Donnerstag, 13. August 2015

Neustart der Kernkraftwerke in Japan

Während dieser Blog geschrieben wird, wurde am 11. August 2015 um 10 Uhr 30 in Japan Block 1 des Kernkraftwerks Sendai wieder in Betrieb genommen. Mit der Kritikalität rechnet man um 23 Uhr japanischer Zeit. Für den 14. August ist die Stromproduktion vorgesehen. Der Routinebetrieb soll Anfang September erfolgen. Der Block 2 soll Mitte Oktober in Betrieb gesetzt werden.

Das KKW Sendai ist an der Südspitze Japans gelegen und besteht aus zwei Druckwasserreaktoren von jeweils 890 Megawatt Leistung. Sie werden vom Energieversorgungsunternehmen Kyushu Electric Power betrieben, das vorzugsweise den Süden Japans mit Strom versorgt. Beide Blöcke wurden, wie die übrigen Atomkraftwerke Japans, nach dem Unfall von Fukushima im März 2011 stillgesetzt. Ihre Wiederinbetriebnahme bedeutet den Neustart der japanischen Kernenergiewirtschaft nach fast viereinhalb Jahren erzwungener Pause.

Strenge Sicherheitsüberprüfungen

Im Gefolge von Fukushima ordnete der damalige japanische Premierminister Naoto Kan im Juli 2011 den Ausstieg seines Landes aus der Kernenergie bis zum Jahr 2040 an. Sein Nachfolger Yoshihiko Noda weichte diesen Beschluss auf und nahm die zwei Blöcke des KKW Oi wieder in Betrieb, da eine regionale Stromknappheit drohte. Dessen Nachfolger Shinzo Abe kippte die Anordnungen seiner zwei Vorgänger und gab bereits an seinem ersten Arbeitstag bekannt, dass er die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Atomkraftwerke anstrebe, sobald die technischen Überprüfungen positiv verlaufen seien. Die Mehrheit der Japaner steht - trotz einer lautstarken Minderheit - hinter diesem Beschluss.

Die neu organisierte Aufsichts- und Genehmigungsbehörde (Nuclear Regulatory Authority - NRA)  wurde mit der Aufgabe betraut, alle Kernkraftwerke von Grund auf sicherheitstechnisch zu überprüfen. Dies betraf u. a. die Basisauslegung, aber auch die detaillierte Spezifikation der Komponenten hinsichtlich ihrer Festigkeit. Als Lehre aus dem Unfall in Fukushima wurden auch die Managementsysteme der Betreiber im Falle von Kernschmelzen untersucht.

Im politischen Bereich wurde den regionalen und kommunalen Behörden am Standort (u. a. den Präfekturen) mehr Mitsprache eingereicht. Dies betraf vor allem die Evakuierungspläne bei großflächigen Kontaminationen. Dieser politische Prozess sowie die oben genannten technischen Evaluierungen dauerten bei allen Kraftwerken mehrere Jahre. Im Falle von Sendai 1 und 2 lag die Zustimmung der NRA für den Neustart bereits im September 2014 vor; die Diskussionen mit den lokalen Behörden nahmen noch ein weiteres dreiviertel Jahr in Anspruch.

Datenblatt der japanischen Kernkraftwerke
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Wirtschaftliche Auswirkungen

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der politisch verfügten Abschaltung der Kernkraftwerke waren für die Energieversorgungsunternehmen (EVU) sehr einschneidend. Große Mengen an fossilen Brennstoffen mussten plötzlich auf dem Weltmarkt eingekauft werden. Im Jahr 2014 allein beliefen sich die Ausgaben dafür auf (umgerechnet) ca. 30 Milliarden Euro. Hinzu kamen die Auflagen der NRA zur Nachrüstung der Anlagen. Höhere Dämme gegen das Meerwasserwaren waren zu errichten und bessere Notstrompumpen sowie Dieselaggregate mussten beschafft werden. Diese Kostenposition erreichte im vergangenen Jahr ca. 15 Milliarden Euro. Die EVU versuchten bei den Kosten für die Wartung der Stromnetze zu sparen, was sich aber in der Zukunft als Fehlkalkulation herausstellen könnte.

Für die Stromkunden brachte der Umstieg von nuklearer auf fossile Energie deutliche Mehrkosten. Die Strompreise erhöhten sich für die privaten Verbraucher um 20 Prozent, für die Industriekunden gar um 30 Prozent. Damit erreichten sie zwar noch nicht das deutsche Kostenniveau, sind aber dennoch doppelt so hoch wie im benachbarten Südkorea. Dies führt mittlerweile zur Abwanderung japanischer Industriebetriebe in dieses Land und andere asiatische Billigländer.

Ausblick

Welche der 48 kommerziellen Atomkraftwerke nach Sendai wieder zum Betrieb zugelassen werden, ist derzeit noch nicht beschlossen. Die größten Chancen haben die Blöcke Takahama 3 und 4 im südlichen Westen, deren Sicherheitsauslegung die NRA bereits akzeptiert hat. Aber noch haben die umgebenden Präfekturen der Wiederinbetriebnahme nicht zugestimmt. Die Stadt Kyoto hat dem Betreiber Kansai Electric sogar ein zusätzliches spezielles und sehr rigides Sicherheitsabkommen abgerungen. In weiterer Zukunft könnten die Atomkraftwerke Ikata (betrieben von Shikoku Power) und Genkai (Kyushu Power) zum Betrieb zugelassen werden.

Im allgemeinen sind Japans Kernkraftwerke auf eine Lebensdauer von 40 Jahren lizensiert. Nicht wenige der Anlagen sind diesem Grenzwert bereits sehr nahe, beispielsweise Takahama 1 und 2, beides 830 MW Blöcke, die auf eine Lebenszeit von (fast) 40 Jahre bzw. 39 Jahre zurückblicken. Ihre Genehmigung zum verlängerten Betrieb wird nicht leicht sein, denn die NRA hat bereits angekündigt, dass die Auflagen für diese Altanlagen noch strenger sein werden, als im bisherigen Verfahren. So werden beispielsweise alle Kabel zu erneuern sein, was mit horrenden Kosten verbunden ist. Der Betreiber wird sich genau überlegen müssen, ob sich die Nachrüstung lohnt - und ob er dafür die nötige Manpower hat.

Viel diskutiert wird derzeit in Japan der zukünftige Stellenwert der Kernenergie. Bislang lieferte diese 30 Prozent des Bedarfs, aber es ist einhellige Meinung, dass sich ihr Anteil - angesichts vieler Altanlagen - reduzieren wird. Die landeseigenen Alternativen zur Stromerzeugung sind sehr limitiert: die Wasserkraft wird in ihrer Kapazität auf rd. 10 Prozent abgeschätzt, den erneuerbaren Energien traut man gar nur 1 bis 2 Prozent zu. Ein Großteil an (fossilen) Brennstoffen muss weiterhin eingeführt werden.  

Das alles zusammen genommen lässt die Energiewirtschaftler vermuten, dass im Jahr 2030 der nukleare Anteil an Japans Stromerzeugung auf 15 bis 25 Prozent absinken wird.

