Samstag, 20. Juni 2015

Leseprobe: "Bundeskanzlerin Merkel: das war’s"

Anbei eine Leseprobe aus meinem Buch "Energiewende und Atomausstieg - Chance oder Irrweg":


Der 11. März 2011 war ein ganz besonderer Tag für die Welt und für die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es war der Tag, an dem Teile von Japan durch ein mächtiges Erdbeben und einen nachfolgenden Tsunami verwüstet wurden. Und der Tag, an dem die Bundeskanzlerin ihre bislang positive Einstellung zur Atomtechnik diametral änderte. Die Kanzlerin war auf dem Weg nach Brüssel zu einer Ratssitzung, und auf ihrem iPad konnte sie die Meldungen aus Japan mitverfolgen. Als um 15 Uhr 30 mitteleuropäischer Zeit die japanische Regierung den Notstand ausrief, war etwas eingetreten, was Merkel bis jetzt für unvorstellbar gehalten hatte. Sie absolvierte die Sitzung äußerlich zwar ungerührt, aber für sich, ganz im Stillen, hatte sie wohl bereits eine Entscheidung getroffen.


Am nächsten Montagmorgen, bei der Lagebesprechung im Bundeskanzleramt, gab Merkel vor ihren engsten Mitarbeiter zu, dass die dramatischen Ereignisse in Japan ihre Einschätzung des Restrisikos der Kernkraft verändert habe. „Das Restrisiko der Kernenergie habe ich vor Fukushima akzeptiert“, räumte die Kanzlerin ein. Sie sei überzeugt gewesen, dass ein solcher Unfall in einem Hochtechnologieland wie Japan nicht eintreten werde. Fukushima habe jedoch gezeigt, dass man sich auf diese Risikoannahmen nicht verlassen könne. Sie werde deshalb im Sinne einer „zuverlässigen, umweltverträglichen und sicheren“ Energieversorgung in Deutschland eine Neubewertung vornehmen. Als Konsequenz aus der Reaktorkatastrophe von Fukushima sollten die älteren deutschen Kernkraftwerke sofort und die jüngeren in kurzer Frist gestaffelt und nach einem festgelegten Zeitplan stillgelegt werden. Was die Kanzlerin damals noch nicht wissen konnte (oder wollte): das Restrisiko hatte mit der Havarie der japanischen Reaktoren nicht das Geringste zu tun. Es waren haarsträubende Planungs- und Betriebsfehler, welche den Gang der dortigen Ereignisse bestimmten.

Tags darauf, am 15. März, traf sich die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder, in denen Kernkraftwerke aufgestellt waren. Sie erläuterte den Plan eines Moratoriums im Sinne einer vorsorglichen Gefahrenabwehr. Juristisch werde das Moratorium gestützt durch Atomgesetz §19 Absatz 3, wonach man Kernkraftwerke einstweilen oder gar endgültig abschalten könne, sofern Gefahr im Verzug sei. Die Ministerpräsidenten stimmten dem zu. Die Bundeskanzlerin kündigte zusätzlich an, dass die Reaktorsicherheitskommission (RSK) jedes Atomkraftwerk technisch überprüfen werde, mit dem Ziel, bisher nicht entdeckte Risiken zu ermitteln. Gleichzeitig beabsichtige sie eine Ethik-Kommission einzusetzen, welche über die Zukunft der Kernenergie beraten und einen gesellschaftlichen Konsens vorbereiten solle. Diese Kommission solle auch Vorschläge für einen praktikablen Übergang zu den Erneuerbaren Energien vorbereiten. Für den Sommer 2011 stellte die Bundeskanzlerin die Vorlage eines Gesetzes zum beschleunigten Atomausstieg im Bundestag und in der Länderkammer in Aussicht.
Aus juristischer Sicht war das Moratorium erstaunlich stümperhaft zusammengezimmert. Für eine Stilllegungsverfügung benötigt man als Voraussetzung nämlich eine akute Sicherheitsgefahr. Diese war in Deutschland jedoch nicht gegeben, da die Gefahrensituation der deutschen Atomkraftwerke sich von jener der japanischen in Fukushima total unterschied. Die deutsche Reaktorkommission hat dies später in ihren Bericht deutlich klargelegt. Im Grunde hätten die Betreiber der stillgelegten deutschen Kernkraftwerke lediglich eine Klage einreichen müssen, um ihre Anlagen sofort wieder anfahren zu können. Die Bundesregierung hätte dies nur verhindern können, wenn sie ihre Stilllegungsverfügung mit einem sogenannten Sofortvollzug ausgestattet hätte. Dazu fehlte ihr aber die technische Begründung. Wie später von der Presse aufgedeckt wurde, war dies Bundesumweltminister Röttgen und seinen Referenten durchaus bekannt, aber man ging dort (und in den Landesministerien) das Risiko der fehlenden Begründung wohl bewusst ein. Erst später, als der Mediensturm zu Fukushima abgeebbt war, beschlossen die Betreiber der abgeschalteten Atomkraftwerken vor Gericht zu ziehen und Schadensersatz einzuklagen.


