Im vielstimmigen, zuweilen schrillen, Chor der Diskutanten um die Energiewende und den Atomausstieg vermisst man den Beitrag der Chefs der großen deutschen Stromkonzerne. Aufgrund ihrer Position und der ihnen zugänglichen Informationen könnten sie argumentative Leitplanken setzen - aber sie wollen offenbar nicht. Das erstaunt, denn immerhin geht es bei der Umsetzung der Energiewende um das Wohl und Wehe ihrer Firmen, von denen RWE und E.ON schon nah am Rande der Insolvenz stehen sollen.
Noch am ehesten versteht man das Schweigen von Frank Mastiaux, dem Vorstandsvorsitzenden der EnBW. Dieses Unternehmen ist (nach dem Rückkauf des Aktienpakets von EdF) praktisch zu 99 Prozent im öffentlichen Besitz. Und da Baden-Württemberg seit 2011 von einer grün-roten Koalition regiert wird, ist sein gestalterischer Spielraum relativ gering. Außerdem mag er das Schicksal seines Vorgängers Utz Claassen im Gedächtnis haben, der nach etlichen Kontroversen mit den Gesellschaftern seinen Job nicht ganz freiwillig aufgeben musste und seitdem nichts Äquivalentes mehr gefunden hat. Auch die Manager von Vattenfall lasse ich aus der Betrachtung, die auf ihre Chefs in Stockholm zu hören haben und sich offensichtlich aus Deutschland zurückziehen wollen.
Schmerzlich vermisst man allerdings den rhetorischen Input von Peter Terium und Johannes Teyssen, beides Vorstandsvorsitzende der größten deutschen Energieversorgungsunternehmen RWE und E.ON mit einem addierten Jahresgehalt von 11 Millionen Euro. Sie lassen sich allenfalls gelegentlich in überregionalen Zeitungen zu Einzelthemen ihres Konzerns vernehmen; in den jährlichen Aktionärsversammlungen behaupten sie, voll hinter der Energiepolitik der Bundesregierung zu stehen. In der kritischen medialen Öffentlichkeit lassen sich Terium und Teyssen (abgekürzt T+T) vielfach unqualifiziert verdächtigen und beschimpfen, ohne eigene stichhaltige Argumente vernehmbar dagegen zu setzen. Einige Beispiele dafür möchte ich in den folgenden Abschnitten kurz anreißen.
Fehlerhaftes Konstrukt Energiewende
Die sogenannte Energiewende, von der Bundesregierung eingeläutet im März 2011 nach Fukushima und in Gesetze gegossen im Juni des gleichen Jahres ist mißkonstruiert. Die Abschaltung von acht großen Kernkraftwerke geschah spontan und ohne jegliche Absprache mit unseren EVU-Parntnern im europäischen Netzverbund. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit starker Ausrichtung auf die Nutzung von Wind und Sonne hat viele strukturelle Mängel.
T+T hätten die Bundesregierung öffentlichkeitswirksam darauf aufmerksam machen müssen...
- dass die sofortige Abschaltung von acht Kernkraftwerken (sog. Moratorium) ohne technische Begründung dem Wortlaut des Atomgesetzes entgegen steht und daher gesetzeswidrig war...
- dass das EEG ein reines Subventionsgesetz ohne jeden wettbewerbswirtschaftlichen Anreiz ist und deshalb nicht in das energiewirtschaftliche Konzept der Bundesrepublik passt...
- dass derzeit jährlich 25 Milliarden an Umlagekosten von den Stromkunden aufgebracht werden muss mit steigender Tendenz...
- dass das Festhalten an der Brennelementesteuer trotz Rücknahme der Laufzeitverlängerung vom Herbst 2010 illegitim war...
- dass der "Flatterstrom" aus Wind und Sonne ohne saisonale Speicher zum erhöhten Einsatz der Kohlekraftwerke und zur Instabilität des Stromnetzes führen musste...
- und, dass alles insgesamt die großen Stromkonzerne in die Nähe des Bankrotts bringen kann.
Dauerthema Entsorgung
Unter Entsorgung versteht man den Rückbau der Kernkraftwerke und die Verbringung der radioaktiven Abfälle in die Endläger. Von den Gegnern der Kernenergie - insbesondere im Ministerium Gabriel - wird immer wieder unterstellt, dass dies technisch nicht möglich sei, bzw. die finanziellen Mittel dafür nicht ausreichen würden. Beides ist beweisbar falsch. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn von den Manager der Stromkonzerne dies besser kommuniziert worden wäre.
T+T hätten die Bundesregierung öffentlichkeitswirksam darauf aufmerksam machen müssen...
- dass die Verantwortung für die Entsorgung insoweit zweigeteilt ist, als die EVU für den Rückbau ihrer Kernkraftwerke zuständig sind und die Bundesregierung - qua Atomgesetz - für die Bereitstellung der Endläger...
- dass für den Rückbau der Atomkraftwerke hinreichend technische Erfahrungen vorliegen...
- dass aber die Bundesregierung (nach der voreiligen Aufgabe von Gorleben) noch kein alternatives Endlager vorzuweisen hat und...
- dass die rückgestellten 37 Milliarden Euro für die komplette Entsorgung aus heutiger Sicht voll ausreichend sind.
Fazit
Die beiden Vorstandsvorsitzenden Terium und Teyssen von RWE und E.ON meiden ganz offenkundig die öffentlichkeitswirksame Diskussion ihrer Angelegenheiten mit ranghohen Politikern. Dadurch entsteht in der Öffentlichkeit ein unzutreffendes Bild über die Auswirkungen der Energiewende und des Atomausstiegs. Zu vielen negativen Unterstellungen der Politiker zu Energiefragen schweigen sie einfach. Sie sind zu lammfromm. Was dabei herauskommt ist:
das Schweigen der Lämmer.
Sonntag, 25. Oktober 2015
Montag, 19. Oktober 2015
Marktstagnation bei Erneuerbaren Energien
Dem aufmerksamen Beobachter ist längst klar, dass es in Deutschland einen Strommarkt im Sinne von Angebot und Nachfrage bei den Erneuerbaren Energien (EE) nicht gibt. Stattdessen wird das "Marktgeschehen" ständig durch politische und planwirtschaftliche Eingriffe maßgeblich beeinflusst. Das letzte Mal geschah dies durch die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im Juli 2014. Die EEG-Umlage hatte mit 6,24 Cent pro Kilowattstunde eine solch dramatische Höhe erreicht, dass sich der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel genötigt sah, die legislative Notbremse zu ziehen, indem er die Subventionen für die EE drastisch kürzte. Bei der Photovoltaik wurde der selbstproduzierte und selbstverwendete Eigenstrom mit einer Abgabe, der "Sonnensteuer" bzw. dem "Sonnensoli" belegt. Diese Sondersteuer betrug vom August 2014 an 30 Prozent, ab 2017 sollte sie auf 40 Prozent der regulären EEG-Umlage ansteigen.
Die Folgen zeigen sich jetzt, schon ein Jahr danach. Während 2010 bis 2012 jährlich noch je mehr als 7.000 Megawatt (MW) an Solarleistung installiert wurden, gingen die solaren Neuinvestitionen im Jahr 2014 auf bloße 1.900 MW zurück und sind weiter im Fallen. Dies ist ein zusätzlicher Beweis dafür, dass der Photovoltaikmarkt nur durch exzessive staatliche Subventionen zu Lasten der Stromkunden aufgebläht worden ist und nun in sich zusammenfällt. Die Photovoltaikanlagen auf den Dächern verschwinden damit künftig in die Bedeutungslosigkeit. Kein Wunder, dass die Solarlobby nun lauthals danach schreit, die früheren opulenten staatlichen Fördersätze wieder einzurichten.
Biogas vor dem Aus?
Von der erwähnten Novellierung des EEG im vorigen Jahr sind nicht nur die 1,5 Millionen Photovoltaikanlagen betroffen, sondern auch die 8.000 Biogasanlagen, an denen zumeist Strom erzeugt wird. Mit einer installierten Leistung von 4.000 Megawatt produzieren alle 5.000 Betreiber jährlich knapp 28 Milliarden kWh Strom. Für die meisten Landwirte ist es ein Zuverdienst, für nicht wenige inzwischen auch die Haupteinnahmequelle. Nach der neuesten Fassung des EEG wurden ab sofort nur noch 95 Prozent des aus Biogas erzeugten Stroms zum Bestpreis von 18 Cent pro Kilowattstunde subventioniert; für die restlichen 5 Prozent wird der tagesaktuelle Kurs der Strombörsen - drei bis vier Eurocent - bezahlt. Diese Kappung erscheint moderat, bringt die Anlagenbetreiber allerdings auf die Palme, weil sie für die Zukunft weitere Reduktionen fürchten. Inzwischen haben einige Betreiber Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, deren Erfolg allerdings fraglich ist.
Das Ansehen der Biogasbauern ist beim Gesetzgeber in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken, u. zw. aus verschiedenen Gründen. Dazu zählt die sogenannte "Vermaisung" der Landschaft. Statt sich auf die Verwendung von Rest- und Abfallstoffen zu konzentrieren, haben die "Energiewirte" inzwischen fast eine Million Hektar Mais für ihre Anlagen angebaut - sehr zur Ärger der anwohnenden Bevölkerung. Mit "Energiemais" war eben wesentlich mehr Geld zu verdienen, als in der klassischen Landwirtschaft.
Hinzu kommt, dass erhebliche Mengen an nitrathaltigen Kunstdünger auf den Feldern ausgebracht wurden, was (insbesondere in Oberfranken) dazu führte, dass bereits tausende von Trinkwasserbrunnen geschlossen werden mussten. Der Regen schwemmt dort die Nitratfracht in das Grundwasser, sodass dieses locker als Flüssigdünger verwendet werden könnte.
Auch die verwendeten tierischen Exkremente, wie Gülle, bereiten Probleme. In den vergangenen fünf Jahren kam es deshalb zu mehr als 400 "Havarien", wobei Gülle in benachbarte Flüsse gelangte und dort den Fischbestand vernichtete. Offenbar sind viele Bauern mit dem sicheren Betrieb ihrer Anlage überfordert und wollen auch (aus Kostengründen) nicht in eine Abschottung ihrer Gäranlagen investieren.
Schließlich haben die Experten beim Bundeswirtschaftsministerium ausgerechnet, dass die Biogasanlagen überproportional zur EEG-Umlage beitragen, was dort gar nicht gern gesehen wird. Der Wind hat sich gedreht. Früher war Biogas als Grundlastenergie sehr wichtig und der schnelle Ausbau der Kapazitäten war erwünscht. Das ist nun nicht mehr der Fall. Während bei anderen Erzeugern die Stromgestehungskosten gefallen sind, sind sie beim Biogas nahezu konstant geblieben. Wenn es um die reine Stromerzeugung - ohne Nutzung der Wärme - geht, dann ist Biogas aus Sicht der Berliner Politiker schlichtweg zu teuer. Mit weiterer Reduktion der Subventionierung ist also zu rechnen.
Zum Schluss noch zwei Zahlen, die man sich merken sollte:
Im Jahr 2014 kostete die Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien, also vorzugsweise aus Wind und Sonne, 17 Cent pro Kilowattstunde; demgegenüber lagen die Erzeugungskosten aus Kernkraftwerken und fossilen Kraftwerken bei 4 Cent/kWh.
Man lasse sich nicht durch den niedrigen Börsenpreis irritieren; der Energiewende-Strom wurde durch uns Stromverbraucher schon per EEG-Umlage bezahlt - noch bevor er an der Börse gehandelt wird.
Die Folgen zeigen sich jetzt, schon ein Jahr danach. Während 2010 bis 2012 jährlich noch je mehr als 7.000 Megawatt (MW) an Solarleistung installiert wurden, gingen die solaren Neuinvestitionen im Jahr 2014 auf bloße 1.900 MW zurück und sind weiter im Fallen. Dies ist ein zusätzlicher Beweis dafür, dass der Photovoltaikmarkt nur durch exzessive staatliche Subventionen zu Lasten der Stromkunden aufgebläht worden ist und nun in sich zusammenfällt. Die Photovoltaikanlagen auf den Dächern verschwinden damit künftig in die Bedeutungslosigkeit. Kein Wunder, dass die Solarlobby nun lauthals danach schreit, die früheren opulenten staatlichen Fördersätze wieder einzurichten.