Sonntag, 2. August 2015

Leseprobe: Die Anfänge des Atomausstiegs

Der Atomausstieg vollzog sich in Deutschland in drei Phasen und im ziemlichen Zick-Zack. Dies wird in meinem kürzlich erschienenen Buch "Energiewende und Atomausstieg" ausführlich beschrieben. (Ankündigung siehe rechts). Es kann bezogen werden über die Buchhandlungen Amazon und Thalia für 14, 99 Euro. Einige verbilligte Autorenexemplare sind für 10 Euro bei mir erhältlich. Bitte kontaktieren Sie mich unter willy.marth (at) t-online.de

Nachstehend eine Leseprobe zum moderaten Atomausstieg im Jahr 2001 unter der Kanzlerschaft Gerhard Schröder.

2.1  Der moderate Atomausstieg unter Rot-Grün (2001)

Die politischen Forderungen zum Ausstieg aus der Kernenergie reichen zurück bis in die siebziger Jahre, als die neue Partei der Grünen die Beendigung dieser Technologie verlangte. Auf dem Nürnberger Parteitag der SPD 1986, nach dem Unfall in Tschernobyl, sprachen sich auch die sozialdemokratischen Delegierten für einen "geordneten Rückzug" aus dieser Art der Stromerzeugung aus. Bei der Bundestagswahl am 27. September 1998 erreichte Rot-Grün die absolute Mehrheit, womit das Ende der Kernenergie in Deutschland gekommen schien.

Die "Scharfmacher" bei der Umsetzung des Atomausstiegs waren in den ersten Monaten der neu ernannte Bundesumweltminister  Jürgen Trittin von den Grünen und der mächtige Wirtschafts- und Finanzminister Oskar Lafontaine, SPD. Trittin kündigte an, innerhalb der ersten hundert Tage ein Gesetz zum sofortigen Ausstieg einzubringen und Lafontaine wollte "an der Steuerschraube drehen", um die Kosten für die EVU hochzutreiben. Keinem gelang ein sofortiger Sieg. Lafontaine legte schon im März 1999 seine politischen Ämter nieder, Trittin präsentierte im Kabinett zwar mehrfach rigide Gesetzesvorschläge für einen schnellen Atomausstieg, die aber von Bundeskanzler Schröder allesamt "kassiert" wurden.

Ausstieg im Konsens

Nach dem Abgang von Lafontaine wurde der neue Bundeswirtschaftsminister Werner Müller vom Kanzler mit der Leitung der Ausstiegsverhandlungen beauftragt. Als Devise gab dieser vor:  Konsens statt Konflikt. Die Regierung wollte zwar - wegen der angeblich großen Sicherheitsrisiken - den Atomausstieg weiter betreiben, aber die Bedingungen für die EVU erträglich gestalten. Müller brachte die Verhandlungen denn auch in ruhiges Fahrwasser, wobei er anerkannte, dass die Kraftwerksbetreiber in Form der unbefristeten Betriebsgenehmigungen ein dickes Pfund in den Händen hielten. Schadensersatzforderungen oder gar Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sollten auf Weisung des Kanzlers unbedingt vermieden werden. Auch den EVU war klar, dass ihre Kernkraftwerke aus technischen Gründen einmal das Lebensende erreichen würden, sodass es letztlich nur um eine einvernehmliche Begrenzung der Restlaufzeit für die Anlagen gehen konnte.

Müllers anfängliche Strategie sah vor, jedem der 19 Kernkraftwerke eine eigene Jahreszahl als Laufzeitbegrenzung zuzuweisen. Keines der Kraftwerke sollte aber länger als 30 Jahre betrieben werden. Doch diese Vorstellung war nicht konsensfähig.  Die EVU wollten eine flexiblere Lösung auf der Basis einer maximal noch genehmigten Menge an Kilowattstunden. Diese Mengenrechnung hatte den Charme, dass sich dabei leichter eine (goldene) Brücke bauen ließ zwischen der unterschiedlichen Position der 30 Kalenderjahre - wie die Regierung es wollte - und den 35 Volllastjahren, welche die Energiewirtschaft sich wünschte. Die "Stellschraube" dafür war der durchschnittliche Auslastungsgrad der Kraftwerke, welcher üblicherweise zwischen 75 und 90 Prozent lag. Außerdem machte es die Mengenfestlegung für die Politik unattraktiv, die KKW-Betreiber zu schikanieren und Stillstände zu erzwingen, denn diese hätten das Betriebsende nur hinausgeschoben.

Als sich die Verhandlungspartner schon in der Endphase wähnten, rollte der RWE-Chef Dietmar Kuhnt doch noch einen Bremsklotz auf den Weg. Er wollte nicht 19, sondern 20 Kernkraftwerke einbeziehen, nämlich auch seinen Meiler Mülheim-Kärlich. Diesem war nach kurzer Betriebszeit die atomrechtliche Genehmigung entzogen worden, da den damaligen Mainzer Aufsichtsbehörden ein gravierender  Fehler bei der Erdbebenbewertung unterlaufen war. Schließlich löste man das neue Problem dadurch, dass ein Teil der Mühlheim-Kärlich zustehenden Strommengen auf andere KKW übertragen werden durften.

Der Ausstieg wird Gesetz

In der Nacht vom 14. auf den 15. Juni 2000 wurden sich die Bundesregierung und die Chefs der vier großen Energieversorgungsunternehmen (damals: EnBW, RWE, VEBA und VIAG) einig, sodass der Vertrag paraphiert werden konnte. Im Kern sollte die Nutzungszeit der 20 deutschen Kernkraftwerke individuell befristet und ein Verbot für den Neubau von KKW ausgesprochen werden. Die Deckungsvorsorge für schwere Reaktorunfälle wurde von 500 Millionen DM auf 2,5 Milliarden Euro angehoben, also verzehnfacht. Die Forschung auf dem Gebiet der Kernenergie durfte ohne Einschränkungen weiter geführt werden. Die EVU verpflichteten sich, vom Bund keine Entschädigung für die Stilllegung ihrer Kernkraftwerke zu verlangen. Am 14. Dezember 2001 beschloss der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das "Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung".

In der zweiten rot-grünen Legislaturperiode (2002 - 2005) wurden bereits zwei kleinere Atomkraftwerke auf Dauer abgeschaltet: das Kernkraftwerk Stade (KKS) und das Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) . Das KKS, im Eigentum von Eon und Vattenfall, besaß eine Leistung von 660 Megawatt und war 31 Jahre in Betrieb. Das KWO, mit 360 MW Leistung, wurde von EnBW bereits 36 Jahre betrieben. Dieser erste Atomausstieg vollzog sich damals noch ziemlich "gesittet", weshalb ich ihn als "moderat" bezeichnen möchte.

Samstag, 18. Juli 2015

KKW Grafenrheinfeld: Kapitalvernichtung par excellence

Für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld gab es in seiner Geschichte drei Stilllegungstermine. Im April 2002 setzte die damalige rot-grüne Bunderegierung unter Schröder/Trittin im sog. Atomkonsens durch, dass das KKW Grafenrheinfeld seine Stromproduktion im Jahr 2014 beenden müsse. Im Oktober 2010 beschloss die schwarz-gelbe Regierung unter Merkel/Westerwelle eine Laufzeitverlängerung um 14 Jahre. Nach den Vorfällen in Fukushima ordnete die gleiche Bundesregierung ein halbes Jahr später den sog. Atomausstieg an. Für Grafenrheinfeld bedeutete das die endgültige Abschaltung zum Ende des Jahres 2015. Tatsächlich wurde das Kraftwerk bereits am 27. Juni 2015 um 23.59 Uhr aus dem Betrieb genommen. Der Anlass für diese vorzeitige Abschaltung war nach Angaben des  Betreibers Eon die mangelnde Wirtschaftlichkeit der Anlage infolge der Brennelementsteuer.

