoffen, das sich diese nicht scheiden lässt.

Dienstag, 8. Januar 2008

Füttern verboten!

Wer kennt ihn nicht, den ehedem allgewaltigen und wohlgerundeten Generaldirektor der Energiewerke Baden-Württemberg, Herrn Professor Dr. Utz Claassen. Seit einigen Monaten ist er freiwillig zum Frührentner geworden, weil der Aufsichtsrat nicht rechtzeitig seinen Vertrag verlängert hat. Sein (unheimlich starker) Abgang hat Utz zu einer jährlichen Dauerrente von 400.000 Euro verholfen - bis zum 63. Lebensjahr. Was sind wir doch für Schlaffis dagegen, mich eingeschlossen!

Im Jahr 2003 erschien Utz Claassen in Karlsruhe und wurde, angeblich auf Empfehlung des damals noch dahinregierenden BuKa Schröder, Vorstandsvorsitzender unseres regionalen Stromversorgers EnBW. Und sofort stellte er fest, dass das gute alte Badenwerk samt Zusatzgesellschaften ein Sanierungsfall war. Potzblitz! Das hatte bislang niemand in Karlsruhe und Umgebung erkannt. Wie es sich für einen gelernten Sanierer und Controller gehört, entliess er zuerst fast die Hälfte des Personals aus dem Konzern, erhöhte die Strompreise und - siehe da - der Gewinn blähte fortan die Kassen der Firma. Zur Freude der Aktionäre, wovon fast die Hälfte Franzosen sind. Diese liessen sich denn auch nicht lumpen, sondern ernannten Utz noch zusätzlich zum französischen Direktor und der Aufsichtsrat gewährte ihm das sagenhafte Gehalt von viereinhalb Millionen Euro pro Jahr. Sein Vorgänger Gerhard Goll hatte den Job noch für schlappe 1 Mio Euro gemacht.

Aber wir sollten VV Claassen nicht zu sehr beneiden, denn er hat zwei schwere Jahre hinter sich gebracht und möglicherweise stehen weitere bevor. Er wurde nämlich jüngst vor den Kadi, sprich: die 3. Grosse Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe unter dem Vorsitzenden Richter Hans Fischer zitiert. Und das auf Betreiben der Staatsanwaltschaft, deren Gerichtsvertreterin auf den schönen Namen Yasemin Tüz hört. Aber schildern wir die Dinge der Reihe nach.

Es begann in der hektischen Vorweihnachtszeit im Dezember 2005. Herr Claassen hatte 700 Bekannte selektiert, die er mit eigenhändig unterschriebenen Weihnachtskarten erfreuen wollte. (Ich, obschon jahrelang Stromkunde seiner Tochterfirma Yello, war nicht darunter.) Und da die Menschen geschenkegierig, aber eben nicht ranggleich sind,waren, in feiner Abstufung allerlei Geschenke vorbereitet. Schöne Bildbände, Kisten guter badischer und württemberger Weine - und, das Spitzenpräsent: Tickets für Logenplätze der mitte 2006 in Deutschland stattfindenden Fussballweltmeisterschaft. Ministerpräsident Oettinger erhielt solche Eintrittskarten, er schickte sie aber gleich wieder dankend zurück; vielleicht hatte er schon anderweitig welche erhalten, oder er roch den Braten.

Wer dankend annahm und sich ehrlich darüber freute, war Matthias Machnig aus Berlin. Sollten die Leser dieses Blogs noch nichts von ihm gehört haben, so ist das keine grosse Wissenslücke.

Machnig gehört der grauen Masse von circa hundert Staatssekretären an, die vorgeben, in Berlin zu unser aller Nutzen für die Bundesregierung zu werkeln. Als langjähriges SPD-Mitglied ist er im Umweltministerium gelandet, wo er unter Minister Gabriel seinen Dienst versieht. Aber nun kommts: Machnig ist kein politischer Staatssekretär, sondern ein beamteter und unterliegt damit den einschränkenden Beamtengesetzen. Als solcher hätte er allenfalls den berühmten Kugelschreiber oder einen Billigkalender annehmen dürfen - keinesfalls jedoch Tickets im Wert von etwa 2.500 Euro! Deswegen geriet er in die Fänge der Karlsruher Staatsanwaltschaft. Machnig, ein kluger Junge, sah seinen Fehler rasch ein und zahlte eine Art Geldstrafe von ebenfalls 2.500 Euro, womit er seinen schönen Job rettete.

Aber Yasemin und ihre Crew bohrte weiter. Sie fanden heraus, dass der Oberbeamte Machnig in Berlin einen Aufgabenbereich hatte, der ihn zu einem sehr wichtigen Mann für Utz Claassen machte. Machnig war nämlich zuständig für die Sicherheit und Genehmigung der deutschen Kernkraftwerke sowie für den Preis, welchen die Betreiber von Kohlekraftwerken bezahlen müssen, um die Luft verschmutzen zu dürfen. Emissionshandel nennt man dies im Ministerium Gabriel; die Bezeichnung Ablasshandel wäre dafür wohl besser angebracht. Und wenn man sich noch erinnert, dass auch die Kernkraftwerke der EnBW in Phillipsburg und Neckarwestheim nicht immer störungsfrei laufen, so kann sich jeder seinen Teil denken.