Wahlen im Blick: Bei all ihren Aktionen hatte die Bundeskanzlerin die Landtagswahl in Baden-Württemberg im Visier. Sie sollte am 27. März 2011 abgehalten werden und ein Sieg der CDU war in ihrem Stammland keineswegs sicher. Ein Jahr zuvor hatte der Übergang vom Ministerpräsidenten Günther Oettinger zu Stefan Mappus stattgefunden, der als strammer Konservativer eine ideale Zielscheibe für die verbündeten Parteien SPD und Grüne darstellte, zumal Mappus durch den heimlichen und wohl auch überteuerten Rückkauf der EnBW- Aktien vom französischen EdF ein ziemlicher Schnitzer unterlaufen war. Das Wahlergebnis geriet denn auch zum Desaster für die Christdemokraten. Sie verloren 5,2 Prozent der Wählerstimmen im Vergleich zur Wahl im Jahr 2006, blieben aber mit 39 Prozent immer noch stärkste Partei. Das nützte jedoch wenig, denn die Koalition der Sozialdemokraten und Grünen kam auf 47,3 Prozent. Und das Allerschlimmste aus Sicht der CDU: die Grünen wurden mit 24, 2 Prozent stärkste Partei und durften den neuen Ministerpräsidenten stellen. Seitdem regiert Winfried Kretschmann im einstigen „schwarzen“ Bundesland und findet durch seine gelassene und souveräne Art sogar Zuspruch bei anderen Parteigängern. Für die Bundeskanzlerin war die verlorene Wahl in Baden-Württemberg (und die zum gleichen Zeitpunkt stattgefundene – und ebenfalls verlorene - Wahl in Rheinland-Pfalz) nur noch mehr Anlass, ihre Anstrengungen in Richtung Atomausstieg zu forcieren. Nach Meinungsumfragen befürworteten 80 Prozent der Deutschen die Abkehr von der Kernkraft, so dass selbst die CDU glaubte, auf diesen Megatrend aufspringen zu müssen. Gleichzeitig hätte der Atomausstieg den letzten politischen Stein aus dem Weg geräumt, der gegen Koalitionen der Union mit den Grünen auf Bundesebene noch bestand.

Aber es gab auch heftige Kritik an Merkels Plänen zum Atomausstieg. Sie kamen insbesondere aus der Industrie. „Die deutlich erkennbare politische Absicht, in einem beispiellos beschleunigten Verfahren einen finalen und irreversiblen Schlusspunkt für die Nutzung der Kernenergie in Deutschland zu setzen, erfüllt mich zunehmend mit Sorge“, schrieb der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Hans-Peter Keitel. Die zuverlässige Stromversorgung rund um die Uhr gehöre zu den Stärken des Industrielandes Deutschland. Auch Jürgen Grossmann, Chef des RWE und Betreiber dreier Kernkraftwerke zog vom Leder: „Wir machen Experimente mit der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, aber mit ungewissem Ausgang. Schon jetzt sind die Stromnetze – wegen der Einspeisung der volatilen Energien aus Wind und Sonne – nicht mehr so stabil wie sie früher einmal waren“. Grossmann kündigte außerdem Klage wegen der erzwungenen Stilllegung der Meiler Biblis A und B an. Während dieses Buch geschrieben wird, hat RWE tatsächlich seinen Prozess beim Bundesverwaltungsgericht gewonnen, weil die hessische Regierung im Übereifer die genannten Kernkraftwerke – ohne ausreichende Begründung und vorherige Anhörung der Betreiber und Eigentümer – stilllegte. Vor einem Zivilgericht darf RWE auf Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe hoffen!

2 Kommentare:

  1. Hallo Herr Marth, die CDU hat bei der Landtagswahl BaWü 2011 nicht 5 Prozent, sondern 5 Prozentpunkte eingebüßt.

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    1. Hallo Willy, leider sind deine guten Ausführungen in der Bevölkerung zu wenig bekannt.

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