Biogas vor dem Aus?
Von der erwähnten Novellierung des EEG im vorigen Jahr sind nicht nur die 1,5 Millionen Photovoltaikanlagen betroffen, sondern auch die 8.000 Biogasanlagen, an denen zumeist Strom erzeugt wird. Mit einer installierten Leistung von 4.000 Megawatt produzieren alle 5.000 Betreiber jährlich knapp 28 Milliarden kWh Strom. Für die meisten Landwirte ist es ein Zuverdienst, für nicht wenige inzwischen auch die Haupteinnahmequelle. Nach der neuesten Fassung des EEG wurden ab sofort nur noch 95 Prozent des aus Biogas erzeugten Stroms zum Bestpreis von 18 Cent pro Kilowattstunde subventioniert; für die restlichen 5 Prozent wird der tagesaktuelle Kurs der Strombörsen - drei bis vier Eurocent - bezahlt. Diese Kappung erscheint moderat, bringt die Anlagenbetreiber allerdings auf die Palme, weil sie für die Zukunft weitere Reduktionen fürchten. Inzwischen haben einige Betreiber Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, deren Erfolg allerdings fraglich ist.
Das Ansehen der Biogasbauern ist beim Gesetzgeber in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken, u. zw. aus verschiedenen Gründen. Dazu zählt die sogenannte "Vermaisung" der Landschaft. Statt sich auf die Verwendung von Rest- und Abfallstoffen zu konzentrieren, haben die "Energiewirte" inzwischen fast eine Million Hektar Mais für ihre Anlagen angebaut - sehr zur Ärger der anwohnenden Bevölkerung. Mit "Energiemais" war eben wesentlich mehr Geld zu verdienen, als in der klassischen Landwirtschaft.
Hinzu kommt, dass erhebliche Mengen an nitrathaltigen Kunstdünger auf den Feldern ausgebracht wurden, was (insbesondere in Oberfranken) dazu führte, dass bereits tausende von Trinkwasserbrunnen geschlossen werden mussten. Der Regen schwemmt dort die Nitratfracht in das Grundwasser, sodass dieses locker als Flüssigdünger verwendet werden könnte.
Auch die verwendeten tierischen Exkremente, wie Gülle, bereiten Probleme. In den vergangenen fünf Jahren kam es deshalb zu mehr als 400 "Havarien", wobei Gülle in benachbarte Flüsse gelangte und dort den Fischbestand vernichtete. Offenbar sind viele Bauern mit dem sicheren Betrieb ihrer Anlage überfordert und wollen auch (aus Kostengründen) nicht in eine Abschottung ihrer Gäranlagen investieren.
Schließlich haben die Experten beim Bundeswirtschaftsministerium ausgerechnet, dass die Biogasanlagen überproportional zur EEG-Umlage beitragen, was dort gar nicht gern gesehen wird. Der Wind hat sich gedreht. Früher war Biogas als Grundlastenergie sehr wichtig und der schnelle Ausbau der Kapazitäten war erwünscht. Das ist nun nicht mehr der Fall. Während bei anderen Erzeugern die Stromgestehungskosten gefallen sind, sind sie beim Biogas nahezu konstant geblieben. Wenn es um die reine Stromerzeugung - ohne Nutzung der Wärme - geht, dann ist Biogas aus Sicht der Berliner Politiker schlichtweg zu teuer. Mit weiterer Reduktion der Subventionierung ist also zu rechnen.
Zum Schluss noch zwei Zahlen, die man sich merken sollte:
Im Jahr 2014 kostete die Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien, also vorzugsweise aus Wind und Sonne, 17 Cent pro Kilowattstunde; demgegenüber lagen die Erzeugungskosten aus Kernkraftwerken und fossilen Kraftwerken bei 4 Cent/kWh.
Man lasse sich nicht durch den niedrigen Börsenpreis irritieren; der Energiewende-Strom wurde durch uns Stromverbraucher schon per EEG-Umlage bezahlt - noch bevor er an der Börse gehandelt wird.
Sonntag, 11. Oktober 2015
Migration II: Wie schaffen es die Anderen?
Wenn die Bundeskanzlerin sich in eine Talkshow begibt, dann muss ein brenzliges Problem anstehen. Das letzte Mal ist sie diesen Schritt zu Günther Jauch gegangen, als die Euro-Krise zu erklären war. Nun hat sie Anne Will gewählt, um ihre Flüchtlingspolitik zu rechtfertigen. Ob es ihr gelungen ist, die dreieinhalb Millionen Zuschauer zu überzeugen, dafür gibt es keine gesicherten Umfrageergebnisse. Ihre beinahe suggestive Beteuerung "wir schaffen das" lässt viele Bürger weiterhin daran zweifeln. Merkel ist zwar die mächtigste Frau Europas - aber im Furor der Flüchtlingskrise erscheint sie ziemlich ohnmächtig.
Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, einmal die Flüchtlingspolitik einiger anderer Länder zu betrachten, die schon seit Jahrzehnten mit diesem Problem konfrontiert sind und die es - auf ihre Weise - gelöst haben. Ich nenne Australien, USA und Spanien, alles demokratisch regierte Länder, die durch Migration nicht in ein solches Chaos gestürzt wurden wie derzeit unser Land. Irgend etwas muss mit der Zuwanderung in Deutschland schiefgelaufen sein.
Australien: "Stoppt die Boote"
Die australische Flüchtlingspolitik kann man unter der Devise Stoppt die Boote zusammenfassen. Alle Boote mit Flüchtlingen in Richtung Australien werden auf hoher See zum Umkehren gezwungen. Wer dennoch durchkommt, wird an Land abgefangen und in weit entfernte Lager in Neu-Guinea oder Kambodscha gebracht, mit deren Regierungen rechtzeitig Aufnahmeverträge ausgehandelt wurden. In den Lagern werden die Flüchtlinge registriert, was manchmal Jahre dauert. Erst nach Ende dieses Verfahrens und wenn die Migranten als politische Flüchtlinge anerkannt sind, dürfen sie australischen Boden betreten.
Zur Bekanntmachung dieser Maßnahmen werden die Medien eingesetzt. In den wichtigsten Tageszeitungen der Fluchtländer werden Anzeigen geschaltet, entsprechende Videospots erscheinen im Fernsehen und im Internet. Dort wird ausführlich die Prozedur der australischen Flüchtlingspolitik erklärt, insbesondere, dass die Flüchtlingsboote umkehren müssen beziehungsweise die Migranten in ausländische Lager verbracht werden. Der Premierminister Tony Abbott argumentiert, man wolle mit diesen drastischen Maßnahmen Leben retten. Es gehe darum, Bootsflüchtlinge, die sich nicht dem offiziellen Verfahren unterwerfen, als "Vordrängler" abzulehnen und die Schleuserei zu bekämpfen. Kein Wunder, dass die Flüchtlingsorganisationen Abbotts Politik aufs Heftigste kritisieren.
USA: Mauern gegen Flüchtlinge
Die meisten Flüchtlinge, welche in die USA illegal einströmen, kommen aus lateinamerikanischen Ländern, insbesondere Honduras, Guatemala und Mexiko. Zumeist werden sie von den Grenzschützern abgefangen und in primitive, grenznahe Auffanglager gebracht. Dort müssen sie innerhalb von 72 Stunden einem Richter vorgeführt werden. Nur wer nachweisen kann, dass er verfolgt wird und in den USA einen Verwandten hat, der für ihn sorgt, darf bleiben. Alle anderen werden umgehend über die Grenze nach Süden zurückgeschickt.
Die Grenze zwischen Mexiko und den USA ist ca. 3.000 Kilometer lang und bietet manche Schlupflöcher zum illegalen Übertritt. In den vergangenen Jahren wurde ein 1.200 Kilometer langer Zaun errichtet, entlang dem 21.000 Grenzschützer patroullieren. Von der Luft aus kontrollieren Hubschrauber und Drohnen das Geschehen. Diese Maßnahmen zeitigten Erfolg: die Zahl der illegalen Flüchtlinge ist drastisch gesunken.
Im übrigen nimmt Amerika Kriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte nur streng quotiert auf. Die Quoten werden alljährlich vom Kongress festgelegt. Für das Jahr 2015 sind insgesamt nur 70.000 Flüchtlinge zur Aufnahme genehmigt, darunter 1.500 Syrer. Sinti und Roma gelten als Wirtschaftsflüchtlinge, denen der Zutritt verwehrt ist. Wem der Flüchtlingsstatus zugesprochen wird, der erhält eine "Greencard" und soll fortan arbeiten und sich seinen Lebensunterhalt selbst verdienen.
Spanien: Operation Seepferdchen
Noch vor einem Jahrzehnt brachten jedes Jahr 20 Meter lange Pirogen aus Holz mit Außenborder mehr als 30.000 Flüchtlinge zu den Kanarischen Inseln, also zum Staatsgebiet von Spanien. Diese Menschen kamen insbesondere von den afrikanischen Staaten Mauretanien, Senegal, Gambia und Guinea. Weitgehend unbemerkt von der Weltöffentlichkeit entwickelte damals die Regierung in Madrid das sogenannte Projekt "Seahorse". Mit den genannten afrikanischen Ländern wurden Verträge ausgehandelt, welche die umgehende Rückführung dieser Flüchtlinge in ihre Heimatländer ermöglichte - u. zw. ungeachtet etwaiger Asylanträge. Im Gegenzug erhielten diese "Gastländer" finanzielle Hilfen aus dem Entwicklungsfonds, sogar zu Lasten der EU.
Die Mund-zu-Mund-Propaganda funktionierte in Westafrika rasend schnell. Die Migranten wussten nach kurzer Zeit, dass der Weg über den Atlantik praktisch versperrt ist und riskierten nur noch selten Überfahrten auf ihren altersschwachen Pirogen. Zudem erlauben Radarinformationen und Satellitenbeobachtungen eventuell doch in See gestochen Auswanderungswillige in Echtzeit zu orten und mit Marineschiffen an die afrikanischen Küste zurückzubringen. Einen Großteil der Aufwendungen für das Projekt Seahorse finanziert ebenfalls die Europäische Kommission.
Fazit
Jedes der drei Länder schützt rigide seine Staatsgrenzen. Flüchtlinge werden grenznah oder in weit entfernten Ländern registriert, mit denen entsprechende Verträge ausgehandelt wurden. Erst danach darf der akzeptierte Flüchtling in das Wunschland einwandern. Fast immer limitieren Quoten die Zahl der Migranten, welche weit unterhalb der gegenwärtigen Einwanderung nach Deutschland liegt. Das Thema Obergrenze wird im Ausland also ganz anders gesehen als bei uns.
Besonders stolz ist man in Australien darüber, dass dort seit 2013 kein Flüchtlingsboot mehr vor der Küste gekentert ist und dass es demzufolge keine Toten gegeben hat. Man verweist auf die Tragödien im Mittelmeer, wo im Jahr 2014 über 3.700 Flüchtlinge ertrunken sind, in diesem Jahr bereits 2.600.
Diese harsche Behandlung der Flüchtlinge in den drei Ländern liegt fernab von unserer "Willkommenskultur". Aber werden wir diese noch aufrecht erhalten können, wenn demnächst die Türkei zerbrechen sollte - und sich 50 Millionen Türken auf den Weg nach Deutschland machen?
Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, einmal die Flüchtlingspolitik einiger anderer Länder zu betrachten, die schon seit Jahrzehnten mit diesem Problem konfrontiert sind und die es - auf ihre Weise - gelöst haben. Ich nenne Australien, USA und Spanien, alles demokratisch regierte Länder, die durch Migration nicht in ein solches Chaos gestürzt wurden wie derzeit unser Land. Irgend etwas muss mit der Zuwanderung in Deutschland schiefgelaufen sein.
Australien: "Stoppt die Boote"
Die australische Flüchtlingspolitik kann man unter der Devise Stoppt die Boote zusammenfassen. Alle Boote mit Flüchtlingen in Richtung Australien werden auf hoher See zum Umkehren gezwungen. Wer dennoch durchkommt, wird an Land abgefangen und in weit entfernte Lager in Neu-Guinea oder Kambodscha gebracht, mit deren Regierungen rechtzeitig Aufnahmeverträge ausgehandelt wurden. In den Lagern werden die Flüchtlinge registriert, was manchmal Jahre dauert. Erst nach Ende dieses Verfahrens und wenn die Migranten als politische Flüchtlinge anerkannt sind, dürfen sie australischen Boden betreten.