Jedenfalls setzte die Staatsanwaltschaft durch, dass Utz Claassen im November 2007 über zwei Wochen der Prozess gemacht wurde. Sie warf dem ex-EnBW-Chef "Vorteilsgewährung" gegenüber dem Beamten Machnig vor, was nach Paragraf 333 des Strafgesetzbuchs mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden kann. Vorteilsgewährung ist nach dem deutschen Strafrecht eine Vorstufe der Bestechung. Strafbar ist es schon, wenn jemand einem Beamten Geschenke macht; dieser muss gar keine Gegenleistung dafür erbringen. Der Gesetzgeber will damit die sogenannte "Klima - oder Landschaftspflege" verhindern, also das"Anfüttern"von beamteten Entscheidungsträgern mit der wahrscheinlichen Folge, dass es später doch noch zu illegalen Gegenleistungen kommt.

Utz Claassen rückte beim Prozess mit drei deutschlandweit bekannten, professoralen und adeligen, Strafverteidigern an, die durch weitere hochrangige Gutachterkollegen unterstützt wurden. (Würde mich wundern, wenn sie nicht allesamt irgendwo auf meiner Stromrechnung auftauchten.) Und die Juristen waren ihr Geld wert. Sie paukten den Rentner Claassen heraus.

Das Urteil war: Freispruch! Nicht aus Mangel an Beweisen, sondern einfach: Freispruch. Und Claassen setzte sogar noch eins drauf. Strotzend vor Selbstbewusstsein stand er auf der ersten Stufe vor dem Landgericht und kommentierte den zahlreichen Medienvertretern den Prozessausgang mit folgenden Worten: "Meine Damen und Herren, das ist ein Freispruch allererster Klasse." Überflieger Claassen, Abiturnote 0,7 (allerdings in Niedersachsen, nicht in Bayern) gibt sich eben nicht mit halben Sachen zufrieden.

Ich habe den Prozess von der Zuschauerbank verfolgt und mitgehört, soweit dies möglich war. (Es ist eine unglaubliche Missachtung des Souveräns und Steuerzahlers, dass in dem akustisch total misslungenen Schwurgerichtssaal die installierten Mikrofone und Lautsprecher ausgeschaltet waren und das Gericht nur im Flüsterton vernehmbar war.) Besonders gespannt war ich darauf, wie Claassen und seine Anwälte die Versendung der WM-Tickets an Machnig begründen würden. Das geschah folgendermassen: Claassen schilderte über 30 oder 40 Minuten hinweg die Prozedur, wie er in seinem Büro die 700 Weihnachtskarten unterschrieb. Für die wenigen Empfänger der WM-Tickets wurde ein gelber Klebezettel eingeklebt, um sie im angrenzenden Vorstandssekretariat mit den wirklichen Tickets auszutauschen. Und dann passierte das Desaster: auf dem Weg von Claassen zum angrenzenden Sekretariat fielen einige Unterschriftsmappen versehentlich herunter, versehentlich löste sich einer der gelben Klebezettel und klebte sich, justament und ebenfalls versehentlich, in die Weihnachtskarte des Beamten Machnig ein. Die Post wurde anschliessend nicht mehr auf ihre richtige Zuordnung hin kontrolliert, was vermutlich typisch für Vorstandssekretariate ist. Claassens frühere persönliche Referentin befand sich in Mutterschutz und konnte dazu nicht vernommen werden. Für einen Statistiker wäre es reizvoll, die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Vorfalls bzw. Störfalls zu errechnen.

Der Vorsitzende Fischer stellte bei der mündlichen Urteilsbegründung folgenden Leitsatz heraus: "In der Einladung eines Sponsors an hochrangige Amtsträger zu öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen ist grundsätzlich keine strafbare Handlung zu sehen."

Mit Verlaub und im Sinne einer jedem Staatsbürger zustehenden Urteilsschelte, da bin ich anderer Meinung , Herr Fischer. Sponsoring ist ein neues Finanzierungsinstrument, bei dem die Grenzlinie zwischen Legalität, Vorteilsgewährung und dreister Bestechung noch lange nicht gezogen ist und deshalb sollte das Sponsoring meiner Meinung nach endlich juristisch durchleuchtet werden.

Ich finde es deshalb gut, dass die Staatsanwältin Yasemin Tüz und ihre Anwaltsbehörde den Mut hatten, gegen dieses Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

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Angaben gemäß § 5 TMG:

Dr. Willy Marth
Im Eichbäumle 19
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