Das Kernkraftwerk liegt etwa 7 Kilometer südlich von Schweinfurt und 25 km nordöstlich von Würzburg. Es ist damit im sog. Schweinfurter Becken gelegen; der Main verläuft in etwa 500 Meter Entfernung. Die Region um das KKW gilt als erdbebensicher und ist durch Hochwasserschutzdämme vor Überflutungen geschützt. Die Bereitstellung großer Mengen Wasser für die Kühltürme ist durch die nahe Lage des Mains gewährleistet.


Das KKW Grafenrheinfeld und seine Umgebung

Bau und Betrieb der Anlage

Die Planungen für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld reichen zurück bis ins Jahr 1969. Damals beschloss das Energieversorgungsunternehmen Bayernwerk AG in dieser fränkischen Gegend ein Kernkraftwerk zu bauen. Die Politik unterstützte dies Vorhaben, wobei der damalige SPD-Forschungsminister Klaus von Dohnanyi 1972 bei einer Podiumsdiskussion feststellte: dass es angesichts des ständig steigenden Energiebedarfs keine Alternative zur Kernenergie gibt. Der Auftrag zur Errichtung des Kernkraftwerks ging an Siemens-KWU; mit dem Bau wurde 1975 begonnen. Ins Auge gefasst war ein Druckwasserreaktor der 3. Generation, eine sog. "Vor-Konvoi-Anlage". Die thermische Leistung lag bei 3765 Megawatt, die elektrische Bruttoleistung wurde (später) auf 1345 MW festgelegt. Die Schmiederinge für den 530 Tonnen schweren Reaktordruckbehälter wurden in Japan gefertigt. Er war auf einen Druck von 160 bar ausgelegt und wurde (pro Stunde) von 68.000 Tonnen 300 Grad heißem Wasser durchströmt.

In Betrieb ging Grafenrheinfeld im November 1981. Die gesamten Baukosten beliefen sich auf 2,5 Milliarden DM. Der Bundespräsident Karl Carstens besuchte damals den Standort und bekundete: die deutschen Kernkraftwerke sind die sichersten in Europa, kein Weg führt an der Kernenergie vorbei. Auffallend war, dass die abgehenden Leitungen auf teilweise sehr niedrigen Strommasten verlegt waren. Die Benutzung des Weges außerhalb des Kraftwerkgeländes entlang der Schaltanlage war deshalb für Fahrzeuge mit mehr als vier Meter Höhe untersagt. Der Reaktorbetrieb verlief insgesamt ohne ernsthafte Störungen. Es gab nur einen einzigen Vorfall, welcher mit der INES-Stufe 1 in der sonst siebenfachen Bewertungsskala eingeordnet wurde. Dies waren Korrosionsschäden an den Buchsen der Steuerstäbe.

Wertung und Fazit

Erstens:  Hervorragende Betriebsbilanz

Das KKW Grafenrheinfeld blickt auf 33 Jahre zuverlässigen Betrieb mit einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 90 Prozent zurück. Mehrfach wurde es "Kraftwerks-Weltmeister", d. h. dasjenige Kernkraftwerk, welches - weltweit und jährlich - den meisten Strom produzierte. Insgesamt platzierte sich Grafenrheinfeld 15 Mal in dieser sog. Top-Ten-Liste der ca. 400 Kernkraftwerke weltweit.
Bis Ende März 2015 wurden insgesamt 331 Milliarden Kilowattstunden Strom produziert. Das entspricht einer Einsparung von ca. 330 Millionen Tonnen CO2 - einer Menge, die der gesamte deutsche Straßenverkehr in 2 Jahren verursacht.

Zweitens:  Millionenschwere Nachrüstung

Im Laufe der Jahre wurden 600 Millionen Euro in die Nachrüstung zur Anlagenverbesserung investiert. Noch im Jahr 2013/14 wurden die Kältemaschinen ausgetauscht, weil der Einsatz des bisherigen Kältemittels wegen einer EU-Verordnung nicht mehr zulässig war. Zudem setzte die Betriebsleitung alle Punkte der "Post-Fukushima-Maßnahmen" ohne Einschränkung trotz des vorgesehenen Abschalttermins in 2015 um.

Drittens:  Internationale Entwicklung

Das deutsche Beispiel der vorzeitigen Abschaltung funktionstüchtiger Kernkraftwerke findet international keine Nachfolger. Im Gegenteil: in vielen Ländern werden die Betriebsgenehmigungen der laufenden Atomkraftwerke auf 50 bis 60 Jahre ausgedehnt. Darüberhinaus gibt es konkrete Neubaupläne für Kernkraftwerke in Polen und Großbritannien. Mit finanzieller Unterstützung der EU.

Viertens:  Kapitalvernichtung

Die im Frühjahr 2011 sofort abgeschalteten 8 Kernkraftwerke und die 9 bis zum Jahr 2022 stillzulegenden Anlagen besitzen einen erheblichen Restwert. Von Finanzfachleuten wird er auf 20 bis 25 Milliarden Euro abgeschätzt. Dieses Kapital ist durch die politische Entscheidung zum vorzeitigen Atomausstieg vernichtet worden. Gleichzeitig wird der volkswirtschaftliche Schaden dadurch vermehrt, dass im Zuge der Energiewende für die Förderung von Wind und Sonne jährlich 25 Milliarden an Subventionen verschlungen werden.

Samstag, 11. Juli 2015

KIT kippt ANKA

Man kann nicht behaupten, dass das KIT - der Zusammenschluss des ehemaligen Forschungszentrums mit der Technischen Universität Karlsruhe - bei der Durchführung seiner Großprojekte sonderlich Fortune hätte. Die vor etwa 15 Jahren begonnenen Projekte Katrin und Bioliq  schleppen sich so hin; die Fortschritte sind infinitesimal, die Mehrkosten und Terminverzögerungen hingegen substantiell. Nun kommt ein weiteres "krankes" Großforschungsgerät hinzu: die Synchrotron-Strahlenquelle ANKA. Im Gegensatz zu den beiden Vorgenannten ist die Anlage aber bereits seit längerem erfolgreich in Betrieb. Nun jedoch scheint es für sie keine Finanzmittel mehr zu geben, weshalb das KIT-Präsidium die Abschaltung der ANKA angeordnet hat.

Skepsis und Euphorie zu Beginn

Die Idee für ANKA kam in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auf, als der damalige Geschäftsführer  (M. Popp) die "Denuklearisierung" des Kernforschungszentrums so heftig betrieb, dass die Notwendigkeit zum Bau einer neuen Strahlenquelle für die Materialforschung offenkundig wurde. Anfangs wehrte sich der Bundesforschungsminister Jürgen Rüttgers noch erfolgreich gegen dieses Projekt, da seiner Meinung nach mit Bessy II in Berlin und alsbald mit Petra III in Hamburg genügend Anlagen dieser Art in der Bundesrepublik verfügbar waren. Als jedoch der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel dem Bund anbot, 50 Prozent der Investitionskosten beizusteuern (statt üblicherweise 10 Prozent), kam das Projekt ins Laufen. Bund und Land teilten sich die Gesamtkosten von 54 Millionen DM. So konnte am 2. Februar 2001 der Festakt zur Einweihung der ANKA vor 400 geladenen Gästen mit viel Prominenz stattfinden. Popp spendete allen Beteiligten viel Lob und konnte sich nicht enthalten, auch die rote Haarpracht der neuen Forschungsministerin Edelgard Bulmahn zu würdigen.