Zur Bekanntmachung dieser Maßnahmen werden die Medien eingesetzt. In den wichtigsten Tageszeitungen der Fluchtländer werden Anzeigen geschaltet, entsprechende Videospots erscheinen im Fernsehen und im Internet. Dort wird ausführlich die Prozedur der australischen Flüchtlingspolitik erklärt, insbesondere, dass die Flüchtlingsboote umkehren müssen beziehungsweise die Migranten in ausländische Lager verbracht werden. Der Premierminister Tony Abbott argumentiert, man wolle mit diesen drastischen Maßnahmen Leben retten. Es gehe darum, Bootsflüchtlinge, die sich nicht dem offiziellen Verfahren unterwerfen, als "Vordrängler" abzulehnen und die Schleuserei zu bekämpfen. Kein Wunder, dass die Flüchtlingsorganisationen Abbotts Politik aufs Heftigste kritisieren.
USA: Mauern gegen Flüchtlinge
Die meisten Flüchtlinge, welche in die USA illegal einströmen, kommen aus lateinamerikanischen Ländern, insbesondere Honduras, Guatemala und Mexiko. Zumeist werden sie von den Grenzschützern abgefangen und in primitive, grenznahe Auffanglager gebracht. Dort müssen sie innerhalb von 72 Stunden einem Richter vorgeführt werden. Nur wer nachweisen kann, dass er verfolgt wird und in den USA einen Verwandten hat, der für ihn sorgt, darf bleiben. Alle anderen werden umgehend über die Grenze nach Süden zurückgeschickt.
Die Grenze zwischen Mexiko und den USA ist ca. 3.000 Kilometer lang und bietet manche Schlupflöcher zum illegalen Übertritt. In den vergangenen Jahren wurde ein 1.200 Kilometer langer Zaun errichtet, entlang dem 21.000 Grenzschützer patroullieren. Von der Luft aus kontrollieren Hubschrauber und Drohnen das Geschehen. Diese Maßnahmen zeitigten Erfolg: die Zahl der illegalen Flüchtlinge ist drastisch gesunken.
Im übrigen nimmt Amerika Kriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte nur streng quotiert auf. Die Quoten werden alljährlich vom Kongress festgelegt. Für das Jahr 2015 sind insgesamt nur 70.000 Flüchtlinge zur Aufnahme genehmigt, darunter 1.500 Syrer. Sinti und Roma gelten als Wirtschaftsflüchtlinge, denen der Zutritt verwehrt ist. Wem der Flüchtlingsstatus zugesprochen wird, der erhält eine "Greencard" und soll fortan arbeiten und sich seinen Lebensunterhalt selbst verdienen.
Spanien: Operation Seepferdchen
Noch vor einem Jahrzehnt brachten jedes Jahr 20 Meter lange Pirogen aus Holz mit Außenborder mehr als 30.000 Flüchtlinge zu den Kanarischen Inseln, also zum Staatsgebiet von Spanien. Diese Menschen kamen insbesondere von den afrikanischen Staaten Mauretanien, Senegal, Gambia und Guinea. Weitgehend unbemerkt von der Weltöffentlichkeit entwickelte damals die Regierung in Madrid das sogenannte Projekt "Seahorse". Mit den genannten afrikanischen Ländern wurden Verträge ausgehandelt, welche die umgehende Rückführung dieser Flüchtlinge in ihre Heimatländer ermöglichte - u. zw. ungeachtet etwaiger Asylanträge. Im Gegenzug erhielten diese "Gastländer" finanzielle Hilfen aus dem Entwicklungsfonds, sogar zu Lasten der EU.
Die Mund-zu-Mund-Propaganda funktionierte in Westafrika rasend schnell. Die Migranten wussten nach kurzer Zeit, dass der Weg über den Atlantik praktisch versperrt ist und riskierten nur noch selten Überfahrten auf ihren altersschwachen Pirogen. Zudem erlauben Radarinformationen und Satellitenbeobachtungen eventuell doch in See gestochen Auswanderungswillige in Echtzeit zu orten und mit Marineschiffen an die afrikanischen Küste zurückzubringen. Einen Großteil der Aufwendungen für das Projekt Seahorse finanziert ebenfalls die Europäische Kommission.
Fazit
Jedes der drei Länder schützt rigide seine Staatsgrenzen. Flüchtlinge werden grenznah oder in weit entfernten Ländern registriert, mit denen entsprechende Verträge ausgehandelt wurden. Erst danach darf der akzeptierte Flüchtling in das Wunschland einwandern. Fast immer limitieren Quoten die Zahl der Migranten, welche weit unterhalb der gegenwärtigen Einwanderung nach Deutschland liegt. Das Thema Obergrenze wird im Ausland also ganz anders gesehen als bei uns.
Besonders stolz ist man in Australien darüber, dass dort seit 2013 kein Flüchtlingsboot mehr vor der Küste gekentert ist und dass es demzufolge keine Toten gegeben hat. Man verweist auf die Tragödien im Mittelmeer, wo im Jahr 2014 über 3.700 Flüchtlinge ertrunken sind, in diesem Jahr bereits 2.600.
Diese harsche Behandlung der Flüchtlinge in den drei Ländern liegt fernab von unserer "Willkommenskultur". Aber werden wir diese noch aufrecht erhalten können, wenn demnächst die Türkei zerbrechen sollte - und sich 50 Millionen Türken auf den Weg nach Deutschland machen?
Samstag, 3. Oktober 2015
Migration I: In der Kostenfalle
Unsere (Noch-)Bundeskanzlerin Angela Merkel ist groß im Anschieben teurer, aber unrentabler, politischer Projekte. So hat sie vor gut vier Jahren die sogenannte Energiewende eingeläutet, ein Vorhaben, welches Billionen von Euro kostet - eine Zahl mit 10 Ziffern. Im Sommer diesen Jahres legte sie die dritte Griechenlandhilfe auf Kiel, bei der Deutschland zwar nur mit einer neunstelligen Summe haftet, aber wer kennt nicht den Spruch: Wer bürgt, der wird gewürgt. In den letzten Wochen verkündete sie die Flüchtlingshilfe, in deren Verlauf - allein im Jahr 2015 - Hunderttausende bis eine Million oder gar mehr Menschen in unser Land einströmen. Angelockt durch kernige Sprüche, wie: wir schaffen das oder: das Grundgesetz kennt bei Asylanten keine Obergrenze.
Vor einigen Tagen wurde in Berlin zwischen Bund und Ländern die Finanzierung der Flüchtlingshilfe (vorläufig!) ausverhandelt. Im Prinzip erstattet die Bundesregierung den Ländern (und Kommunen) nahezu alle Kosten. Leider konnte man in dem knappen Presse-Statement nicht nachlesen, wie hoch diese insgesamt sind. Im Rahmen dieses Blogs habe ich mich um eine grobe Abschätzung bemüht und diese erschreckend große Zahl mit einigen Ausgabepositionen im diesjährigen Bundeshaushalt verglichen.
Die wichtigsten Kostenarten
Bei der Abschätzung der Gesamtkosten spielen die detaillierten Kostenarten und Kostenstellen eine zentrale Rolle. Ich nenne sie summarisch Detailkosten; sie fallen beim Bund, bei den Länder und den Kommunen an. Ohne auf die Feinheiten der Kostenrechnung eingehen zu wollen, unterscheidet man Einzelkosten, die direkt zurechenbar sind, und Gemeinkosten, welche indirekt, sozusagen summarisch anfallen.
Die wichtigsten Detailkosten bei der umfassenden Betreuung der Flüchtlinge werden, wie folgt, gelistet:
1. Verpflegung
2. Kleidung
3. Wohnung, Betreuung, Reinigung und Bewachung der Heime
4. Taschengeld
5. Registrierung (durch BAMF etc.)
6. Kosten Dolmetscher, Linguisten etc.
7. Arztkosten, evtl. Gesundheitskarte
8. Kosten Psychologen für traumatisierte Asylanten, bes. Jugendliche
9. Kosten für unbegleitete Kinder und Jugendliche
10. Transportkosten (Taxi, Busse, Bahn etc.)
11. Sprachunterricht
12. Kosten berufliche Ausbildung
13. Hartz 4-Kosten
14. Anwaltskosten bei Abschiebung etc.
15. Kosten für erforderliche zusätzliche Richter
16. Deutsche Mitwirkung bei Registrierung in Italien, Griechenland etc.
17. Kostenbeteiligung bei Zeltstädten in Jordanien, Libanon, Türkei, etc.
18. Kosten für neuerliche militärische Unterstützung, z. B. Kundus/Afghanistan, Frontex
19. Mehrzahlungen an UN-Flüchtlingshilfe (UNHCR)
Abgeschätzte Kosten pro Flüchtling
Die oben genannten Kostenarten fallen bei Bund, Ländern und Kommunen an.
Eine der zentralen Fragen ist:
Welche monatlichen (bzw. jährlichen) Kosten verursacht ein einzelner Asylant?
Darüber lässt sich natürlich trefflich streiten, wie es in den Medien auch geschieht. Meine Meinung, die ich im Rahmen eines kurzen Blogs nicht ausführlich begründen kann, ist folgende:
Für die Kostenarten 1 bis 6 verursacht ein Flüchtling pro Monat 1.000 Euro an Kosten, also jährlich 12.000 Euro.
Für die indirekten Kostenarten 7 bis 19 verursacht ein Flüchtling pro Monat weitere 1.000 Euro an Kosten, also jährlich ebenfalls 12.000 Euro
(Zu beachten ist, dass allein die Gesundheitskarte einen Wert von ca. 500 Euro darstellt)
Zusammengefasst kann man sagen:
Die Kosten eines Flüchtlings sind - wohl mindestens - zu bewerten mit
monatlich 2.000 Euro,
jährlich 24.000 Euro.
Viele Migranten, hohe Gesamtkosten
Wie hoch die gesamten Kosten der gegenwärtigen Migration sind, hängt in erster Linie davon ab, wie viele Menschen nach Deutschland kommen und hier bleiben. Nach Medienberichten befinden sich derzeit ca. 700.000 Flüchtlinge im Land. Jeden Tag(!) kommen weitere 10.000 hinzu, das heißt in einem einzigen Monat 300.000 - entsprechend der Bevölkerungszahl von ganz Karlsruhe. Führt man diese Rechnung fort, so wären bis Sylvester 90*10.000=900.000 Asylanten zusätzlich im Land. Mit den schon anwesenden 700.000 wären dies 1,6 Millionen, was einer Großstadt wie Hamburg entspricht.
Angesichts der bevorstehenden kalten Jahreszeit ist jedoch anzunehmen, dass der Zuzug abebben wird. Außerdem werden einige Menschen in ihre Länder zurück geschickt, weil ihr Flüchtlingsstatus nicht anerkannt wird. Bisher wurden in 2015 allerdings nur 12.000 Flüchtlinge abgeschoben; weitere 140.000 besitzen einen sogenannten Duldungsstatus, weil sie angeblich krank oder nicht reisefähig sind.
Im Sinne einer Minimalabschätzung geht die Bundesregierung davon aus, dass am Jahresende eine Million Flüchtlinge im Land sein werden, die im Schnitt - denn zu Jahresbeginn waren es ja wesentlich weniger - sieben Monate in Deutschland verweilt haben. Daraus errechnen sich, unter Zugrundelegung der monatlichen Individualkosten von 2.000 Euro, folgende Gesamtkosten in 2015:
2.000*7*1.000.000=14.000.000.000=14 Milliarden Euro
Die Zu- und Abwanderung im nächsten Jahr 2016 kann nur grob abgeschätzt werden. Ich stelle folgendes Szenario zur Diskussion:
Am Bestand von einer Million Asylanten in Deutschland im Jahr 2016 wird sich nichts wesentlich ändern. Einige wenige werden Arbeit und Wohnung finden und die Abschiebung, insbesondere in die Balkanländer, wird wohl effektiver werden. Sie wird aber wahrscheinlich überkompensiert durch die Familiennachholung, denn jeder anerkannte Flüchtling hat das Recht, seine Familienangehörigen nach Deutschland zu bringen. Das sind, die vielen Kinder eingerechnet, häufig 5 bis 10 Personen pro Flüchtling.
