Sonntag, 10. Februar 2013

Schavan II

Nachdem mein Blog "Schavan" von mehreren TV-Kommentatoren zitiert wurde, erlaube ich mir einen zweiten Blog zu diesem Thema. Frau Schavan ist gestern zurückgetreten und hat angekündigt, dass sie gegen den Entzug ihres Dr.-Titels durch die Uni Düsseldorf klagen werde.

Wie könnte am Ende ein rechtsgültiges und für alle Hochschulen verbindliches Urteil aussehen?
Als Nichtjurist - aber Teil des Souveräns - erlaube ich mir folgenden Vorschlag zu machen:

1. Bei erwiesenen Plagiatsfällen, egal welchen Umfangs, darf die Note bis zur Stufe "ausreichend" (rite) erniedrigt werden.

2. Der Doktortitel darf nicht aberkannt werden.
Damit wird die erhebliche Mitschuld von Doktorvater und Co-Referenten für nachlässiges Prüfen der Arbeit nach der Einreichung berücksichtigt.

3. Das gilt rückwirkend für alle anhängige Verfahren
Die Bundesrepublik hat wahrhaftig grössere Probleme, als jahrelang medial durch solche Albernheiten blockiert zu werden.


2 Kommentare:

  1. Völlig richtig!
    Die Mitschuld gutbezahlter und hochanerkannter Doktorväter kommt völlig zu kurz, von einer Mithaftung ganz zu schweigen!

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