Der grundsätzliche technische Aufbau der ANKA (= Angströmquelle Karlsruhe) ist schnell erzählt. Durch zwei Beschleuniger werden Elektronen in einen Speicherring von 110 Metern Umfang eingeschossen und  dort im Ultrahochvakuum bis zu einer Strahl-Stromstärke von 200 Milliampere angesammelt. 16 Magnete halten die Elektronen auf dieser Ringbahn; bei deren Ablenkung entsteht die Synchrotronstrahlung, welche - über Strahlrohre - für Versuche zur Bildgebung, Spektroskopie, Materialuntersuchung etc. verwendet wird. Im Vergleich zu konventionellen elektromagnetischen Quellen liefert ein Synchrotron eine höhere spektrale Bandbreite und eine höhere Intensität.

Aufschwung und Niedergang

Nach der Fertigstellung des Speicherrings dauerte es noch bis zum Jahr 2003, bis die sieben Strahlrohre zur Nutzung der ANKA eingebaut waren. (Heute sind 20 sog. beam-lines entweder installiert oder im Bau bzw. in der Planung). Die Anlage stand nun endlich den Forschern zur Verfügung und die Helmholtzgemeinschaft finanzierte sie entsprechend als Großgerät der Leistungskategorie II (LK II) Damit stand sie auch für externe Nutzer bereit und für diese hochwillkommenen (und zahlende) Kunden  wurde sogar ein schmuckes Gästehaus mit 10 Zimmern unweit der ANKA errichtet. Als 2006 der Zusammenschluss von FZK und TU Karlsruhe zum KIT verkündet wurde, schien man auf der richtigen Spur zu sein. Die neue Großorganisation verfügte über ein jährliches Gesamtbudget von 700-800 Millionen Euro, woraus sich der Bedarf der ANKA in Höhe von 20-30 Millionen Euro jährlich scheinbar locker finanzieren ließ. Die (sachkundigen) Professoren Maschuw und Saile hielten ihre schützende Hand über das neugeborene Baby.



Das Gästehaus der ANKA für auswärtige Nutzer

Doch die Euphorie war bald verflogen. Das KIT startete zwar als Gewinner der ersten Exzellenzinitiative sehr erfolgreich, verlor aber den Elite-Status bereits wenige Jahre später. Mit ihm gingen 60-80 Millionen Euro an zusätzlichen Geldern verloren, die bereits eingeplant, ja zum Teil schon investiert waren. Die Finanzsituation am KIT war zeitweise so prekär, dass die Hilfsassistenten ("Hiwis") monatelang kein Geld bekamen und die Absolventen erst nach einem halben Jahr ihr Zeugnis erhielten, weil die magersüchtige Verwaltung zu wenige Sekretärinnen hatte.

Unter dieser Finanzklemme litt zunehmend auch die ANKA-Anlage samt zugehörigem Institut und den Sachleistungen für die Forschung.

Bei der Sitzung des KIT-Senats am 18. 5. 2015 kam das für die ANKA zuständige Präsidiumsmitglied (Professor Löhe) zu einem vernichtenden Urteil bezüglich der Konkurrenzfähigkeit zu anderen Anlagen sowie zur Finanzsituation der ANKA. Mit ihrem vergleichsweise kleinem Speicherring von 110 Metern sei ANKA den Anlagen BESSY II (mit 240 Meter) und vor allem PETRA III (2300 Meter) technisch weit unterlegen. Die Aufrüstung des Speicherrings der ANKA würde mindestens 65 Millionen Euro kosten, was KIT nicht finanzieren könne. Im übrigen befände sich ANKA bereits jetzt in einer finanziell sehr angespannten Lage, da im Budget 6 bis 10 Euro jährlich fehlen und ausserdem angehäufte Schulden in Höhe von 10 Millionen den Anlagenbetrieb strangulierten. Deshalb könne auch der von den Gutachtern vorgeschlagene 24-stündige Versuchsbetrieb über 7 Wochentage hinweg nicht durchgeführt werden. Löhe empfahl stattdessen, die derzeit im Aufbau befindlichen "Super-Strahlrohre" nicht mehr bei ANKA einzubauen, sondern an die genannten Wettbewerber zu verkaufen.

Nach einer längeren Diskussion im KIT-Senat erging folgender Beschluss: ANKA wird sich ab dem Jahr 2020 nicht mehr am nationalen Wettbewerb der deutschen Synchrotronanlagen beteiligen. Stattdessen wird - rückwirkend zum 1. 1. 2015(!) - die Anlage von der Leistungskategorie II in die Leistungskategorie I überführt, also nur noch zur Eigenforschung als (abgemagertes) KIT-Gerät benutzt. Bei der kommenden Herbstsitzung des Helmholtzsenats soll dieser Beschluss zur Bestätigung vorgelegt werden.

Arme ANKA

Seit der Personalrat vor einigen Wochen das Thema ANKA aufgegriffen hat, ist das Schicksal dieser Anlage das vorrangige Gesprächsthema im ehemaligen Forschungszentrum, sprich KIT Campus Nord. Einige Meinungen der Beschäftigten seien hier kurz dargestellt:

Verwunderung erregt vor allem, dass eine so (budgetmäßig) kleine Anlage das große KIT in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann. Im ehemaligen Kernforschungszentrum lief das "Ur-Zyklotron" (in etwa vergleichbar mit ANKA) finanziell unter "ferner liefen".  Damals stemmte man ganze Kernreaktoren (wie FR 2, SNEAK), ja sogar Kernkraftwerke (wie MZFR, KNK I, KNK II) nebst teuren Hilfsanlagen (wie Heiße Zellen) - ohne in finanzielle Bedrängnis zu geraten und sogar mit einem weitaus kleineren Jahresbudget als heute das KIT.

Kolportiert wird unter den Mitarbeitern, dass ANKA nicht mehr unter die neue Strategie des Präsidiums passe, mit den Schwerpunkten Energie, Mobilität, Information. Nun ist allgemein bekannt, dass Schlagworte dieser Art eine geringe Halbwertszeit haben. Noch vor kurzen propagierte man 6 Kompetenzbereiche mit 30 Kompetenzfeldern. Außerdem: warum diese Hervorhebung der Information? Waren es nicht gerade die Informatiker, welche vor einigen Jahren durch unqualifizierte Forschungsanträge für den Verlust des Elite-Status verantwortlich waren?

Den ANKA-Betreibern wird vorgeworfen, sie hätten 10 Millionen Schulden angehäuft. Potz Blitz: da stellt sich doch die Frage nach der Verantwortung der zentralen Abteilung Finanzmanagement! Sie ist direkt unter dem Präsidium angesiedelt. Warum haben die dortigen Manager und Controller nicht rechtzeitig-STOPP!- gerufen und damit den Schuldenaufbau verhindert? Ihn lastet man allein der kleinen wissenschaftlichen Organisationseinheit ANKA an. Nun will das Präsidium, wie großzügig, die Hälfte dieser Schulden übernehmen, die andere Hälfte soll ANKA bis 2019 abtragen. Als blutarmes Institut, auf Eigenforschung zurückgesetzt und ohne zusätzliche Einnahmen durch externe Kunden.