Daraus ergeben sich für eine Million Flüchtlinge, welche über 12 Monate im Jahr 2016 in Deutschland gelebt haben, folgende Jahreskosten:
2.000*12*1.000.000=24.000.000.000=24 Milliarden Euro
Hinzu kommen die im Jahr 2016 neu zugewanderten Migranten. Ich unterstelle, dass es am nächsten Jahresende nochmals 1 Million sind, die - wie oben - im Schnitt sieben Monate in Deutschland verweilt haben. Daraus ergeben sich folgende Jahreskosten:
2.000*7*1.000.000=14.000.000.000= 14 Milliarden Euro
Beide Jahreskosten addieren sich auf zu folgenden Gesamtkosten im Jahr 2016:
24 Milliarden + 14 Milliarden = 38 Milliarden.
Vergleichszahlen im Bundeshaushalt
Die drei, oben genannten Zahlen - allesamt im Milliardenbereich - sind außerhalb der Vorstellungswelt eines Normalmenschen. Um sich ihnen etwas nähern zu können, vergleiche ich sie mit einigen Positionen im Bundeshaushaltsplan. Dort sind alle Ausgaben der Bundesministerien für das Jahr 2015 gelistet. Insgesamt umfasst dieses Budget 301,6 Milliarden Euro, und wird i. w. gespeist aus den Steuereinnahmen des Bundes im Jahr 2015.
Die Migrationskosten für das laufende Jahr 2015, mit (abgeschätzt) 14 Milliarden Euro, entsprechen ziemlich genau den diesjährigen Ausgaben des Bildungs- und Forschungsministeriums mit 15,2 Mrd. Euro. Wie heftig um dieses Budget gerungen wurde, zeigt, dass die Mehrausgaben für die sogenannte Exzellenzinitiative der Universitäten in Höhe von jährlich 1 Mrd. erst ab 2017 gestattet wurde und ab dann auch nur vier Jahre lang.
Die Kosten für die 1 Million Flüchtlinge im Jahr 2016 in Höhe von 24 Mrd. Euro sind sogar höher als der Etat des Verkehrsministeriums mit 23,2 Mrd. Wir erinnern uns, dass bei der Haushaltsdiskussion eine Aufstockung um 2 bis 3 Mrd. gefordert wurde, um die Schlaglöcher und Schäden auf den deutschen Straßen auszubessern. Diese Forderung wurde bekanntlich wegen der Mittelknappheit abgelehnt.
Die gesamten Kosten für 2016 in Höhe von 14+24=38 Mrd. Euro sind sogar höher als der Verteidigungshaushalt mit 32,9 Mrd. Euro. Dieser ist - nach dem Etat für Soziales - der zweitgrößte Posten im Bundeshaushalt und wird jedes Jahr von der Opposition als "viel zu hoch" unter Feuer genommen.
Nun könnte man annehmen, dass die genannten Migrationskosten, aufgrund der hohen Steuereinnahmen und der guten Wirtschaftslage, problemlos zu finanzieren seien. Dies ist jedoch ein Denkfehler. Denn der Bund ist mit ca. 2.000 Mrd. verschuldet und stottert diese Last nur allmählich ab; in diesem Jahr, beispielsweise, mit 24,3 Mrd. Euro. Außerordentliche Kosten, wie die für die Migration, vergrößern also die Schuldenlast der Bundesrepublik zu Lasten der nachfolgenden Generationen.
Noble Aussichten
Es ist evident, dass der Zuzug der Flüchtlinge begrenzt werden muss, um nicht in eine riesige Kostenfalle zu geraten, falls sich die Wirtschaftslage in den nächsten Jahren wieder verschlechtern sollte. Auch die Akzeptanz der Bevölkerung bröckelt bereits, wie sich aus den abnehmenden Umfragewerten für die Kanzlerin zeigt. Verschiedene Gesetzesinitiativen zur Begrenzung des Zuzugs, der schnelleren Abschiebung und der Verlangsamung der Familiennachholung sind in der Vorbereitung. Man wird 2016 sehen, ob diese geplanten Maßnahmen wirksam sind.
Der internationalen Popularität für Angela Merkel tut dies keinen Abbruch. In den Medien wird sie bereits als ernsthafte Kandidatin für den nächsten Friedensnobelpreis genannt. Auch als Nachfolgerin für den Ende 2016 scheidenden UN-Generalsekretär Ban Ki Moon ist sie im Gespräch.
Vor einigen Tagen wurde in Berlin zwischen Bund und Ländern die Finanzierung der Flüchtlingshilfe (vorläufig!) ausverhandelt. Im Prinzip erstattet die Bundesregierung den Ländern (und Kommunen) nahezu alle Kosten. Leider konnte man in dem knappen Presse-Statement nicht nachlesen, wie hoch diese insgesamt sind. Im Rahmen dieses Blogs habe ich mich um eine grobe Abschätzung bemüht und diese erschreckend große Zahl mit einigen Ausgabepositionen im diesjährigen Bundeshaushalt verglichen.
Die wichtigsten Kostenarten
Bei der Abschätzung der Gesamtkosten spielen die detaillierten Kostenarten und Kostenstellen eine zentrale Rolle. Ich nenne sie summarisch Detailkosten; sie fallen beim Bund, bei den Länder und den Kommunen an. Ohne auf die Feinheiten der Kostenrechnung eingehen zu wollen, unterscheidet man Einzelkosten, die direkt zurechenbar sind, und Gemeinkosten, welche indirekt, sozusagen summarisch anfallen.
Die wichtigsten Detailkosten bei der umfassenden Betreuung der Flüchtlinge werden, wie folgt, gelistet:
1. Verpflegung
2. Kleidung
3. Wohnung, Betreuung, Reinigung und Bewachung der Heime
4. Taschengeld
5. Registrierung (durch BAMF etc.)
6. Kosten Dolmetscher, Linguisten etc.
7. Arztkosten, evtl. Gesundheitskarte
8. Kosten Psychologen für traumatisierte Asylanten, bes. Jugendliche
9. Kosten für unbegleitete Kinder und Jugendliche
10. Transportkosten (Taxi, Busse, Bahn etc.)
11. Sprachunterricht
12. Kosten berufliche Ausbildung
13. Hartz 4-Kosten
14. Anwaltskosten bei Abschiebung etc.
15. Kosten für erforderliche zusätzliche Richter
16. Deutsche Mitwirkung bei Registrierung in Italien, Griechenland etc.
17. Kostenbeteiligung bei Zeltstädten in Jordanien, Libanon, Türkei, etc.
18. Kosten für neuerliche militärische Unterstützung, z. B. Kundus/Afghanistan, Frontex
19. Mehrzahlungen an UN-Flüchtlingshilfe (UNHCR)
Abgeschätzte Kosten pro Flüchtling
Die oben genannten Kostenarten fallen bei Bund, Ländern und Kommunen an.
Eine der zentralen Fragen ist:
Welche monatlichen (bzw. jährlichen) Kosten verursacht ein einzelner Asylant?
Darüber lässt sich natürlich trefflich streiten, wie es in den Medien auch geschieht. Meine Meinung, die ich im Rahmen eines kurzen Blogs nicht ausführlich begründen kann, ist folgende:
Für die Kostenarten 1 bis 6 verursacht ein Flüchtling pro Monat 1.000 Euro an Kosten, also jährlich 12.000 Euro.
Für die indirekten Kostenarten 7 bis 19 verursacht ein Flüchtling pro Monat weitere 1.000 Euro an Kosten, also jährlich ebenfalls 12.000 Euro
(Zu beachten ist, dass allein die Gesundheitskarte einen Wert von ca. 500 Euro darstellt)
Zusammengefasst kann man sagen:
Die Kosten eines Flüchtlings sind - wohl mindestens - zu bewerten mit
monatlich 2.000 Euro,
jährlich 24.000 Euro.
Viele Migranten, hohe Gesamtkosten
Wie hoch die gesamten Kosten der gegenwärtigen Migration sind, hängt in erster Linie davon ab, wie viele Menschen nach Deutschland kommen und hier bleiben. Nach Medienberichten befinden sich derzeit ca. 700.000 Flüchtlinge im Land. Jeden Tag(!) kommen weitere 10.000 hinzu, das heißt in einem einzigen Monat 300.000 - entsprechend der Bevölkerungszahl von ganz Karlsruhe. Führt man diese Rechnung fort, so wären bis Sylvester 90*10.000=900.000 Asylanten zusätzlich im Land. Mit den schon anwesenden 700.000 wären dies 1,6 Millionen, was einer Großstadt wie Hamburg entspricht.
Angesichts der bevorstehenden kalten Jahreszeit ist jedoch anzunehmen, dass der Zuzug abebben wird. Außerdem werden einige Menschen in ihre Länder zurück geschickt, weil ihr Flüchtlingsstatus nicht anerkannt wird. Bisher wurden in 2015 allerdings nur 12.000 Flüchtlinge abgeschoben; weitere 140.000 besitzen einen sogenannten Duldungsstatus, weil sie angeblich krank oder nicht reisefähig sind.
Im Sinne einer Minimalabschätzung geht die Bundesregierung davon aus, dass am Jahresende eine Million Flüchtlinge im Land sein werden, die im Schnitt - denn zu Jahresbeginn waren es ja wesentlich weniger - sieben Monate in Deutschland verweilt haben. Daraus errechnen sich, unter Zugrundelegung der monatlichen Individualkosten von 2.000 Euro, folgende Gesamtkosten in 2015:
2.000*7*1.000.000=14.000.000.000=14 Milliarden Euro
Die Zu- und Abwanderung im nächsten Jahr 2016 kann nur grob abgeschätzt werden. Ich stelle folgendes Szenario zur Diskussion:
Am Bestand von einer Million Asylanten in Deutschland im Jahr 2016 wird sich nichts wesentlich ändern. Einige wenige werden Arbeit und Wohnung finden und die Abschiebung, insbesondere in die Balkanländer, wird wohl effektiver werden. Sie wird aber wahrscheinlich überkompensiert durch die Familiennachholung, denn jeder anerkannte Flüchtling hat das Recht, seine Familienangehörigen nach Deutschland zu bringen. Das sind, die vielen Kinder eingerechnet, häufig 5 bis 10 Personen pro Flüchtling.
Daraus ergeben sich für eine Million Flüchtlinge, welche über 12 Monate im Jahr 2016 in Deutschland gelebt haben, folgende Jahreskosten:
2.000*12*1.000.000=24.000.000.000=24 Milliarden Euro
Hinzu kommen die im Jahr 2016 neu zugewanderten Migranten. Ich unterstelle, dass es am nächsten Jahresende nochmals 1 Million sind, die - wie oben - im Schnitt sieben Monate in Deutschland verweilt haben. Daraus ergeben sich folgende Jahreskosten:
2.000*7*1.000.000=14.000.000.000= 14 Milliarden Euro
Beide Jahreskosten addieren sich auf zu folgenden Gesamtkosten im Jahr 2016:
24 Milliarden + 14 Milliarden = 38 Milliarden.
Vergleichszahlen im Bundeshaushalt
Die drei, oben genannten Zahlen - allesamt im Milliardenbereich - sind außerhalb der Vorstellungswelt eines Normalmenschen. Um sich ihnen etwas nähern zu können, vergleiche ich sie mit einigen Positionen im Bundeshaushaltsplan. Dort sind alle Ausgaben der Bundesministerien für das Jahr 2015 gelistet. Insgesamt umfasst dieses Budget 301,6 Milliarden Euro, und wird i. w. gespeist aus den Steuereinnahmen des Bundes im Jahr 2015.
Die Migrationskosten für das laufende Jahr 2015, mit (abgeschätzt) 14 Milliarden Euro, entsprechen ziemlich genau den diesjährigen Ausgaben des Bildungs- und Forschungsministeriums mit 15,2 Mrd. Euro. Wie heftig um dieses Budget gerungen wurde, zeigt, dass die Mehrausgaben für die sogenannte Exzellenzinitiative der Universitäten in Höhe von jährlich 1 Mrd. erst ab 2017 gestattet wurde und ab dann auch nur vier Jahre lang.
Die Kosten für die 1 Million Flüchtlinge im Jahr 2016 in Höhe von 24 Mrd. Euro sind sogar höher als der Etat des Verkehrsministeriums mit 23,2 Mrd. Wir erinnern uns, dass bei der Haushaltsdiskussion eine Aufstockung um 2 bis 3 Mrd. gefordert wurde, um die Schlaglöcher und Schäden auf den deutschen Straßen auszubessern. Diese Forderung wurde bekanntlich wegen der Mittelknappheit abgelehnt.
