Sonntag, 20. April 2014

Die missglückte Liberalisierung des Strommarktes

Etwa hundert Jahre lang waren die deutschen Stromversorger, wie RWE, Badenwerk, Bayernwerk etc. Wirtschaftsunternehmen "sui generis". Sie genossen die Exklusivrechte von Gebietsmonopolisten; keine Kartellbehörde veranlasste sie zu wettbewerblichen Handeln. Ihre eingängige Philosophie war: Strom ist ein hochwichtiges Produkt, kann immer erst zum Zeitpunkt des Verbrauchs hergestellt werden, ist nur zu geringem Teil zu speichern und kann deshalb unter Konkurrenzbedingungen nicht zuverlässig angeboten werden. Unter der Bezeichnung "Energieversorgungsunternehmen" (EVU) liess es sich in den regionalen Schutzgebieten gut leben, auch wenn die EVU immer wieder, leicht ironisch, als "unechte Industrie" bezeichnet wurden.

Das änderte sich zum Ende des vorigen Jahrhunderts. Die Skandinavier, insbesondere die Schweden, machte vor, wie man solche Strommonopolisten zu wettbewerblichem Tun veranlassen konnte. Die EU-Kommission griff diese Idee auf, legte eine Richtlinie für die nachfolgende nationale Gesetzgebung vor und schon am 26. April 1998 unterzeichnete der Bundespräsident Roman Herzog das sogenannte Energiewirtschaftsgesetz. Durch diese "Liberalisierung des Energiemarktes" (auch die Sparte Gas war dabei) sollten Millionen von Privathaushalte erstmals in die Lage versetzt werden, sich ihren Stromlieferanten selbst und frei auszuwählen. Hatten die Verbraucher bislang die Geschäftsbedingungen und Preiskalkulationen ihrer örtlichen Monopolisten ohne nennenswerten Widerspruch zu akzeptieren - weil ihnen sonst der Strom oder das Gas abgestellt worden wäre - so sollten sie sich ab jetzt für einen anderen Stromanbieter entscheiden können, falls diese ihre Energie billiger verkauften.


Die Positionierung der grossen EVU

Die grossen EVU hatten diesen mehrjährigen Gesetzgebungsprozess natürlich genauestens verfolgt und sich darauf strategisch vorbereitet. Im Wesentlichen reagierten sie auf zwei Weisen: durch den Zusammenschluss zu Grosskonzernen und durch die Bildung von Tochterunternehmen.

In Baden-Württemberg schloss sich das Badenwerk und die Energieversorgung Schwaben (EVS) zur Energie Baden-Württemberg (EnBW) zusammen. In der Folge übernahm die EnBW noch die Neckarwerke Stuttgart und das Land verkaufte seinen Anteil von 25,5 Prozent an den französischen Stromkonzern Electricité de France für 2,4 Milliarden Euro. - Die Fusion von RWE und VEW ist bereits im vorherigen Blog beschrieben worden, ebenso wie die Bildung von E.ON aus den beiden Mischkonzernen VEAG und VIAG. - Das Quartett vervollständigte der schwedische Konzern Vattenfall, der 2002 die HEW, VEAG und die Lausitzer Braunkohle übernahm. - Die vier Stromgiganten hatten damals gemeinsam einen Marktanteil von ca. 70 Prozent. Einige der noch existierenden Stadtwerke verübten daraufhin aus Angst vor dem unternehmerischen Tod "Selbstmord" und liessen sich aufkaufen, oft genug vom "grossen Bruder", dem Vorlieferanten.

Die Bildung von Tochterunternehmen

Der zweite strategische Schritt der vier Oligopolisten zur Verhinderung unliebsamer Konkurrenz im Strommarkt war die Gründung von "Billig-Töchtern". Zu nennen sind Avanca, eine Tochter des RWE-Konzerns, sowie Exprimo, ein Abkömmling der E.ON und die Gesellschaft Yello, welche von der EnBW auf den Markt gebracht wurde. In allen Fällen handelte es sich um reine Vertriebsgesellschaften, die den Strom von ihren Müttern (etwas billiger) bezogen und dem privaten Endkunden verkaufen sollten. - Auch Öko-Anbieter, wie Naturstrom, Lichtblick, EWS Schönau und Greenpeace Energy tummelten sich auf dem deutschen Strommarkt. Ihr Preise lagen aber meist über Marktniveau und der Kundenstamm war entsprechend überschaubar.



Das Logo der EnBW-Tochter  "Yello"

Besonderen Rummel veranstaltete die Vertriebsgesellschaft Yello, für welche der EnBW- Oberchef Gerhard Goll sogar den Kabarettisten Harald Schmidt werben liess. "Unser Strom ist gelb" verkündete dieser kess im Fernsehen - und nicht wenige Kunden glaubten ihm. Als Otto Normalverbraucher "Hannes" erklärte er zudem, wie einfach es ist, den Stromanbieter zu wechseln (zu Yello, selbstredend).

Aber die Euphorie an der Preisfront dauerte nur knapp zwei Jahre. Im Jahr 2000 hatten die Energieriesen die Sache wieder im Griff. Zu Hilfe kam ihnen ein Geburtsfehler des Energiewirtschaftsgesetzes: darin waren nämlich die Netzentgelte für die Durchleitung von "Fremdstrom" nicht geregelt. An dieser Preisschraube liess sich trefflich drehen, sodass für wechselbereite Interessenten letztlich kein Vorteil mehr heraussprang. Als Folge mussten viele engagierte Strommakler das Feld räumen und die Grossen waren wieder unter sich. Mit Ausnahme von Yello, die nach eigenen Angaben eine Million Kunden haben soll, wurden die übrigen Billigtöchter rasch wieder "eingedampft".

Eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2005 sollte diese Lücke wieder schliessen. Seine wesentlichen Eckpunkte waren die Entflechtung der Stromnetze sowie die Überprüfung der Netzentgelte und der Durchleitungstarife durch die Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur.Das brachte mehr Transparenz in das Stromgeschäft, sodass die Haushalte bald die Wahl zwischen ca. 100 Stromanbietern und ca. 30 Gasanbietern hatten. Aber der Aufschwung der frühen Jahre liess sich nicht mehr herstellen. Mit dazu beigetragen hat der Umstand, dass immer wieder unseriöse Anbieter insolvent wurden, worunter hundertausende von Kleinkunden zu leiden hatten, weil sie in finanzielle Vorleistung gegangen waren. Die bankrotten Firmen TelDaFax und Flexstrom sind dafür abschreckende Beispiele.

Im Fazit kann man heute feststellen, dass, den Statistiken zufolge, seit Beginn der Strommarkt-Liberalisierung lediglich ein Viertel aller Bundesbürger ihren Stromanbieter gewechselt hat.

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