Im übrigen: wo verbleiben die 90 Millionen Finanzmittel, welche die ANKA-Mitarbeiter durch ihren kompetenten Einsatz im Rahmen der PoF III-Begutachtung errungen haben? Durch freiwillige Aufgabe des LK II-Status müssten sie zur Gänze entfallen. Aber wiederum wird kolportiert, dass das Präsidium eine "Deal" mit dem Forschungsministerium und der Helmholtzgemeinschaft vor habe. Er sieht möglicherweise so aus, dass KIT auf 40 Millionen verzichtet, um die restlichen 50 Millionen zu "retten". Von dieser Umorientierung der Photonenquelle wären auch viel Karlsruher Vorhaben negativ betroffen. Das "Verhökern" der wertvollen Strahlrohre an frühere Wettbewerber frustriert  die Mitarbeiter der ANKA ganz besonders.

Nach Ansicht vieler Mitarbeiter wird es zunehmend schwieriger im KIT Campus Nord wissenschaftliche Großprojekte zu initiieren und zu betreiben. Das Präsidium besteht zu wesentlichen Teilen aus Maschinenbauern, der einzige Physik-Präside ist (fachfremd) im Ressort Wirtschaft und Finanzen untergebracht.

Wieviele der 32 Hallenkranfahrer, der 7 Gabelstapelfahrer, der rd. 100 Wissenschaftler und Techniker (knapp die Hälfte sind Zeitverträgler, aber mit fast unersetzbarem Expertenwissen!) werden die 3 leitenden Institutsprofessoren zukünftig noch einsetzen können?  Die gesamte Mannschaft ist in Schockstarre. Verständlich, dass sie die Anlage besser nicht anrührt!


Still ruht der (Elektronen-) See

Dienstag, 30. Juni 2015

Leseprobe: "Windkraft auf See"

Anbei eine zweite Leseprobe aus meinem Buch "Energiewende und Atomausstieg - Chance oder Irrweg":

Windparks auf See, auch off-shore-Windparks genannt, sind Ensembles, die im Küstenvorfeld der Meere errichtet werden und zwar nicht auf „hoher See“, sondern ausschließlich auf dem Festlandssockel. Solche Standorte zeichnen sich durch kontinuierliche Winde und hohe Windgeschwindigkeiten aus, wodurch die einzelnen Windkraftanlagen (WKA) 3500 bis 5000 Volllaststunden im Jahr erzielen. Noch im Jahr 2000 war die Annahme verbreitet, es gebe in der Bundesrepublik nicht genug Platz, um hinreichend viele WKA auf dem Land (on-shore) aufzustellen. Zugleich wurde in einigen Bundesländern mit relativ windschwachen Standorten die Windkraftnutzung von den dortigen Landesregierungen politisch blockiert. Dazu zählten vor allem Bayern, Baden-Württemberg und auch Hessen. Aufgrund dieser Situation beschloss man, den Aufbau der Windanlagen auf See zu forcieren.

Im Energiekonzept der schwarz-gelben Bundesregierung wurde deshalb im Jahr 2009 als Ziel die Errichtung einer off-shore-Windleistung von 10.000 MW bis zum Jahr 2020 festgelegt; bis 2030 sollten 25.000 MW installiert sein. Davon sind heute, aus Gründen, die unten erläutert werden, erst 520 MW erreicht. Der Fördersatz gemäß EEG für Windparks auf See, welche bis zum Jahr 2015 ans Netz gehen, beträgt 15,4 Cent pro Kilowattstunde für die ersten 12 Betriebsjahre. Diese Vergütung kann bis zu 19,4 ct/kWh für Anlagen steigen, die weit vor der Küste und risikoreich in großer Wassertiefe gebaut werden. Die Vielzahl der Einzelvergütungen kann man Internet nachlesen.

Entsprechend den stärkeren Windkräften auf See sind die Rotoren dieser Windräder für höhere Leistungen als an Land ausgelegt. Derzeit gelten Windkraftanlagen mit 3,6 bis 6 MW und Rotordurchmesser zwischen 107 und 126 Metern als Standard. Prototypen mit Nennleistungen zwischen 6 und 8 MW laufen bereits im Probebetrieb. Anlagen über 10 MW mit Rotordurchmessern bis zu 200 Metern sind in der Entwicklung. Die Installierung von off-shore-Windparks ist teuer und erfolgt mittels geschleppter Hubinseln oder speziell dafür gebauter Errichterschiffe. Zur Standsicherheit der Windräder sind ausgetüftelte Fundamente (Monopiles und Tripods) erforderlich, die das Gewicht des Bauwerks tragen und der Kraft von Wind und Wellen entgegenwirken können. Auch über die Verwendung schwimmender Fundamente wird nachgedacht.

Teure Prototypen: Der erste Windpark in der Nordsee war Alpha Ventus mit 60 MW Gesamtleistung, der von der DOTI-Gruppe betrieben wurde. Er befindet sich 45 km nordnordwestlich vor der Insel Borkum, also außerhalb der 12 Seemeilen-Zone. Die Wassertiefe beträgt am Standort ca. 30 Meter. Alpha Ventus umfasst 12 Windräder zu je 5 MW Leistung. Die Baukosten betrugen 250 Millionen Euro, womit der ursprüngliche Finanzplan um 60 Millionen überschritten wurde.
Der erste Windpark in der Ostsee war Baltic 1, der in der Eigentümerschaft von EnBW errichtet wurde. Er besitzt eine Gesamtleistung von 50 MW und wird von 21 Turbinen gespeist. Sein Standort ist nördlich der Halbinsel Zingst, noch innerhalb der 12-Seemeilen-Zone und in einer Wassertiefe von 16 bis 19 Metern. Baltic 1 wurde im Mai 2011 von der Bundeskanzlerin feierlich in Betrieb genommen. Im Herbst des gleichen Jahres standen die Anlagen einen Monat lang still, weil ein Schlepper die Umspannstation gerammt hatte.

Der Windpark Riffgat befindet sich 15 km nordwestlich der Insel Borkum. 30 Siemens-Turbinen liefern insgesamt eine Leistung von 108 MW für die Eigentümergruppe Enova. Mit dem Projekt wurde 2011 begonnen; die erste Stromeinspeisung erfolgte im Februar 2014. Beim Bau verunglückte ein Taucher tödlich, als er ein Kabel am Meeresboden befestigen wollte.

BARD 1 ist der erste kommerzielle Windpark der BARD-Investorengruppe in der Nordsee. Er befindet sich 126 km westnordwestlich von Helgoland bei Wassertiefen um 40 Metern. Die Anlage besteht aus 80 Windrädern zu je 5 MW, die insgesamt 400 MW leisten. Der Aufbau begann im Jahr 2009 und sollte 2011 abgeschlossen sein. Aus technischen Gründen (siehe unten) verzögerte sich jedoch die Inbetriebnahme bis zum August 2013. Bei den Bauarbeiten kam ebenfalls ein Berufstaucher ums Leben; ein Arbeiter erlitt einen tödlichen Unfall, als sich eine Anlandeplattform aus ungeklärten Gründen löste und ins Wasser stürzte.