Die gesamten Kosten für 2016 in Höhe von 14+24=38 Mrd. Euro sind sogar höher als der Verteidigungshaushalt mit 32,9 Mrd. Euro. Dieser ist - nach dem Etat für Soziales - der zweitgrößte Posten im Bundeshaushalt und wird jedes Jahr von der Opposition als "viel zu hoch" unter Feuer genommen.
Nun könnte man annehmen, dass die genannten Migrationskosten, aufgrund der hohen Steuereinnahmen und der guten Wirtschaftslage, problemlos zu finanzieren seien. Dies ist jedoch ein Denkfehler. Denn der Bund ist mit ca. 2.000 Mrd. verschuldet und stottert diese Last nur allmählich ab; in diesem Jahr, beispielsweise, mit 24,3 Mrd. Euro. Außerordentliche Kosten, wie die für die Migration, vergrößern also die Schuldenlast der Bundesrepublik zu Lasten der nachfolgenden Generationen.
Noble Aussichten
Es ist evident, dass der Zuzug der Flüchtlinge begrenzt werden muss, um nicht in eine riesige Kostenfalle zu geraten, falls sich die Wirtschaftslage in den nächsten Jahren wieder verschlechtern sollte. Auch die Akzeptanz der Bevölkerung bröckelt bereits, wie sich aus den abnehmenden Umfragewerten für die Kanzlerin zeigt. Verschiedene Gesetzesinitiativen zur Begrenzung des Zuzugs, der schnelleren Abschiebung und der Verlangsamung der Familiennachholung sind in der Vorbereitung. Man wird 2016 sehen, ob diese geplanten Maßnahmen wirksam sind.
Der internationalen Popularität für Angela Merkel tut dies keinen Abbruch. In den Medien wird sie bereits als ernsthafte Kandidatin für den nächsten Friedensnobelpreis genannt. Auch als Nachfolgerin für den Ende 2016 scheidenden UN-Generalsekretär Ban Ki Moon ist sie im Gespräch.
Samstag, 26. September 2015
RWE - und seine Kommunen - am Abgrund
Der altehrwürdige, renommierte Energiekonzern RWE mit Sitz in Essen (NRW), steht vor dem finanziellen Abgrund. Abzulesen ist dies an seinem Aktienkurs. Vor der sogenannten Energiewende lag er noch bei 55, jetzt ist er auf 10 Euro pro Aktie abgestürzt. In den vergangenen viereinhalb Jahren hat der Konzern drei Viertel seines Börsenwerts verloren; vom Aktienhöchststand im Jahr 2008 ist gerade noch ein Zehntel übrig geblieben. An manchen schlimmen Tagen, wie dem 15. September 2015, büßte die Firma sogar eine Milliarde ihres Wertes ein. Das Unternehmen ist damit nicht mehr die langfristig sichere Geldanlage, die vormals als "Witwen- und Waisen-Rentenpapier" empfohlen werden konnte. Einige meiner Freunde bei RWE wollten dies nicht wahrhaben. Sie kauften noch 2014 Aktien zum Kurs von 30 nach - und verloren inzwischen zwei Drittel ihres Investments.
Zu allem Überfluss plagen RWE auch noch riesige Schulden, so um die 35 Milliarden Euro. Sie resultieren zumeist aus Fehlentscheidungen früherer Firmenchefs. Der vormalige Hausjurist und überraschenderweise zum Vorstandsvorsitzenden hochgelobte Dietmar Kuhnt kaufte allerhand marode englische und amerikanische Wasserfirmen auf, was den vorher kerngesunden zum ersten Mal in hohe Schulden trieb. Sein Nach-Nachfolger Jürgen Großmann, ein Zwei-Meter-Manager mit Ruhr-Stallgeruch und einer Statur wie eine deutsche Eiche, investierte zur Unzeit Milliarden in eine Vielzahl von fossilen Kraftwerken. Der jetzige RWE-Chef, Peter Terium (52), geborener Holländer und gelernter Wirtschaftsprüfer, Vegetarier sowie Billardspieler, räumte auf. Er legte die meisten Kraftwerke seines Vorgängers still, darunter das nagelneue Gaskraftwerk "Claus C" und scheute sich auch nicht, das markante Bürohochhaus in Essen (Spitzname "Wattikan") an einen US-Immobilienfonds zu verscherbeln und wieder zurück zu leasen. Mittlerweile ist er bei einem Dutzend kleiner Wasserkraftwerke angelangt, deren Verkauf bis zum Ende d. J. geplant ist, weil sich ihr Betrieb für RWE angeblich nicht mehr lohnt.
Geldsorgen der Kommunen
Die von der Bundesregierung nach Fukushima angeordnete Stilllegung der Kernkraftwerke hat RWE ins Mark getroffen. Drei große Atomkraftwerke (Biblis A und Biblis B) wurden sofort abgeschaltet, drei weitere (Emsland, sowie Gundremmingen B und C) sollen, zeitlich abgestuft, bis zum Jahr 2022 folgen. Diese Kernkraftwerke waren, neben den Kohlekraftwerken, die eigentlichen Gewinnbringer des Konzerns. Kein Wunder, dass ihre Stilllegung in der Bilanz riesige finanzielle Lücken gerissen hat. Immerhin stellte ein Untersuchungsausschuss des Landes Hessen inzwischen fest, dass zumindest die Abschaltung der Kraftwerke Biblis A und B illegal war, weil der Betreiber dazu - wie im Atomgesetz verlangt - vorher nicht angehört worden war. Ministerpräsident Volker Bouffier schiebt die Verantwortung für diese Maßnahme der Bundesregierung zu. Demnächst wird die Bundeskanzlerin dem Ausschuss Rede und Antwort stehen müssen.
Die finanzielle Schieflage der RWE hat auch Auswirkungen auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, denen der Konzern zu 24 Prozent gehört. Die Krise trifft sie sogar mehrfach: wegen verminderter Gewinne sinken die Gewerbesteuereinnahmen der betroffenen Städte, daneben müssen diese auch den Wertverlust ihrer Aktien und die Dividendenkürzungen verdauen. Die Reduktion der Dividende auf ca. 50 Cent pro Aktie wirft die Investitionsplanung der Städte Essen und Mülheim total über den Haufen. Fast noch schlimmer ist das Absinken des Börsenwerts für das RWE. Wie viele Kommunen in NRW hat die Stadt Essen bei Einführung der doppelten kaufmännischen Buchführung im Jahr 2007 den damaligen hohen Aktienkurs von 77 Euro als Eigenkapital in ihre Bücher genommen und damit einen satten Buchgewinn erzielt. Nach dem oben geschilderten Börsensturz musste allein die Stadt Essen ca. 800 Millionen auf ihre Beteiligung an RWE abschreiben. Das Eigenkapital der Stadt ist damit fast auf Null angelangt. Im Gegensatz zu Essen gibt es allerdings auch andere Städte in NRW, die nicht unter dieser Misere leiden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf, beispielsweise, hat vor sieben Jahren ihre Anteile an RWE rechtzeitig verkauft und ist seitdem schuldenfrei!
Auch die Stadtwerke München haben große finanzielle Sorgen. Nachdem sie zuletzt noch 80 Millionen Euro Gewinn gemacht haben, wird dieses Jahr erstmals ein Minus vor dem Ergebnis nach Steuern stehen. Der Energiesektor hat seit Jahren den teuren, aber defizitären und unverzichtbaren U-Bahn-Ausbau mitfinanziert. Aus den Gewinnen der Stadtwerke konnte der Stadtkämmerer bisher zuverlässig ca. 100 Millionen Euro in den städtischen Haushalt einstellen. Das gilt zukünftig nicht mehr. Aber dieses Unglück kommt nicht allein. Die Stadt München ist auch mit 25 Prozent an dem Atomkraftwerk Isar II beteiligt und hat offensichtlich zu wenig Geld für dessen Abriss ab dem Jahr 2022 zurückgelegt. Etwa um 100 Millionen Euro muss diese Rücklage, angesichts der niedrigen Zinsen, aufgestockt werden. Dessen ungeachtet propagieren die Grünen dieser Stadt, dass München große Gewinne aus dem Betrieb von Windkraftanlagen zieht, an denen sie beteiligt ist. Verschwiegen wird, dass diese aus Subventionen herrühren, die vom Stromverbraucher bezahlt werden.
Zoff im Aufsichtsrat
Zu allem Überfluss hat bei RWE auch der seit 2009 agierende Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Schneider angekündigt, dass er diesen Posten bei der nächsten Hauptversammlung im Frühjahr 2016 aufgeben werde. Ein neuer Kontrollchef musste also her; Gehalt: um die 300.000 Euro pro Jahr, also pea-nuts bei Herren dieses Kalibers. Üblicherweise obliegt es dem abgehenden Chef seinen Nachfolger zu finden - natürlich im Einvernehmen mit den anderen Aufsichtsräten. Und da begannen die Probleme, denn das hohe Gremium war sich nicht einig. Die Kommunen halten, aus historischen Gründen, zwar nur etwa ein Viertel des Aktienkapital, haben aber - wiederum aus historischen Gründen - volle 4 der insgesamt 10 Aufsichtsräte. Sie mussten in den Findungsprozess eingebunden werden.
Und der war nicht einfach, denn die Kommunen und die Kapitalseite (6 Sitze) verfolgen verschiedenartige Geschäftsmodelle. Die Kommunen wollen, etwas platt gesagt, aus dem weltweit agierenden Energiekonzern RWE wieder einen regionalen Versorger machen, ein großes "Stadt- und Landwerk", wie einer der ihren sagte. Sie betrachten den Konzern fast als Eigentum der Stadt- und Landkreise und halten es für das Wichtigste, dass es genug Dividende für die klammen Kommunen gibt - selbst wenn das Unternehmen wenig abwirft und jeden Euro eigentlich für die Investitionen bräuchte. Die Kapitalseite betrachtet diese Vision als rückwärts gewandt und zieht da nicht mit. Der Kandidat der Kommunen war der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Werner Müller, derzeit Chef der Ruhrkohle AG und ein Strippenzieher allererster Güte. Er hätte, im Sinne der Kommunen, das RWE mehr oder minder verstaatlicht, wie seinerzeit seine Abbruchfirma RAG.
Nun, Müller ist aus dem Rennen, denn Schneider hat seinen Nachfolger gefunden. Es ist der ehemalige Chef des Software-Konzerns SAP, namens Werner Brandt. Zwei weitere Mitglieder wollen den RWE-Aufsichtsrat ebenfalls verlassen, unter ihnen der Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche. (Will er etwa die Diesel-Software in Sindelfingen überprüfen?). Da vom kommenden Jahr an bei der Besetzung des RWE-Aufsichtsrats die Frauenquote zu berücksichtigen ist, werden zwei sachkundige Damen gesucht.
Also: "Ladies to the front!"
Zu allem Überfluss plagen RWE auch noch riesige Schulden, so um die 35 Milliarden Euro. Sie resultieren zumeist aus Fehlentscheidungen früherer Firmenchefs. Der vormalige Hausjurist und überraschenderweise zum Vorstandsvorsitzenden hochgelobte Dietmar Kuhnt kaufte allerhand marode englische und amerikanische Wasserfirmen auf, was den vorher kerngesunden zum ersten Mal in hohe Schulden trieb. Sein Nach-Nachfolger Jürgen Großmann, ein Zwei-Meter-Manager mit Ruhr-Stallgeruch und einer Statur wie eine deutsche Eiche, investierte zur Unzeit Milliarden in eine Vielzahl von fossilen Kraftwerken. Der jetzige RWE-Chef, Peter Terium (52), geborener Holländer und gelernter Wirtschaftsprüfer, Vegetarier sowie Billardspieler, räumte auf. Er legte die meisten Kraftwerke seines Vorgängers still, darunter das nagelneue Gaskraftwerk "Claus C" und scheute sich auch nicht, das markante Bürohochhaus in Essen (Spitzname "Wattikan") an einen US-Immobilienfonds zu verscherbeln und wieder zurück zu leasen. Mittlerweile ist er bei einem Dutzend kleiner Wasserkraftwerke angelangt, deren Verkauf bis zum Ende d. J. geplant ist, weil sich ihr Betrieb für RWE angeblich nicht mehr lohnt.