Es gibt eine Reihe technischer Gründe, welche das Tempo des Windkraftausbaus auf See gebremst haben. In erster Linie zu nennen ist der Mangel an sogenannten Errichterschiffen. Dies sind Spezialschiffe, welche die Windräder zu ihrem seeseitigen Standort bringen und dort als Plattform für Montagearbeiten aller Art dienen. Zwei Methoden werden in der Praxis angewandt: entweder die Windkraftanlagen werden als Komponenten auf dem Schiff gelagert (beziehungsweise allenfalls vormontiert) oder die Windräder werden bereits an Land komplett zusammengebaut und auf dem Schiff zum endgültigen Standort transportiert. Errichterschiffe vermögen bis zu 10.000 Tonnen Nutzlast zu tragen und sind entsprechend teuer. In Korea und Dubai werden sie für 150 Millionen Euro gefertigt; man kann sie aber auch für 100.000 Euro pro Tag mieten. In den Sommermonaten, wenn die See einigermaßen ruhig ist, sind alle Spezialschiffe dieser Art für Transporte zu den Küsten Deutschlands, Belgiens, Englands und Dänemarks ausgebucht. Die Besonderheit der Errichterschiffe sind ihre turmhohen Hubbeine, welche bei der Fahrt hoch aufragen. Am Ziel werden sie auf den Meeresboden abgesenkt, sodass sich das Schiff mit eigener Motorkraft in die Höhe ziehen kann, was einen sicheren Stand für die Montage der Windräder schafft. Das wichtigste Arbeitsmittel ist der bordeigene Riesenkran, der insbesondere in der Lage sein muss, die Betonfundamente von 500 Tonnen Gewicht sicher ins Meer abzusenken.

Mit dem weiteren Ausbau von Windkraftanlagen auf See werden in den kommenden Jahren Tausende Tonnen giftiger Metallverbindungen in Nord- und Ostsee eingebracht. Sie sollen das Verrosten der stählernen Fundamente der Windparks verhindern. Die Opferanoden, welche hauptsächlich aus Aluminium, aber auch aus Zink und Schwermetallen bestehen, lösen sich nämlich im Wasser nach und nach auf. Allein für den inneren Rostschutz der Stahltürme, auf denen die off-shore Windräder montiert sind, werden über eine Lebensdauer von 25 Jahren je Turm bis zu zehn Tonnen Aluminium in das Seewasser abgegeben. Das könnte bereits im Jahr 2020 eine zusätzliche Belastung der Nord- und Ostsee in der Höhe von knapp 10.000 Tonnen Aluminium bedeuten.

Probleme bei den Konverterstationen und der Gesamtplanung: Besonders aufwendig und kostenträchtig ist die elektrische Anbindung der off-shore-Windparks. Das geschieht durch Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ), um die Elektrizität verlustarm und ohne Blindleistung zur Küste leiten zu können. Die für die Stromwandlung benötigten Konverterstationen sind üblicherweise gigantische Stahlbauten, die – wegen ihres gelben Anstrichs – aus der Ferne wie überdimensionierte Briefkästen anmuten. Jeder Stahlkasten ist 62 Meter lang, 42 Meter breit und 42 Meter hoch; er wiegt 9.300 Tonnen und steht auf 100 Meter langen Pfählen. Um den Koloss auf diese Stelzen zu hieven, ist das größte Kranschiff der Welt mit 700 Mann Besatzung nötig. Tägliche Kosten: rund eine Million Euro! Oben, in der Ecke der gelben Box, befindet sich ein Hubschrauberlandeplatz. Im Inneren stehen die Transformatoren unter Überdruck, um die feuchte Seeluft fernzuhalten. Die Konverteranlagen bereiten derzeit noch große technische Schwierigkeiten. Im März 2014 kam es bei der Station Borwin Alpha zum Durchschmoren etlicher Isolatoren und Filter, wodurch der Windpark BARD 1 ohne Netzanbindung war. Als Fehlerquelle haben die Ingenieure der Lieferfirma ABB sogenannte Oberschwingungen ausgemacht, die zu heftigen Spannungsausschlägen führen. Die Beseitigung dieser Störungen scheint nicht einfach zu sein, denn derzeit sind nicht weniger als vier Hochschulinstitute damit beschäftigt.

Immer deutlicher zeigt sich, dass bei der Planung der deutschen off-shore-Windparks gravierende Fehler gemacht wurden. An erster Stelle sind die Standorte zu nennen. Nirgendwo sonst in der Welt werden die Anlagen soweit vom Land entfernt und in so tiefes Wasser gestellt, wie in der Deutschen Bucht. Auch die Zusammenarbeit zwischen Investoren, Hersteller und Netzbetreiber ist verbesserungsbedürftig. Mal ist der Windpark fertig (wie Riffgat), aber die Leitungen für den Stromtransport fehlen. Mal sind die riesigen Konverterstationen errichtet, aber die Windturbinen fehlen. (Zumeist, weil sich nicht genügend Investoren für den Standort gefunden haben). Häufig hinken auch die Geldgeber hinter der Planung und der Genehmigung zum Windpark her. Für die Fehlinvestitionen in nur halbvolle Stromnetze werden sie offensichtlich nicht belangt. Es wäre wohl besser gewesen, den Bau der Windparks und die Netzanbindung in eine Hand zu geben. Immerhin kostet ein Windpark nicht selten eine Milliarde Euro und die gleiche Summe ist noch einmal für die Netzanbindung zu berappen. Egal, wer für die Fehler haftbar gemacht werden kann, dem Stromkunden drohen in den allermeisten Fällen Mehrkosten. Im Jahr 2013 zahlten die Stromkonsumenten 720 Millionen Euro zusätzlich; im Folgejahr dürfte die Rechnung kaum niedriger ausfallen.

Viele Naturschutzauflagen: Bei der Identifizierung von off-shore-Standorten gibt es erhebliche Konkurrenz. Selbstverständlich ist das Naturschutzgebiet Wattenmeer tabu. (Dafür wird sich in ferner Zukunft dahinter ein „Megawattenmeer“ ausdehnen). Daneben gilt es aber auch die Fahrtrouten der Handelsschiffe zu meiden sowie militärische Sperrgebiete. Weite Areale der Deutschen Bucht sind zugeschüttet mit immer noch intakter Munition aus dem 2. Weltkrieg. Alliierte Flieger ließen nicht abgeworfene Sprengkörper oft einfach in die Nordsee plumpsen, um Sprit für den Heimflug zu sparen. Genehmigungsbestimmungen sehen vor, dass zuallererst Taucher den Meeresgrund mit Sonargeräten abzusuchen haben. Aber auch die Schweinswale sind per Auflage geschützt. Damit diese Säuger keinen Gehörschaden erleiden, schreiben die Behörden beim Rammen der Pfähle einen Grenzwert von 160 Dezibel vor. Delphine sollen zuerst mit Tröten „vergrämt“ werden. Es folgen Vibrationen und ein Präludium aus sanften Schlägen. Erst danach darf der Hammer auf Volllast gehen. All das kostet Zeit und Geld. Hinzu kommt, dass bei kabbeliger See im Schnitt ein Drittel der Arbeitstrupps wegen Übelkeit ausfällt.