Das Bürohochhaus des RWE in Essen ("Wattikan")
Geldsorgen der Kommunen
Die von der Bundesregierung nach Fukushima angeordnete Stilllegung der Kernkraftwerke hat RWE ins Mark getroffen. Drei große Atomkraftwerke (Biblis A und Biblis B) wurden sofort abgeschaltet, drei weitere (Emsland, sowie Gundremmingen B und C) sollen, zeitlich abgestuft, bis zum Jahr 2022 folgen. Diese Kernkraftwerke waren, neben den Kohlekraftwerken, die eigentlichen Gewinnbringer des Konzerns. Kein Wunder, dass ihre Stilllegung in der Bilanz riesige finanzielle Lücken gerissen hat. Immerhin stellte ein Untersuchungsausschuss des Landes Hessen inzwischen fest, dass zumindest die Abschaltung der Kraftwerke Biblis A und B illegal war, weil der Betreiber dazu - wie im Atomgesetz verlangt - vorher nicht angehört worden war. Ministerpräsident Volker Bouffier schiebt die Verantwortung für diese Maßnahme der Bundesregierung zu. Demnächst wird die Bundeskanzlerin dem Ausschuss Rede und Antwort stehen müssen.
Die finanzielle Schieflage der RWE hat auch Auswirkungen auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, denen der Konzern zu 24 Prozent gehört. Die Krise trifft sie sogar mehrfach: wegen verminderter Gewinne sinken die Gewerbesteuereinnahmen der betroffenen Städte, daneben müssen diese auch den Wertverlust ihrer Aktien und die Dividendenkürzungen verdauen. Die Reduktion der Dividende auf ca. 50 Cent pro Aktie wirft die Investitionsplanung der Städte Essen und Mülheim total über den Haufen. Fast noch schlimmer ist das Absinken des Börsenwerts für das RWE. Wie viele Kommunen in NRW hat die Stadt Essen bei Einführung der doppelten kaufmännischen Buchführung im Jahr 2007 den damaligen hohen Aktienkurs von 77 Euro als Eigenkapital in ihre Bücher genommen und damit einen satten Buchgewinn erzielt. Nach dem oben geschilderten Börsensturz musste allein die Stadt Essen ca. 800 Millionen auf ihre Beteiligung an RWE abschreiben. Das Eigenkapital der Stadt ist damit fast auf Null angelangt. Im Gegensatz zu Essen gibt es allerdings auch andere Städte in NRW, die nicht unter dieser Misere leiden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf, beispielsweise, hat vor sieben Jahren ihre Anteile an RWE rechtzeitig verkauft und ist seitdem schuldenfrei!
Auch die Stadtwerke München haben große finanzielle Sorgen. Nachdem sie zuletzt noch 80 Millionen Euro Gewinn gemacht haben, wird dieses Jahr erstmals ein Minus vor dem Ergebnis nach Steuern stehen. Der Energiesektor hat seit Jahren den teuren, aber defizitären und unverzichtbaren U-Bahn-Ausbau mitfinanziert. Aus den Gewinnen der Stadtwerke konnte der Stadtkämmerer bisher zuverlässig ca. 100 Millionen Euro in den städtischen Haushalt einstellen. Das gilt zukünftig nicht mehr. Aber dieses Unglück kommt nicht allein. Die Stadt München ist auch mit 25 Prozent an dem Atomkraftwerk Isar II beteiligt und hat offensichtlich zu wenig Geld für dessen Abriss ab dem Jahr 2022 zurückgelegt. Etwa um 100 Millionen Euro muss diese Rücklage, angesichts der niedrigen Zinsen, aufgestockt werden. Dessen ungeachtet propagieren die Grünen dieser Stadt, dass München große Gewinne aus dem Betrieb von Windkraftanlagen zieht, an denen sie beteiligt ist. Verschwiegen wird, dass diese aus Subventionen herrühren, die vom Stromverbraucher bezahlt werden.
Zoff im Aufsichtsrat
Zu allem Überfluss hat bei RWE auch der seit 2009 agierende Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Schneider angekündigt, dass er diesen Posten bei der nächsten Hauptversammlung im Frühjahr 2016 aufgeben werde. Ein neuer Kontrollchef musste also her; Gehalt: um die 300.000 Euro pro Jahr, also pea-nuts bei Herren dieses Kalibers. Üblicherweise obliegt es dem abgehenden Chef seinen Nachfolger zu finden - natürlich im Einvernehmen mit den anderen Aufsichtsräten. Und da begannen die Probleme, denn das hohe Gremium war sich nicht einig. Die Kommunen halten, aus historischen Gründen, zwar nur etwa ein Viertel des Aktienkapital, haben aber - wiederum aus historischen Gründen - volle 4 der insgesamt 10 Aufsichtsräte. Sie mussten in den Findungsprozess eingebunden werden.
Und der war nicht einfach, denn die Kommunen und die Kapitalseite (6 Sitze) verfolgen verschiedenartige Geschäftsmodelle. Die Kommunen wollen, etwas platt gesagt, aus dem weltweit agierenden Energiekonzern RWE wieder einen regionalen Versorger machen, ein großes "Stadt- und Landwerk", wie einer der ihren sagte. Sie betrachten den Konzern fast als Eigentum der Stadt- und Landkreise und halten es für das Wichtigste, dass es genug Dividende für die klammen Kommunen gibt - selbst wenn das Unternehmen wenig abwirft und jeden Euro eigentlich für die Investitionen bräuchte. Die Kapitalseite betrachtet diese Vision als rückwärts gewandt und zieht da nicht mit. Der Kandidat der Kommunen war der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Werner Müller, derzeit Chef der Ruhrkohle AG und ein Strippenzieher allererster Güte. Er hätte, im Sinne der Kommunen, das RWE mehr oder minder verstaatlicht, wie seinerzeit seine Abbruchfirma RAG.
Nun, Müller ist aus dem Rennen, denn Schneider hat seinen Nachfolger gefunden. Es ist der ehemalige Chef des Software-Konzerns SAP, namens Werner Brandt. Zwei weitere Mitglieder wollen den RWE-Aufsichtsrat ebenfalls verlassen, unter ihnen der Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche. (Will er etwa die Diesel-Software in Sindelfingen überprüfen?). Da vom kommenden Jahr an bei der Besetzung des RWE-Aufsichtsrats die Frauenquote zu berücksichtigen ist, werden zwei sachkundige Damen gesucht.
Also: "Ladies to the front!"
Samstag, 19. September 2015
Gabriel contra E.ON
E.on, Deutschlands größter Energie- und Stromkonzern, ist in Nöten. Seit der Energiewende im Jahr 2011 verlor das Unternehmen 60 Prozent seines Börsenwerts. Im vergangenen Jahr machte der Konzern mit 3 Milliarden Euro Schulden den höchsten Verlust seiner Geschichte. Derzeit ächzt die einst kerngesunde Firma unter einer Schuldenlast von 30 Milliarden Euro. Der Aktienkurs ist von 25 ( im Jahr 2011) auf bloße 7,7 im September d. J. abgestürzt. Die Gefahr der Insolvenz (oder zumindest einer feindlichen Übernahme) ist nicht mehr von der Hand zu weisen.
Einen Großteil der Schuld tragen die Maßnahmen der Bundesregierung im Zuge der sogenannten Energiewende. Merkels hastiger und technisch nicht gerechtfertigter Ausstieg aus der Kernenergie gab den Anstoß zu der wirtschaftlichen Spirale nach unten; ihr Bundesminister Sigmar Gabriel lässt seit Jahren keine Gelegenheit aus, E.on auf diesem Weg weiterhin zu schurigeln. Im folgenden werden die wichtigsten politischen Entscheidungen benannt, welche E.on in die heutige Misere geführt haben.
Die Ursachen des Niedergangs
Die Zwangsmaßnahmen gegenüber den Energieversorgungsunternehmen (EVU) begannen bereits unter der Regierung Schröder sowie seinen damaligen Ministern Müller und Trittin im Jahr 2000. Damals wurde den EVU die Laufzeitbegrenzung der Kernkraftwerke per Gesetz aufgedrückt und die Entsorgung der Reststoffe in Gorleben systematisch blockiert. Nach den Unfällen in Fukushima kamen noch folgende regierungsamtliche Maßnahmen hinzu:
1. Die zu E.on gehörigen Kernkraftwerke Isar 1 und Unterweser wurden im März 2011 durch Sofortvollzug, aber gesetzeswidrig ohne erforderliche Begründung, stillgelegt. Schadensersatz wurde bis heute nicht geleistet.
2. Bei den ebenfalls zum E.on-Konzern gehörenden Kernkraftwerken Brokdorf, Grafenrheinfeld, Isar 2, und Grohnde wurden die Laufzeiten bis max. zum Jahr 2022 erheblich verkürzt. Auch hierfür gab es keine gesetzliche Grundlage. International üblich sind Laufzeiten von 40 bis 60 Jahren. Auch für diese Laufzeitverkürzungen wurde kein Schadensersatz geleistet. Im Gegenteil: den Betreibern wurde eine sehr hohe Brennelementsteuer auferlegt.
3. Die bevorzugte Stromeinspeisung von Erneuerbaren Energien (EE), vorzugsweise aus Wind und Sonne, wurde regierungsamtlich verfügt. Dabei wurden die variablen Kosten der EE willkürlich und realitätswidrig (beim "Merit-Order-System) auf Null gesetzt. Neue und klimafreundliche Gaskraftwerke wurden durch diese bürokratische Maßnahme plötzlich unwirtschaftlich.
4. Die Subvention des Stroms aus EE wurde exzessiv angehoben. Der Gedanke des Wettbewerbs wurde negiert, stattdessen wurde nach planwirtschaftlichen Gesichtspunkten verfügt. Der Börsenstrompreis fiel dadurch zwischen den Jahren 2011 und 2015 von 50 auf 29 Cent pro Megawattstunde, was die Ertragssituation bei den EVU drastisch verschlechterte. Gleichzeitig stieg die EEG-Umlage auf über 6 Cent pro Kilowattstunde für die Verbraucher. Die EE-Subventionskosten pro Jahr belaufen sich derzeit auf 25 Milliarden und sind im Steigen.
5. Die EVU sind per Gesetz weiterhin verpflichtet das Stromnetz stabil zu halten. Wegen der hohen Einspeisung von EE-Strom erzeugt dies große Zusatzkosten, insbesondere im Winter, wenn Sonne und Wind weniger verfügbar sind. Die Bundesregierung hat sich bisher geweigert, sich an diesen Kosten wirklichkeitsgetreu zu beteiligen. (Diskussion Kapazitätsmarkt). Im Sommer muss Überschussstrom an benachbarte Länder "verschleudert" werden.
6. Kohle ist durch die Verschiebung im Merit-Order-System wieder "wirtschaftlich" geworden und wird deshalb zunehmend verstromt. Bundeswirtschaftsminister Gabriel versucht dies, mit Hinweis auf die angebliche Klimaschädlichkeit, zu verhindern und auf alle Fälle zu verteuern.
7. Wegen fehlender Gleichstromtrassen und saisonaler Stromspeicher zeigen sich immer mehr die grundsätzlichen Schwächen der sogenannten Energiewende.
8. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, wenn dem Konzern E.on - wie den anderen Energieunternehmen RWE, EnBW und Vattenfall - die wirtschaftliche Basis verloren ging. Verantwortlich für den Niedergang dieser renommierten Großunternehmen ist einzig und allein der gesetzgeberische Murks von Merkel und Gabriel.
Die Diskussion um die Entsorgung
Einvernehmen herrscht darüber, dass Kernkraftwerke, wie alle anderen Industriebauten, nach der Nutzung zurück gebaut werden müssen und die Restmaterialien sicher zu entsorgen sind. Von den Gegnern der Kernenergie wird gelegentlich die Meinung verbreitet, dies sei technisch und finanziell nicht möglich. Beides stimmt nicht, wie kurz dargestellt wird.
1. Für den Rückbau von Atomkraftwerken gibt 2 Varianten: der (vorläufige) sichere Einschluss oder die vollständige Beseitigung bis hin zur sog. Grünen Wiese. Für beide Alternativen existieren schon reichliche Erfahrungen. Vollständig, also bis zur Grünen Wiese, wurden die drei Kernkraftwerke VAK Kahl, HDR Großwelzheim und das KKN Niederaichbach beseitigt. Im sicheren Einschluss befinden sich derzeit das KWL Lingen und der THTR Hamm-Uentrop. In verschiedenen Stadien des Rückbaus sind gegenwärtig 14 Atomkraftwerke begriffen. Dazu gehören u.a. KWO Obrigheim, KMK Mülheim-Kärlich, KNK II, etc.
2. Auf der Basis dieser reichhaltigen Erfahrungen kostet der Rückbau eines großen Kernkraftwerks ca. 1 Milliarde Euro, der im Strompreis bereit enthalten war und der von den Stromkonzernen bilanziell rückgestellt wurde. Insgesamt betragen die Rückstellungen der EVU ca. 40 Milliarden Euro, wovon 20 Mrd. für den Rückbau und 20 Mrd. für die Entsorgung der radioaktiven Stoffe im Endlager vorgesehen sind. Die Firma E.on ist verantwortlich für den Rückbau von 6 grossen Kernkraftwerken und einigen Kleinanlagen. Dafür wird ein Aufwand von 7 Mrd. Euro veranschlagt. Die bilanzielle Rückstellungssumme liegt derzeit bei insgesamt 16,6 Mrd. Euro, was ausreichend sein sollte sowohl für den Rückbau als auch für die Entsorgung der Reststoffe. (Ähnlich ist das Verhältnis bei den anderen drei großen EVU).
3. Bei der Entsorgung der Reststoffe gilt folgende Vereinbarung: das Endlager (Kosten 1 bis 2 Milliarden Euro) muss vom Bund bereitgestellt werden. Alle Kosten, einschließlich der Verpackung in Fässer und der Verbringung in das Endlager werden den EVU angelastet. Nach obiger Kostenaufstellung stehen bei E.on hierfür ca. 16,6 - 7 = 9,6 Mrd. Euro zur Verfügung, was aufgrund der Erfahrungen vollkommen ausreichend sein sollte.
4. Wo liegt dann das Problem für die nahezu endlose Diskussion um die Entsorgung der Atomkraftwerke? Nun, das Problem beruht darin, dass der Bund nach der vorsätzlichen und fahrlässigen Aufgabe des praktisch bereits genehmigten Endlagers Gorleben - durch den damaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin - bis jetzt nicht in der Lage ist, einen neuen Standort für ein solches Lager zu präsentieren. Ob dies in Deutschland überhaupt jemals möglich sein wird, ist durchaus zweifelhaft - denn Gorleben ist überall!
5. Zu allem Überfluss hat Trittin auch noch das Zwischenlager Gorleben gekippt, in denen die bestrahlten Brennelemente in Castor-Behältern lagern sollten. Seitdem müssen an etwa einem Dutzend Reaktorstandorten neue (kleinere) Zwischenläger für diese Brennelemente gebaut werden, die dort wohl bis zum St. Nimmerleinstag lagern werden. Und das, obwohl das dafür errichtete Zwischenlager Gorleben nur zu knapp einem Drittel gefüllt ist und für alle deutschen Brennelemente ausgereicht hätte!
Der sogenannte Stresstest
1. Da es zeitlich überhaupt nicht abzuschätzen ist, wann der Bund ein neues Endlager bereitstellen kann, hat sich E.on zu einem drastischen Schritt entschlossen. Der Vorstandsvorsitzende Johannes Teyssen kündigte Mitte 2014 an, dass er (ab 2016) den Konzern in zwei Teile aufspalten wolle: die fossilen Kraftwerke, sowie die Kernkraftwerke, sollten in die neue Firma Uniper ausgegliedert werden; das Geschäft mit dem Ökostrom, der Netzbetrieb und die Kundenbeziehungen sollten in der bisherigen Firma E.on SE verbleiben. Die Atomrückstellungen sowie die daraus erwachsenden Verpflichtungen sollten an die Firma Uniper gehen.
2. Dieser Schritt brachte Minister Gabriel in Wallung. Er bezichtigte E.on, sich ihrer Verpflichtungen entledigen zu wollen, durch die Gründung einer Bad Bank. Seine Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Er wies seine Referenden an, ein sogenanntes Nachhaftungsgesetz auszuarbeiten. Dieses sollte bewirken, dass die Ursprungsgesellschaft E.on - nicht wie bisher lediglich 5 Jahre lang - sondern künftig unbeschränkt für die Atomverpflichtungen einzustehen habe. Eltern haften für ihre Kinder, tönte er populistisch - obwohl auch im Bereich der Familie die Haftung terminiert ist. Das Ende vom Lied: E.on-Chef Teyssen machte die Ausgliederung der Kernkraftwerke rückgängig. Sie gehören jetzt wieder zum E.on-Konzern, allerdings unter dem (altehrwürdigen) Namen PreußenElektra.
3. Einmal in Fahrt, legte Gabriel sogleich nach: eine Expertenkommission soll im Oktober die Kernkraftwerke einem finanziellen Stresstest unterziehen. Die Kommission soll nicht nur feststellen wie sicher die derzeitigen Atomrückstellungen wert sind, sondern auch in ferner Zukunft, etwa 2050 oder 2080, falls dann Endläger existieren. Als Basis dient ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton aus Düsseldorf. Wie leicht vorstellbar, hängt dieser Zukunftswert insbesondere von den angenommenen Zins und Zinseszinsen ab. Diese schwanken erfahrungsgemäß innerhalb von zehn Jahren oft zwischen 1 und 7 Prozent. E.on hat 4,7 Prozent zugrunde gelegt. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase haben sogar die erfahrenen deutsche Versicherer die Reißleine gezogen, indem sie keine Lebensversicherungen mit Zinszusagen und Überschussbeteiligung mehr anbieten. Es ist fraglich, ob Gabriel in seiner Kommission Propheten aufzubieten hat. Diese gibt es bekanntlich nur in der Bibel und sind dort bereits vollständig gelistet.
4. Als Fazit bleibt der betrübliche Eindruck, dass Merkel und Gabriel, als Vertreter der beiden Volksparteien, drauf und dran sind die verdienstvollen großen deutschen Energiekonzerne in den Abgrund zu zwingen. Am 15. September 2015 verlor E.on an der Börse innerhalb eines Tages zeitweise 2,3 Milliarden Euro. Das ist der Wert eines Atomkraftwerks.
Einen Großteil der Schuld tragen die Maßnahmen der Bundesregierung im Zuge der sogenannten Energiewende. Merkels hastiger und technisch nicht gerechtfertigter Ausstieg aus der Kernenergie gab den Anstoß zu der wirtschaftlichen Spirale nach unten; ihr Bundesminister Sigmar Gabriel lässt seit Jahren keine Gelegenheit aus, E.on auf diesem Weg weiterhin zu schurigeln. Im folgenden werden die wichtigsten politischen Entscheidungen benannt, welche E.on in die heutige Misere geführt haben.
Logo des Konzerns E.ON SE
Die Ursachen des Niedergangs
Die Zwangsmaßnahmen gegenüber den Energieversorgungsunternehmen (EVU) begannen bereits unter der Regierung Schröder sowie seinen damaligen Ministern Müller und Trittin im Jahr 2000. Damals wurde den EVU die Laufzeitbegrenzung der Kernkraftwerke per Gesetz aufgedrückt und die Entsorgung der Reststoffe in Gorleben systematisch blockiert. Nach den Unfällen in Fukushima kamen noch folgende regierungsamtliche Maßnahmen hinzu:
1. Die zu E.on gehörigen Kernkraftwerke Isar 1 und Unterweser wurden im März 2011 durch Sofortvollzug, aber gesetzeswidrig ohne erforderliche Begründung, stillgelegt. Schadensersatz wurde bis heute nicht geleistet.
2. Bei den ebenfalls zum E.on-Konzern gehörenden Kernkraftwerken Brokdorf, Grafenrheinfeld, Isar 2, und Grohnde wurden die Laufzeiten bis max. zum Jahr 2022 erheblich verkürzt. Auch hierfür gab es keine gesetzliche Grundlage. International üblich sind Laufzeiten von 40 bis 60 Jahren. Auch für diese Laufzeitverkürzungen wurde kein Schadensersatz geleistet. Im Gegenteil: den Betreibern wurde eine sehr hohe Brennelementsteuer auferlegt.
3. Die bevorzugte Stromeinspeisung von Erneuerbaren Energien (EE), vorzugsweise aus Wind und Sonne, wurde regierungsamtlich verfügt. Dabei wurden die variablen Kosten der EE willkürlich und realitätswidrig (beim "Merit-Order-System) auf Null gesetzt. Neue und klimafreundliche Gaskraftwerke wurden durch diese bürokratische Maßnahme plötzlich unwirtschaftlich.
4. Die Subvention des Stroms aus EE wurde exzessiv angehoben. Der Gedanke des Wettbewerbs wurde negiert, stattdessen wurde nach planwirtschaftlichen Gesichtspunkten verfügt. Der Börsenstrompreis fiel dadurch zwischen den Jahren 2011 und 2015 von 50 auf 29 Cent pro Megawattstunde, was die Ertragssituation bei den EVU drastisch verschlechterte. Gleichzeitig stieg die EEG-Umlage auf über 6 Cent pro Kilowattstunde für die Verbraucher. Die EE-Subventionskosten pro Jahr belaufen sich derzeit auf 25 Milliarden und sind im Steigen.
5. Die EVU sind per Gesetz weiterhin verpflichtet das Stromnetz stabil zu halten. Wegen der hohen Einspeisung von EE-Strom erzeugt dies große Zusatzkosten, insbesondere im Winter, wenn Sonne und Wind weniger verfügbar sind. Die Bundesregierung hat sich bisher geweigert, sich an diesen Kosten wirklichkeitsgetreu zu beteiligen. (Diskussion Kapazitätsmarkt). Im Sommer muss Überschussstrom an benachbarte Länder "verschleudert" werden.
6. Kohle ist durch die Verschiebung im Merit-Order-System wieder "wirtschaftlich" geworden und wird deshalb zunehmend verstromt. Bundeswirtschaftsminister Gabriel versucht dies, mit Hinweis auf die angebliche Klimaschädlichkeit, zu verhindern und auf alle Fälle zu verteuern.
7. Wegen fehlender Gleichstromtrassen und saisonaler Stromspeicher zeigen sich immer mehr die grundsätzlichen Schwächen der sogenannten Energiewende.
8. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, wenn dem Konzern E.on - wie den anderen Energieunternehmen RWE, EnBW und Vattenfall - die wirtschaftliche Basis verloren ging. Verantwortlich für den Niedergang dieser renommierten Großunternehmen ist einzig und allein der gesetzgeberische Murks von Merkel und Gabriel.
Die Diskussion um die Entsorgung
Einvernehmen herrscht darüber, dass Kernkraftwerke, wie alle anderen Industriebauten, nach der Nutzung zurück gebaut werden müssen und die Restmaterialien sicher zu entsorgen sind. Von den Gegnern der Kernenergie wird gelegentlich die Meinung verbreitet, dies sei technisch und finanziell nicht möglich. Beides stimmt nicht, wie kurz dargestellt wird.
1. Für den Rückbau von Atomkraftwerken gibt 2 Varianten: der (vorläufige) sichere Einschluss oder die vollständige Beseitigung bis hin zur sog. Grünen Wiese. Für beide Alternativen existieren schon reichliche Erfahrungen. Vollständig, also bis zur Grünen Wiese, wurden die drei Kernkraftwerke VAK Kahl, HDR Großwelzheim und das KKN Niederaichbach beseitigt. Im sicheren Einschluss befinden sich derzeit das KWL Lingen und der THTR Hamm-Uentrop. In verschiedenen Stadien des Rückbaus sind gegenwärtig 14 Atomkraftwerke begriffen. Dazu gehören u.a. KWO Obrigheim, KMK Mülheim-Kärlich, KNK II, etc.
2. Auf der Basis dieser reichhaltigen Erfahrungen kostet der Rückbau eines großen Kernkraftwerks ca. 1 Milliarde Euro, der im Strompreis bereit enthalten war und der von den Stromkonzernen bilanziell rückgestellt wurde. Insgesamt betragen die Rückstellungen der EVU ca. 40 Milliarden Euro, wovon 20 Mrd. für den Rückbau und 20 Mrd. für die Entsorgung der radioaktiven Stoffe im Endlager vorgesehen sind. Die Firma E.on ist verantwortlich für den Rückbau von 6 grossen Kernkraftwerken und einigen Kleinanlagen. Dafür wird ein Aufwand von 7 Mrd. Euro veranschlagt. Die bilanzielle Rückstellungssumme liegt derzeit bei insgesamt 16,6 Mrd. Euro, was ausreichend sein sollte sowohl für den Rückbau als auch für die Entsorgung der Reststoffe. (Ähnlich ist das Verhältnis bei den anderen drei großen EVU).