Die vielen technischen und naturbedingten Schwierigkeiten haben die Geldgeber und Betreiber der offshore-Windparks verunsichert, ja verschreckt. Überall betreten ihre Ingenieure Neuland. Fritz Vahrenholt, der lange bei RWE die Öko-Sparte Innogy leitete, verglich das Vorhaben gar mit dem „ersten Flug zum Mond“. Hinzu kommt, dass die Naturschützer und Biologen strengere Umweltverträglichkeitsprüfungen fordern. Sie haben nämlich festgestellt, dass Amseln, Drosseln und Rotkehlchen große Gefahren von den Windrädern drohen. Bei schlechtem Wetter orientieren sich die Zugvögel an erleuchteten Punkten und geraten so massenhaft in die blinkenden Rotoren. Deshalb musste RWE auch einen bereits vor Helgoland genehmigten Windpark wieder aufgeben, weil sich dieser als Lebensraum des Seetauchers herausstellte, der unter Naturschutz steht.


Der Rückzug der Investoren, Betreiber und Großfirmen (wie Siemens) geschieht bereits, wenn auch weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Der deutsch-russische Financier Arngolt Bekker, der das Unternehmen BARD gründete und den gleichnamigen Windpark errichtete, gab bereits einen Großteil seines Geschäftes auf und entließ im August 2013 rd. 120 Mitarbeiter. Auch die vier großen deutschen Energieversorgungsunternehmen E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall sind vorsichtiger geworden und investieren weitaus weniger als früher geplant. Alle Geldgeber meiden die sogenannten Cluster-Risiken, bei denen große Finanzmittel in Einzelprojekten gebunden sind. So wird das ursprüngliche Ziel, im Jahr 2020 10.000 MW am Netz zu haben, mit Sicherheit nicht erreicht werden. Allenfalls rechnet man mit einem Ausbau von 2000 – 3000 MW. Und auch das nur, wenn sich die Projekte unter den Fördersätzen der schwarz-roten Koalition rechnen. An der Küste und im norddeutschen Raum bangt man um mehrere zehntausend Arbeitsplätze, wenn auch die Zulieferindustrie ins Erlahmen gerät. Die Wirtschaftsminister der nördlichen Bundesländer sowie viele Bürgermeister richteten deshalb im August 2013 den „Cuxhavener Appell“ an die Politik: Die Bunderegierung solle sich um Investitionssicherheit im off-shore-Bereich sorgen. Bislang ist aus Berlin aber noch keine belastbare Antwort erfolgt.


PS.: Eine begrenzte Anzahl von Autorenexemplare sind für 10 Euro erhältlich. Hierfür Autor kontaktieren.

Samstag, 20. Juni 2015

Mein neues Buch: "Energiewende und Atomausstieg"


Hallo liebe Blogleser:

Nächste Woche, am 30. Juni 2015, jährt es sich zum 4. Mal, dass die sogenannte Energiewende samt Atomausstieg im Deutschen Bundestag beschlossen wurde. 85,5 Prozent oder 513 Abgeordnete waren dafür; 79 Volksvertreter, zumeist Linke, die den Ausstieg in der Verfassung verankert haben wollten, lehnten das Vorhaben ab. Wie aus meinen Blogs zu erkennen ist, habe ich mich in den vergangenen zwei Jahren sehr intensiv mit den Details und den Konsequenzen dieser Entscheidung befasst. Daraus ist ein Buch entstanden mit dem Titel "Energiewende und Atomausstieg - Chance oder Irrweg".

Das Buch hat 198 Seiten und ist bei Amazon und Thalia sowie allen Buchhandlungen auf Bestellung und zum Preis von 14,95 Euro erhältlich. Das eBook kostet 3,99 Euro.

Eine Leseprobe ("Bundeskanzlerin Merkel: das war´s") steht hier zur Verfügung. Weitere Leseproben folgen in den Posts der kommenden Wochen. Das untenstehende Inhaltsverzeichnis des Buchs vermittelt einen Überblick zur gesamten Thematik der Energiewende.


Inhaltsverzeichnis

1    Der Aufstieg der deutschen Stromkonzerne
1.1    Erfinder und Unternehmer
1.2    Vom Monopol zum Oligopol
1.3    Die Liberalisierung des Strommarktes
1.4    Die Entflechtung der Stromnetze
1.5    Die Strategien der Energiekonzerne
2    Frühe Szenarien zum Atomausstieg
2.1    Der moderate Atomausstieg unter Rot – Grün (2001)
2.2    Der verzögerte Atomausstieg unter Schwarz – Gelb (2010)
2.3    Die verhinderte nukleare Entsorgung
3    Die moderate Energiewende
3.1    Das Stromeinspeisungsgesetz
3.2    Das Erneuerbare–Energien–Gesetz
4    Der umstrittene Klimawandel
4.1    Spuren- und Treibhausgase
4.2    Das Kyoto-Protokoll
4.3    Kontroversen um den Klimawandel
5    Fukushima
5.1    Viele Opfer durch Erdbeben und Tsunami
5.2    Die Reaktorunfälle von Fukushima-Daiichi
5.3    Die japanische Atompolitik nach Fukushima
6    Der abrupte Atomausstieg in Deutschland (2011)
6.1   Bundeskanzlerin Merkel: das war’s
6.2    Die Prüfungen der Reaktorsicherheitskommission
6.3    Die Erkenntnisse der Ethik-Kommission
6.4    Die Ausstiegsgesetze
7    Energiewirtschaftliche Probleme der abrupten Energiewende
7.1    Fehlende Stromtrassen
7.2    Instabile Stromnetze
7.3    Fehlende Grundlast, fehlende Speicher
7.4    Börsenstrompreis und EEG-Umlage
7.5    Die sogenannte EEG-Reform 2014
7.6    Energiewirtschaftliche Daten zur Stromproduktion
8    Boom und Crash der EE-Firmen
8.1    Windkraft auf See
8.2    Windkraft an Land
8.3    Photovoltaik
8.4    Biomasse
8.5    Geothermie
9    Der Niedergang der deutschen Stromkonzerne
9.1    RWE: Ein wankender Riese
9.2    E.ON: Weiter auf Talfahrt
9.3    EnBW: Kein überzeugendes Geschäftsmodell
9.4    Vattenfall: Rückzug nach Schweden?
9.5    Eine Stiftung für die Atomkraftwerke?
9.6    Ein Stromkonzern macht Lastabwurf
10    Zusammenfassung und Wertung

Literaturhinweise
Abbildungsnachweise
Dank
Über den Autor

Leseprobe: "Bundeskanzlerin Merkel: das war’s"

Anbei eine Leseprobe aus meinem Buch "Energiewende und Atomausstieg - Chance oder Irrweg":


Der 11. März 2011 war ein ganz besonderer Tag für die Welt und für die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es war der Tag, an dem Teile von Japan durch ein mächtiges Erdbeben und einen nachfolgenden Tsunami verwüstet wurden. Und der Tag, an dem die Bundeskanzlerin ihre bislang positive Einstellung zur Atomtechnik diametral änderte. Die Kanzlerin war auf dem Weg nach Brüssel zu einer Ratssitzung, und auf ihrem iPad konnte sie die Meldungen aus Japan mitverfolgen. Als um 15 Uhr 30 mitteleuropäischer Zeit die japanische Regierung den Notstand ausrief, war etwas eingetreten, was Merkel bis jetzt für unvorstellbar gehalten hatte. Sie absolvierte die Sitzung äußerlich zwar ungerührt, aber für sich, ganz im Stillen, hatte sie wohl bereits eine Entscheidung getroffen.