3. Bei der Entsorgung der Reststoffe gilt folgende Vereinbarung: das Endlager (Kosten 1 bis 2 Milliarden Euro) muss vom Bund bereitgestellt werden. Alle Kosten, einschließlich der Verpackung in Fässer und der Verbringung in das Endlager werden den EVU angelastet. Nach obiger Kostenaufstellung stehen bei E.on hierfür ca. 16,6 - 7 = 9,6 Mrd. Euro zur Verfügung, was aufgrund der Erfahrungen vollkommen ausreichend sein sollte.
4. Wo liegt dann das Problem für die nahezu endlose Diskussion um die Entsorgung der Atomkraftwerke? Nun, das Problem beruht darin, dass der Bund nach der vorsätzlichen und fahrlässigen Aufgabe des praktisch bereits genehmigten Endlagers Gorleben - durch den damaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin - bis jetzt nicht in der Lage ist, einen neuen Standort für ein solches Lager zu präsentieren. Ob dies in Deutschland überhaupt jemals möglich sein wird, ist durchaus zweifelhaft - denn Gorleben ist überall!
5. Zu allem Überfluss hat Trittin auch noch das Zwischenlager Gorleben gekippt, in denen die bestrahlten Brennelemente in Castor-Behältern lagern sollten. Seitdem müssen an etwa einem Dutzend Reaktorstandorten neue (kleinere) Zwischenläger für diese Brennelemente gebaut werden, die dort wohl bis zum St. Nimmerleinstag lagern werden. Und das, obwohl das dafür errichtete Zwischenlager Gorleben nur zu knapp einem Drittel gefüllt ist und für alle deutschen Brennelemente ausgereicht hätte!
Der sogenannte Stresstest
1. Da es zeitlich überhaupt nicht abzuschätzen ist, wann der Bund ein neues Endlager bereitstellen kann, hat sich E.on zu einem drastischen Schritt entschlossen. Der Vorstandsvorsitzende Johannes Teyssen kündigte Mitte 2014 an, dass er (ab 2016) den Konzern in zwei Teile aufspalten wolle: die fossilen Kraftwerke, sowie die Kernkraftwerke, sollten in die neue Firma Uniper ausgegliedert werden; das Geschäft mit dem Ökostrom, der Netzbetrieb und die Kundenbeziehungen sollten in der bisherigen Firma E.on SE verbleiben. Die Atomrückstellungen sowie die daraus erwachsenden Verpflichtungen sollten an die Firma Uniper gehen.
2. Dieser Schritt brachte Minister Gabriel in Wallung. Er bezichtigte E.on, sich ihrer Verpflichtungen entledigen zu wollen, durch die Gründung einer Bad Bank. Seine Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Er wies seine Referenden an, ein sogenanntes Nachhaftungsgesetz auszuarbeiten. Dieses sollte bewirken, dass die Ursprungsgesellschaft E.on - nicht wie bisher lediglich 5 Jahre lang - sondern künftig unbeschränkt für die Atomverpflichtungen einzustehen habe. Eltern haften für ihre Kinder, tönte er populistisch - obwohl auch im Bereich der Familie die Haftung terminiert ist. Das Ende vom Lied: E.on-Chef Teyssen machte die Ausgliederung der Kernkraftwerke rückgängig. Sie gehören jetzt wieder zum E.on-Konzern, allerdings unter dem (altehrwürdigen) Namen PreußenElektra.
3. Einmal in Fahrt, legte Gabriel sogleich nach: eine Expertenkommission soll im Oktober die Kernkraftwerke einem finanziellen Stresstest unterziehen. Die Kommission soll nicht nur feststellen wie sicher die derzeitigen Atomrückstellungen wert sind, sondern auch in ferner Zukunft, etwa 2050 oder 2080, falls dann Endläger existieren. Als Basis dient ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton aus Düsseldorf. Wie leicht vorstellbar, hängt dieser Zukunftswert insbesondere von den angenommenen Zins und Zinseszinsen ab. Diese schwanken erfahrungsgemäß innerhalb von zehn Jahren oft zwischen 1 und 7 Prozent. E.on hat 4,7 Prozent zugrunde gelegt. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase haben sogar die erfahrenen deutsche Versicherer die Reißleine gezogen, indem sie keine Lebensversicherungen mit Zinszusagen und Überschussbeteiligung mehr anbieten. Es ist fraglich, ob Gabriel in seiner Kommission Propheten aufzubieten hat. Diese gibt es bekanntlich nur in der Bibel und sind dort bereits vollständig gelistet.
4. Als Fazit bleibt der betrübliche Eindruck, dass Merkel und Gabriel, als Vertreter der beiden Volksparteien, drauf und dran sind die verdienstvollen großen deutschen Energiekonzerne in den Abgrund zu zwingen. Am 15. September 2015 verlor E.on an der Börse innerhalb eines Tages zeitweise 2,3 Milliarden Euro. Das ist der Wert eines Atomkraftwerks.
Dienstag, 15. September 2015
In memoriam: Professor Lothar Köster
Kurz vor seinem 93. Geburtstag ist Professor Dr. Lothar Köster am 7. September 2015 in Garching verstorben. Er war 29 Jahre lang - von 1958 bis 1987 - Technischer Direktor des ersten deutschen Forschungsreaktors FRM in München-Garching. Unter Kösters Leitung entstand eine effektive Betriebs- und Organisationsform am FRM, die sowohl die hohen Sicherheitsanforderungen als auch die Wünsche der Forscher nach möglichst viel wissenschaftliche Freiheit erfüllte. Der Verfasser dieses Nachrufs hatte die Ehre und das Vergnügen unter Professor Köster die Anlagen zur Bestrahlungstechnik am FRM mit aufbauen zu dürfen.
Lothar Köster wurde am 9. Oktober 1922 in Essen geboren und studierte Physik an der Universität Heidelberg. Nach seiner Promotion 1953 bei Heinz-Maier-Leibnitz und Walter Bothe ging er für kurze Zeit als Abteilungsleiter zum Isotopenlabor der damaligen Farbenfabrik Bayer. Professor Maier-Leibnitz berief ihn später als Chef für den Reaktor FRM. Köster gelang es mit einer kleinen, von ihm ausgewählten Mannschaft und mit geringen Kosten alle TÜV-Anforderungen zur Erhöhung der Reaktorleistung von 1 Megawatt auf 2,5 MW und schließlich auf 4 MW zu erfüllen.
Köster organisierte in Garching nicht nur den Betrieb, sondern baute auch selbst große Experimente auf. Zu nennen ist das Schwerkraftrefraktometer, das weltweit die genaueste Bestimmung der Wechselwirkungen zwischen Neutronen und Protonen erlaubte. Weitere Versuche waren die Präzisionsmessungen zu kohärenten Streulängen. Schließlich entstand in den 80er Jahren unter Kösters Leitung die Konverteranlage am FRM, welche die Strahlentherapie von oberflächennahen Tumoren mit schnellen Neutronen ermöglichte. Dazwischen habilitierte er und hielt Physik-Vorlesungen an der Technischen Universität München. Für seine vielfältigen technischen und wissenschaftlichen Leistungen erhielt Lothar Köster 1987 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse.
Köster war ein typischer Vertreter der Kriegsgeneration. Noch während des Abiturs wurde er zum sogenannten Reichsarbeitsdienst einberufen und 1942, als 19-jähriger, musste er als Infanterist an die Ostfront. Bei einem Meldegang riss ihn 1943 eine Granate von den Füßen. Zahlreiche Granatsplitter drangen in beide Beine ein und verwundeten ihn lebensgefährlich. Sein ganzes weiteres Leben hatte Köster unter den Spätfolgen dieser Verwundung zu leiden; mit zunehmendem Alter war das Gehen schmerzhaft und eingeschränkt. Kurz vor Kriegsende, im April 1945 wurde er gefangen genommen. Die Bedingungen im Lager waren grausam: die Soldaten lagen wochenlang bei Kälte und Nässe (ohne Unterlage und Decke) auf dem blanken Erdboden.
Als größtes Glück seines Lebens bezeichnete Lothar Köster die Eheschließung mit Frau Dr. Hertha Müller, die er schon seit der Schulzeit kannte. Sie schenkte ihm drei wohlgeratene Kinder (Karin, Dora und Ludwig), die bis zu ihrem Tod im Oktober 2011 ein ständiger Quell der Freude und Kraft waren und fortan den Vater während seiner letzten vier Jahre rührend betreuten.
Professor Lothar Köster hat in seinem langen Leben viel geleistet und viel erlitten. Für seine Angehörigen, seine Freunde und Mitarbeiter wird er in steter Erinnerung bleiben.
Dr. Willy Marth, Karlsruhe
Lothar Köster wurde am 9. Oktober 1922 in Essen geboren und studierte Physik an der Universität Heidelberg. Nach seiner Promotion 1953 bei Heinz-Maier-Leibnitz und Walter Bothe ging er für kurze Zeit als Abteilungsleiter zum Isotopenlabor der damaligen Farbenfabrik Bayer. Professor Maier-Leibnitz berief ihn später als Chef für den Reaktor FRM. Köster gelang es mit einer kleinen, von ihm ausgewählten Mannschaft und mit geringen Kosten alle TÜV-Anforderungen zur Erhöhung der Reaktorleistung von 1 Megawatt auf 2,5 MW und schließlich auf 4 MW zu erfüllen.
Professor Dr. Lothar Köster (1922 - 2015)
Köster organisierte in Garching nicht nur den Betrieb, sondern baute auch selbst große Experimente auf. Zu nennen ist das Schwerkraftrefraktometer, das weltweit die genaueste Bestimmung der Wechselwirkungen zwischen Neutronen und Protonen erlaubte. Weitere Versuche waren die Präzisionsmessungen zu kohärenten Streulängen. Schließlich entstand in den 80er Jahren unter Kösters Leitung die Konverteranlage am FRM, welche die Strahlentherapie von oberflächennahen Tumoren mit schnellen Neutronen ermöglichte. Dazwischen habilitierte er und hielt Physik-Vorlesungen an der Technischen Universität München. Für seine vielfältigen technischen und wissenschaftlichen Leistungen erhielt Lothar Köster 1987 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse.
Köster war ein typischer Vertreter der Kriegsgeneration. Noch während des Abiturs wurde er zum sogenannten Reichsarbeitsdienst einberufen und 1942, als 19-jähriger, musste er als Infanterist an die Ostfront. Bei einem Meldegang riss ihn 1943 eine Granate von den Füßen. Zahlreiche Granatsplitter drangen in beide Beine ein und verwundeten ihn lebensgefährlich. Sein ganzes weiteres Leben hatte Köster unter den Spätfolgen dieser Verwundung zu leiden; mit zunehmendem Alter war das Gehen schmerzhaft und eingeschränkt. Kurz vor Kriegsende, im April 1945 wurde er gefangen genommen. Die Bedingungen im Lager waren grausam: die Soldaten lagen wochenlang bei Kälte und Nässe (ohne Unterlage und Decke) auf dem blanken Erdboden.
Als größtes Glück seines Lebens bezeichnete Lothar Köster die Eheschließung mit Frau Dr. Hertha Müller, die er schon seit der Schulzeit kannte. Sie schenkte ihm drei wohlgeratene Kinder (Karin, Dora und Ludwig), die bis zu ihrem Tod im Oktober 2011 ein ständiger Quell der Freude und Kraft waren und fortan den Vater während seiner letzten vier Jahre rührend betreuten.
Professor Lothar Köster hat in seinem langen Leben viel geleistet und viel erlitten. Für seine Angehörigen, seine Freunde und Mitarbeiter wird er in steter Erinnerung bleiben.
Dr. Willy Marth, Karlsruhe
Abonnieren
Posts (Atom)
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Dr. Willy Marth
Im Eichbäumle 19
76139 Karlsruhe
Telefon: +49 (0) 721 683234
E-Mail: willy.marth -at- t-online.de