Am nächsten Montagmorgen, bei der Lagebesprechung im Bundeskanzleramt, gab Merkel vor ihren engsten Mitarbeiter zu, dass die dramatischen Ereignisse in Japan ihre Einschätzung des Restrisikos der Kernkraft verändert habe. „Das Restrisiko der Kernenergie habe ich vor Fukushima akzeptiert“, räumte die Kanzlerin ein. Sie sei überzeugt gewesen, dass ein solcher Unfall in einem Hochtechnologieland wie Japan nicht eintreten werde. Fukushima habe jedoch gezeigt, dass man sich auf diese Risikoannahmen nicht verlassen könne. Sie werde deshalb im Sinne einer „zuverlässigen, umweltverträglichen und sicheren“ Energieversorgung in Deutschland eine Neubewertung vornehmen. Als Konsequenz aus der Reaktorkatastrophe von Fukushima sollten die älteren deutschen Kernkraftwerke sofort und die jüngeren in kurzer Frist gestaffelt und nach einem festgelegten Zeitplan stillgelegt werden. Was die Kanzlerin damals noch nicht wissen konnte (oder wollte): das Restrisiko hatte mit der Havarie der japanischen Reaktoren nicht das Geringste zu tun. Es waren haarsträubende Planungs- und Betriebsfehler, welche den Gang der dortigen Ereignisse bestimmten.

Tags darauf, am 15. März, traf sich die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder, in denen Kernkraftwerke aufgestellt waren. Sie erläuterte den Plan eines Moratoriums im Sinne einer vorsorglichen Gefahrenabwehr. Juristisch werde das Moratorium gestützt durch Atomgesetz §19 Absatz 3, wonach man Kernkraftwerke einstweilen oder gar endgültig abschalten könne, sofern Gefahr im Verzug sei. Die Ministerpräsidenten stimmten dem zu. Die Bundeskanzlerin kündigte zusätzlich an, dass die Reaktorsicherheitskommission (RSK) jedes Atomkraftwerk technisch überprüfen werde, mit dem Ziel, bisher nicht entdeckte Risiken zu ermitteln. Gleichzeitig beabsichtige sie eine Ethik-Kommission einzusetzen, welche über die Zukunft der Kernenergie beraten und einen gesellschaftlichen Konsens vorbereiten solle. Diese Kommission solle auch Vorschläge für einen praktikablen Übergang zu den Erneuerbaren Energien vorbereiten. Für den Sommer 2011 stellte die Bundeskanzlerin die Vorlage eines Gesetzes zum beschleunigten Atomausstieg im Bundestag und in der Länderkammer in Aussicht.
Aus juristischer Sicht war das Moratorium erstaunlich stümperhaft zusammengezimmert. Für eine Stilllegungsverfügung benötigt man als Voraussetzung nämlich eine akute Sicherheitsgefahr. Diese war in Deutschland jedoch nicht gegeben, da die Gefahrensituation der deutschen Atomkraftwerke sich von jener der japanischen in Fukushima total unterschied. Die deutsche Reaktorkommission hat dies später in ihren Bericht deutlich klargelegt. Im Grunde hätten die Betreiber der stillgelegten deutschen Kernkraftwerke lediglich eine Klage einreichen müssen, um ihre Anlagen sofort wieder anfahren zu können. Die Bundesregierung hätte dies nur verhindern können, wenn sie ihre Stilllegungsverfügung mit einem sogenannten Sofortvollzug ausgestattet hätte. Dazu fehlte ihr aber die technische Begründung. Wie später von der Presse aufgedeckt wurde, war dies Bundesumweltminister Röttgen und seinen Referenten durchaus bekannt, aber man ging dort (und in den Landesministerien) das Risiko der fehlenden Begründung wohl bewusst ein. Erst später, als der Mediensturm zu Fukushima abgeebbt war, beschlossen die Betreiber der abgeschalteten Atomkraftwerken vor Gericht zu ziehen und Schadensersatz einzuklagen.


Wahlen im Blick: Bei all ihren Aktionen hatte die Bundeskanzlerin die Landtagswahl in Baden-Württemberg im Visier. Sie sollte am 27. März 2011 abgehalten werden und ein Sieg der CDU war in ihrem Stammland keineswegs sicher. Ein Jahr zuvor hatte der Übergang vom Ministerpräsidenten Günther Oettinger zu Stefan Mappus stattgefunden, der als strammer Konservativer eine ideale Zielscheibe für die verbündeten Parteien SPD und Grüne darstellte, zumal Mappus durch den heimlichen und wohl auch überteuerten Rückkauf der EnBW- Aktien vom französischen EdF ein ziemlicher Schnitzer unterlaufen war. Das Wahlergebnis geriet denn auch zum Desaster für die Christdemokraten. Sie verloren 5,2 Prozent der Wählerstimmen im Vergleich zur Wahl im Jahr 2006, blieben aber mit 39 Prozent immer noch stärkste Partei. Das nützte jedoch wenig, denn die Koalition der Sozialdemokraten und Grünen kam auf 47,3 Prozent. Und das Allerschlimmste aus Sicht der CDU: die Grünen wurden mit 24, 2 Prozent stärkste Partei und durften den neuen Ministerpräsidenten stellen. Seitdem regiert Winfried Kretschmann im einstigen „schwarzen“ Bundesland und findet durch seine gelassene und souveräne Art sogar Zuspruch bei anderen Parteigängern. Für die Bundeskanzlerin war die verlorene Wahl in Baden-Württemberg (und die zum gleichen Zeitpunkt stattgefundene – und ebenfalls verlorene - Wahl in Rheinland-Pfalz) nur noch mehr Anlass, ihre Anstrengungen in Richtung Atomausstieg zu forcieren. Nach Meinungsumfragen befürworteten 80 Prozent der Deutschen die Abkehr von der Kernkraft, so dass selbst die CDU glaubte, auf diesen Megatrend aufspringen zu müssen. Gleichzeitig hätte der Atomausstieg den letzten politischen Stein aus dem Weg geräumt, der gegen Koalitionen der Union mit den Grünen auf Bundesebene noch bestand.

Aber es gab auch heftige Kritik an Merkels Plänen zum Atomausstieg. Sie kamen insbesondere aus der Industrie. „Die deutlich erkennbare politische Absicht, in einem beispiellos beschleunigten Verfahren einen finalen und irreversiblen Schlusspunkt für die Nutzung der Kernenergie in Deutschland zu setzen, erfüllt mich zunehmend mit Sorge“, schrieb der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Hans-Peter Keitel. Die zuverlässige Stromversorgung rund um die Uhr gehöre zu den Stärken des Industrielandes Deutschland. Auch Jürgen Grossmann, Chef des RWE und Betreiber dreier Kernkraftwerke zog vom Leder: „Wir machen Experimente mit der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, aber mit ungewissem Ausgang. Schon jetzt sind die Stromnetze – wegen der Einspeisung der volatilen Energien aus Wind und Sonne – nicht mehr so stabil wie sie früher einmal waren“. Grossmann kündigte außerdem Klage wegen der erzwungenen Stilllegung der Meiler Biblis A und B an. Während dieses Buch geschrieben wird, hat RWE tatsächlich seinen Prozess beim Bundesverwaltungsgericht gewonnen, weil die hessische Regierung im Übereifer die genannten Kernkraftwerke – ohne ausreichende Begründung und vorherige Anhörung der Betreiber und Eigentümer – stilllegte. Vor einem Zivilgericht darf RWE auf Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe hoffen!

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